Öffentliche Bekanntmachung der Zahl der Kommunalwahlberechtigten zum Stand 31. Dezember 2022 gemäß § 2 Absatz 4 der Satzung der Stadt Köln über die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden

Gemäß § 2 Absatz 4 der Satzung der Stadt Köln über die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden ist die für die Höhe des Unterschriftenquorums des Bürgerbegehrens maßgebliche ermittelte Zahl der Kommunalwahlberechtigten zum 31. Dezember des Vorjahres im Amtsblatt öffentlich bekannt zu geben.  

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide können in Köln als kreisfreier Stadt auch in einem Stadtbezirk durchgeführt werden, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, für die die Bezirksvertretung zuständig ist. Antrags- und stimmberechtigt sind dann nur die Kommunalwahlberechtigten, die in dem betroffenen Stadtbezirk wohnen.  

Das Unterschriftenquorum auf Stadtgebietsebene beträgt 3 Prozent der Kommunalwahlberechtigten. Auf Bezirksebene mit bis zu 100.000 Einwohner*innen beträgt das Unterschriftenquorum 6 Prozent der Kommunalwahlberechtigten, in Stadtbezirken mit mehr als 100.000 Einwohner*innen 5 Prozent der in diesem Stadtbezirk wohnenden Kommunalwahlberechtigten.  

Erklärt der Rat das Bürgerbegehren für zulässig, entspricht diesem jedoch nicht, ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen.  

Nachfolgend gebe ich die ermittelten Zahlen bekannt:

Stadtgebiet Köln

  • Anzahl der Einwohner*innen: 1.102.325
  • Anzahl der Kommunalwahlberechtigten: 809.944
  • Unterschriftenquorum – prozentual: 3 Prozent
  • Unterschriftenquorum – absolut: 24.299

Stadtbezirk 1 – Innenstadt

  • Anzahl der Einwohner*innen: 130.431
  • Anzahl der Kommunalwahlberechtigten: 105.722
  • Unterschriftenquorum – prozentual: 5 Prozent
  • Unterschriftenquorum – absolut: 5.287

Stadtbezirk 2 – Rodenkirchen

  • Anzahl der Einwohner*innen: 112.286
  • Anzahl der Kommunalwahlberechtigten: 84.618
  • Unterschriftenquorum – prozentual: 5 Prozent
  • Unterschriftenquorum – absolut: 4.231

Stadtbezirk 3 – Lindenthal

  • Anzahl der Einwohner*innen: 154.536
  • Anzahl der Kommunalwahlberechtigten: 123.421
  • Unterschriftenquorum – prozentual: 5 Prozent
  • Unterschriftenquorum – absolut: 6.172

Stadtbezirk 4 – Ehrenfeld

  • Anzahl der Einwohner*innen: 111.342
  • Anzahl der Kommunalwahlberechtigten: 82.347
  • Unterschriftenquorum – prozentual: 5 Prozent
  • Unterschriftenquorum – absolut: 4.118

Stadtbezirk 5 – Nippes

  • Anzahl der Einwohner*innen: 119.147
  • Anzahl der Kommunalwahlberechtigten: 87.764
  • Unterschriftenquorum – prozentual: 5 Prozent
  • Unterschriftenquorum – absolut: 4.389

Stadtbezirk 6 – Chorweiler

  • Anzahl der Einwohner*innen: 83.690
  • Anzahl der Kommunalwahlberechtigten: 57.019
  • Unterschriftenquorum – prozentual: 6 Prozent
  • Unterschriftenquorum – absolut: 3.422

Stadtbezirk 7 – Porz

  • Anzahl der Einwohner*innen: 115.493
  • Anzahl der Kommunalwahlberechtigten: 82.809
  • Unterschriftenquorum – prozentual: 5 Prozent
  • Unterschriftenquorum – absolut: 4.141

Stadtbezirk 8 – Kalk

  • Anzahl der Einwohner*innen: 123.237
  • Anzahl der Kommunalwahlberechtigten: 80.557
  • Unterschriftenquorum – prozentual: 5 Prozent
  • Unterschriftenquorum – absolut: 4.028

Stadtbezirk 9 – Mülheim

  • Anzahl der Einwohner*innen: 152.163
  • Anzahl der Kommunalwahlberechtigten: 105.687
  • Unterschriftenquorum – prozentual: 5 Prozent
  • Unterschriftenquorum – absolut: 5.285

Köln, 11. Februar 2023

Henriette Reker
Oberbürgermeisterin