Verwaltung bereitet Beschlussvorlage für stadtweite Regelung vor

Zur weiteren Unterstützung des lokalen Einzelhandels schlägt die Verwaltung vor, in allen Kölner Stadtbezirken in den dafür geeigneten Straßen beziehungsweise Straßenabschnitten das kostenfreie Parken für 15 Minuten einzurichten. Eine entsprechende Beschlussvorlage für die Politik ist in Vorbereitung und soll voraussichtlich in der Januarsitzung 2017 des Verkehrsausschusses beraten werden.

  • Die in Frage kommenden Straßen und Straßenabschnitte müssen Teil eines Bezirkszentrums oder eines Mittelzentrums im Bezirk sein.
  • Der Anteil der Geschäfte des täglichen und kurzfristigen Bedarfs an allen Geschäften beträgt mindestens 30 Prozent.
  • Es kommen nur Parkplätze in Frage, die über einen Parkscheinautomaten ohne die für das Bewohnerparken vorgesehene Rote-Punkt-Regelung bewirtschaftet werden.
  • Die Parkplätze müssen unmittelbar am Fahrbahnrand vor den Geschäften liegen oder maximal von einem Grünstreifen zu Gehweg und Geschäft getrennt sein.

Wenn alle vier Kriterien erfüllt sind, sollen nach entsprechender Beschlussfassung in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung die Parkscheinautomaten vor Ort umgerüstet und mit der so genannten "Brötchentaste" ausgestattet werden.

Wegen der permanent hohen Auslastung der öffentlichen Parkplätze (für die es keine Rote-Punkt-Regelung gibt) und der üblicherweise längeren Verweildauer an öffentlichen Stellplätzen in der Kölner Innenstadt ist für den Stadtbezirk Innenstadt die Umsetzung dieser Regelung in weiten Bereichen nicht sinnvoll. Ausnahme: In der Severinstraße soll diese Regelung beibehalten werden. Hier wurde das kostenfreie Parken für 15 Minuten erstmals in Köln vor rund 16 Jahren als Modellversuch eingeführt. Die Regelung dort hat sich sehr bewährt und soll beibehalten werden.

Wenn die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke 2 bis 9 (Rodenkirchen bis Mülheim) die von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung annehmen, hätten sie damit die Möglichkeit, eigenverantwortlich über die Einrichtung des 15-minütigen kostenfreien Parkens in ihrem Stadtbezirk zu entscheiden. Mit der Annahme wäre dann auch der Auftrag an die Verwaltung verbunden festzustellen, welche Straßen in den jeweiligen Bezirken die genannten Kriterien erfüllen. Die Verwaltung teilt den Bezirksvertretungen das Ergebnis ihrer Prüfungen mit. Danach liegt es bei den Bezirksvertretungen, die konkrete Einführung der "Brötchentaste" in ihrem Bezirk zu beschließen.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit