Expertengruppe informiert Ausschuss für Soziales über aktuellen Stand

Unter Leitung des Beigeordneten für Soziales, Integration und Umwelt der Stadt Köln, Dr. Harald Rau, hat in den vergangenen Monaten eine Expertengruppe mit Vertretern verschiedener städtischer Dienststellen getagt, um über die zunehmenden Probleme rund um auffällige und störende Menschen im öffentlichen zu beraten und die bisher erarbeiteten Lösungsansätze weiter zu entwickeln. Erste Ergebnisse sowie die weitere Vorgehensweise werden dem Ausschuss für Soziales und Senioren in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag, 14. Dezember 2017, in einer Mitteilung (3694/2017) vorgestellt. Die Verwaltung plant, den politischen Gremien im Februar 2018 ein Gesamtkonzept mit kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen vorzulegen.

Ziel der eingerichteten Expertengruppe ist, die bereits bestehenden Regelsysteme für den gesamten Personenkreis zu optimieren und darunter möglichst kurzfristig um humanitäre Nothilfen und unterstützende Beratungsangebote für Menschen ohne Ansprüche auf Regelleistungen, insbesondere Zuwanderer aus EU-Mitgliedsstaaten, zu ergänzen. Daneben sollen Regelverletzungen ordnungsrechtlich verfolgt und bei ausländischen Störern Prüfungen der Aufenthaltsberechtigung eingeleitet werden. Ein Teil der öffentlich dargestellten Probleme wurde Zuwanderern aus den EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien zugeschrieben.

Die Expertengruppe hielt als ein erstes Ergebnis fest, dass das Phänomen nicht allein auf zugewanderte Menschen beschränkt ist, die EU-Freizügigkeitsregelung für arbeitssuchende Personen jedoch einen Grund für die Verschärfung der Situation in Köln darstellt. Da das Aufenthaltsrecht für Arbeitssuchende aus dem Rechtsraum der EU auf maximal sechs Monate begrenzt ist und dieser Personenkreis bis auf die Bundesleistungen Kindergeld und Betreuungsgeld in der Regel von weiteren Sozialleistungen, also auch von Grundsicherung und Sozialhilfe, gesetzlich ausgeschlossen ist, droht bei erfolgloser Arbeitssuche ein besonders rascher sozialer Abstieg.

Aufgrund zunehmender Störungen im öffentlichen Raum war bereits als Sofortmaßnahme beschlossen worden, dass der Ordnungsdienst der Stadt Köln den Kontrolldruck auf die bekannten "Hotspots" deutlich erhöhen und Schwerpunktaktivitäten in diesem Bereich durchführen wird. Bereits seit Anfang November 2017 wird bei ausländischen Störern die Identität von der Ordnungsverwaltung in Zusammenarbeit mit Polizei und Ausländerbehörde festgestellt. Ziel ist es, neben der eindeutigen Feststellung der Identität entsprechender Störer auch einen eventuellen Missbrauch der EU-Freizügigkeitsregeln ausländerrechtlich zu prüfen.

Im Rahmen der "Winterhilfe" und der damit verbundenen ordnungsbehördlichen Unterbringung nutzt die Verwaltung die darüber entstehenden Kontakte mit der Gruppe auffälliger Personen zur Ermittlung der notwendigen Bedarfe und gegebenenfalls Weiterleitung an die entsprechenden unterstützenden Angebote. Schon jetzt wird die Fortsetzung des Angebots der "Winterhilfe" an der Vorgebirgstraße auch über die Wintermonate hinaus geplant und mit dem betreuenden Träger vereinbart. Darüber hinaus wird mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe deren Angebotsausweitung verhandelt, um die Zielgruppe insbesondere über den Einsatz von Kultur- und Sprachmittlern noch besser zu erreichen.

Die Stadt Köln hat bereits seit 2013 ihre Integrationsangebote deutlich ausgeweitet und dazu Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes genutzt. In vielen Fällen gelingt dadurch die Integration in den Arbeitsmarkt und in die Stadtgesellschaft. Sowohl die freien Träger als auch die Fachbereiche der Verwaltungen stoßen aber in ihren Möglichkeiten, Lösungsansätze und nachhaltige Handlungsstrategien zu entwickeln, immer wieder an Grenzen. Denn viele Fragen im Zusammenhang mit dem Zuzug von Menschen aus Südosteuropa können auf kommunaler Ebene nicht geklärt werden. Durch den gesetzten Rechtsrahmen der Europäischen Union ist eine Abschiebung der betroffenen Personen, auch nach Ablauf der sechsmonatigen Frist zur Arbeitssuche, mit erheblichen Hürden versehen. Die Situation aller betroffenen Kommunen ist daher einzig durch den Gesetzgeber zu lösen. Die Stadt Köln appellierte daher an Bund und Land, die beschriebenen Probleme verstärkt in den Fokus zu nehmen.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit