Stadt gibt kombinierten Planungs- und Baubeschluss in die politischen Gremien

Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zum weiteren Vorgehen für den Kalkberg vorbereitet. Es handelt sich um einen kombinierten Planungs- und Baubeschluss hinsichtlich der nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung. Die Vorlage wird den politischen Gremien für die nächsten Sitzungen sowie dem Rat zur Beschlussfassung für die Sitzung am 11. Juli 2017 vorgelegt.  

Die Beschlussvorlage bezieht sich auf die nächsten Bauabschnitte, die nach Baulosen eingeteilt sind. Dabei handelt es sich hier um die Baulose 2 und 3 für den Nordabschnitt des Kalkbergs, der an die Wohnbebauung der Straße Im Bischofsacker angrenzt. Mit dem Beschluss möchte die Verwaltung die Weiterbeauftragung der Planung und die weitere Ausführung der eigentlichen Baumaßnahmen sicherstellen.  

Zu den in der Vorlage beschriebenen Baumaßnahmen gehört eine Geländemodellierung, die durch die Umlagerung von vorhandenem Erdmaterial und - in geringerem Umfang - durch eine Anschüttung neuen Erdmaterials vorgenommen werden soll. Die in Teilbereichen der Lose 2 und 3 bestehenden Standsicherheitsdefizite werden somit beseitigt.  

Primäres Planungsziel ist die Herstellung standsicherer Böschungen am Kalkberg. Aufgrund der derzeit vorhandenen Baustellenabsperrungen kann eine Gefährdung von Personen oder Vermögenswerten, in dem an den Kalkberg angrenzenden Bereich de facto nicht eintreten.  

Die Abdichtung der Halde erfolgt anschließend durch das Aufbringen einer "Kunststoffdichtungsbahn" und weiterer Geo-Kunststoffe. Durch diese Oberflächenabdichtung des Kalkbergs wird ein Wassereintrag in die alte Kalkschlammablagerung verhindert. Außerdem wird eine Straße für die Baustellenverkehre eingerichtet und eine Stützkonstruktion entlang der Grundstücksgrenzen im Norden aufgestellt.  

Im Rahmen der bisherigen Umsetzung und den daraus resultierenden, fortschreitenden Erkenntnissen hat sich gezeigt, dass bei der Haldenstabilisierung bestimmte Faktoren neu, bzw. vertieft bewertet werden mussten, die nunmehr in den Verwaltungsentwurf eingearbeitet werden konnten.  

Die derzeit vorliegende qualifizierte Kostenschätzung geht von Bau- und Baunebenkosten in Höhe von rund 4,39 Millionen Euro. aus. Gegenüber der Beschlussfassung von Mitte 2016 ergeben sich somit Mehraufwendungen in Höhe von etwa 2,02 Millionen Euro. In den Kosten von 4,39 Millionen Euro ist ein Zuschlag für Risiken und Unvorhergesehenes in Höhe von 570.000 Euro enthalten.  

Sollte der Rat in seiner Sitzung am 11. Juli 2017 die Vorlage beschließen, kann mit der Umsetzung der Baulose 2 und 3 unmittelbar danach begonnen werden. Die Stadt rechnet damit, dass nach einer Vergabe der Arbeiten im Sommer dieses Jahres eine Fertigstellung bis zum Ende des ersten Quartals 2018 möglich ist.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit