Der*die Oberbürgermeister*in wird für fünf Jahre nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl von den Bürger*innen gewählt. Er*sie leitet die Stadtverwaltung, steht dem Rat vor und repräsentiert die Stadt.

Verfassung und Aufgaben

Der*die hauptamtliche Oberbürgermeister*in ist nach § 62 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung kommunale*r Wahlbeamte*Wahlbeamtin. Er*sie wird in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Das Beamtenverhältnis endet mit der Abwahl oder mit dem Amtsantritt dem*der von den Bürger*innen gewählten Nachfolger*in, in diesem Fall aber nicht vor Ablauf der Wahlperiode des Rates. Dem*der hauptamtlichen Oberbürgermeister*in obliegt die repräsentative Vertretung des Rates und damit der Gemeinde nach außen, § 40 Absatz 2 Satz 2 GO.

 

Der*die Oberbürgermeister*in hat den Vorsitz im Rat, § 40 Absatz 2 Satz 3 GO. Er*sie hat unter anderem das Recht und die Pflicht, den Rat einzuberufen, § 47 Absatz 1 GO, setzt die Tagesordnung fest und gibt sie öffentlich bekannt, § 48 Absatz 1 GO.

Neben den Funktionen als Vorsitzende*r des Rates nimmt er*sie außerdem die Aufgaben des*der Hauptverwaltungsbeamt*in wahr, also insbesondere die Geschäfte der laufenden Verwaltung, § 41 Absatz 3 GO. Dem*der Oberbürgermeister*in obliegt die volle Verantwortung für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Besonders wichtig sind insbesondere folgende Befugnisse, die dem*der Oberbürgermeister*in nicht entzogen werden dürfen:

  • Vorbereitung und Durchführung der Ratsbeschlüsse, § 62 Absatz 2 Satz 1 und 2 GO
  • Beanstandung von rechtswidrigen Ratsbeschlüssen, § 54 Absatz 2 GO
  • gesetzliche Vertretung der Gemeinde, § 63 GO
  • Geschäftsverteilung, § 62 Absatz 1 Satz 3 GO, und Dienstvorgesetzte*r der Beamt*innen, Angestellten sowie Arbeiter*innen, § 73 Absatz 2 GO.

Gemeinsam mit den Beigeordneten bildet der*die Oberbürgermeister*in den Verwaltungsvorstand, der regelmäßig von dem*der Oberbürgermeister*in einberufen wird. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet der*die Oberbürgermeister*in. Die Beigeordneten können ihre abweichende Meinung in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereiches allerdings dem Hauptausschuss vortragen, § 70 Absatz 4 GO. Gemäß § 70 Absatz 2 GO wirkt der Verwaltungsvorstand insbesondere mit bei

  • Grundsätzen der Organisation und Verwaltungsführung
  • der Planung von Verwaltungsaufgaben mit besonderer Bedeutung
  • der Aufstellung des Haushaltsplans, unbeschadet der Rechte des*der Kämmerers*Kämmerin
  • den Grundsätzen der Personalführung und Personalverwaltung.

Der*die Oberbürgermeister*in wird von den Bürger*innen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zugleich mit dem Rat gewählt.

Oberbürgermeisterin und Oberbürgermeister in Köln

  • Henriette Reker, Einzelbewerberin
    Direkt gewählt am 18. Oktober 2015, im Amt seit 21. Oktober 2015
  • Jürgen Roters, SPD
    Direkt gewählt am 30. August 2009, im Amt vom 21. Oktober 2009 bis 20. Oktober 2015
  • Fritz Schramma, CDU
    Direkt gewählt im September 2000; Wahl am 3. September 2000, Stichwahl am 17. September 2000.
    Fritz Schramma war Oberbürgermeister vom 17. September 2000 bis zum 20. Oktober 2009.
  • Harry Blum, CDU
    Direkt gewählt im September 1999; Wahl am 12. September 1999, Stichwahl am 26. September 1999. Oberbürgermeister bis zu seinem Tod am 17. März 2000.
  • Norbert Burger, SPD
    Vom Stadtrat gewählt am 28. Oktober 1980, im Amt bis 30. September 1999
  • John van Nes Ziegler, SPD
    Vom Rat gewählt am 20. Dezember 1973, im Amt bis 28. Oktober 1980
  • Theo Burauen, SPD
    Vom Stadtrat gewählt am 9. November 1956, im Amt bis 17. Dezember 1973
  • Dr. Ernst Schwering, CDU
    Vom Stadtrat gewählt am 8. November 1951, im Amt bis 9. November 1956
  • Robert Görlinger, SPD
    Vom Stadtrat gewählt am 23. November 1950, im Amt bis 8. November 1951
  • Dr. Ernst Schwering, CDU
    Vom Stadtrat gewählt am 9. Dezember 1949, im Amt bis 23. November 1950
  • Robert Görlinger, SPD
    Im Stadtrat nach Stimmenpatt per Losentscheid am 15. November 1948 zum Oberbürgermeister bestimmt, im Amt bis 9. Dezember 1949. Vereinbart wurde in der Folge ein jährlicher Wechsel im Amt.
  • Dr. Ernst Schwering, CDU
    Vom Stadtrat gewählt am 19. April 1948, im Amt bis 15. November 1948
  • Dr. Hermann Pünder, CDU
    Oberbürgermeister vom 20. November 1945 bis zum 19. April 1948
    Zuerst von der britischen Besatzung berufen, wurde Dr. Hermann Pünder am 24. Okober 1946 vom ersten Stadtrat der Nachkriegs-Zeit zum Oberbürgermeister gewählt. Im Amt bis zum 19. April 1948.
  • Dr. Willi Suth, CDU
    Oberbürgermeister vom 6. Oktober bis zum 20. November 1945
  • Dr. Konrad Adenauer, CDU
    Oberbürgermeister vom 4. Mai bis zum 6. Oktober 1945

Von 1945 bis heute

Von März 1945 an hielten zuerst amerikanische Truppen Köln besetzt. Am 21. Juni 1945 wurden diese von der britischen Militärregierung abgelöst. Die ersten drei Kölner Oberbürgermeister der unmittelbaren Nachkriegszeit wurden daher von der amerikanischen und britischen Militärregierung eingesetzt.

Von der ersten Nachkriegs-Kommunalwahl am 13. Oktober 1946 an wurde der Oberbürgermeister dann jeweils in der konstituierenden Sitzung aus den Reihen des Stadtrates gewählt. Entsprechend der am 7. März 1946 eingeführten "Kölnischen Stadtverfassung von 1946" nach britischem Vorbild war er ausschließlich der politische Repräsentant der Stadt Köln. Die Stadtverwaltung wurde vom Oberstadtdirektor geleitet, den der Rat wählte.

Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung wurde am 14. Juli 1994 geändert. Die Ämter von Oberbürgermeister und Oberstadtdirektor wurden zusammengeführt. Bei der Kommunalwahl 1999 wurde Kölns Oberbürgermeister erstmals direkt gewählt.