Handlungsempfehlungen erarbeitet – Ratsvorlage wird vorbereitet

Auf Einladung von Dr. Harald Rau, Dezernent für Soziales, Integration und Umwelt der Stadt Köln, und der Bezirksregierung Köln sind am gestrigen Montag, 16. Oktober 2017, Akteure aus Wirtschaft, Handel, Logistik und Umweltverbänden sowie Vertreter städtischer Ämter zum dritten "Runden Tisch Luftreinhalteplanung" zusammengekommen.

Die Akteure hatten in den vergangenen Monaten in themenspezifischen Arbeitsgruppen Vorschläge zur Umsetzbarkeit von Maßnahmen zur Reduzierung des gesundheitsschädlichen Schadstoffes Stickstoffdioxid erarbeitet. Hierzu waren Arbeitsgruppen in den Handlungsfeldern Verkehr – ruhend/fließend, Umweltverbund/ÖPNV/Radverkehr, Technik und Stadtentwicklung und zukunftsweisende Maßnahmen einberufen worden. Die Arbeitsergebnisse wurden dem Plenum des Runden Tisches gestern vorgestellt.

In den kommenden Wochen wird die Verwaltung auf der Grundlage dieser Ergebnisse eine Ratsvorlage mit Handlungsempfehlungen erarbeiten, die in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung einfließen sollen. In die abschließende Bewertung des Maßnahmenkatalogs wird ein Gutachten zu Maßnahmenpaketen an drei Emissionsschwerpunkten im Stadtgebiet einfließen, dessen Ergebnisse bis Ende November vorliegen werden. Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt setzt damit einen Ratsbeschluss vom 4. April 2017 um, um eine verursacherbezogene Erhebung der Belastungssituation durchzuführen und daraus Minderungspotenziale abzuleiten. Im Dezember soll die Vorlage mit den Handlungsempfehlungen zur politischen Beratung in die Gremien eingebracht werden.

Vorrangiger Anlass für die Einrichtung des Runden Tisches ist das Bemühen der Stadt, gesunde Umweltbedingungen zu gewährleisten und wirksame Maßnahmen gegen die anhaltenden Überschreitungen der Grenzwerte für die Stickoxidbelastung in Köln zu erarbeiten. Weiterer Anlass sind die zu erwartenden Gerichtsurteile aufgrund des anhängigen EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesregierung und die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land NRW. Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom September 2016 wurde die Stadt Düsseldorf aufgefordert, ihren Luftreinhalteplan innerhalb eines Jahres fortzuschreiben und ein Gesamtkonzept mit effektiven Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte vorzulegen. Die Rechtmäßigkeit des Urteils wird derzeit im Rahmen einer Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geprüft. Ein Urteil wird im ersten Quartal 2018 erwartet und wird voraussichtlich auch auf Köln Anwendung finden.

Der erste Runde Tisch zur Luftreinhalteplanung tagte am 25. Oktober 2016. Die vom Runden Tisch erarbeiteten Ergebnisse sind eine Sammlung und Bewertung von ungefähr 50 Maßnahmen zur Luftreinhaltung hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit, Wirkung und zeitlichen Realisierbarkeit. Das von der Verwaltung gewählte Vorgehen, alle wesentlichen Akteure am Runden Tisch einzubinden, stieß dabei auf die ungeteilte Zustimmung seiner Mitglieder.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit