Bei Zuweisungen und Zuschüssen handelt es sich um Geldleistungen, zum Beispiel:

  • des Bundes an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung
  • oder der Länder an Stellen außerhalb der jeweiligen Landesverwaltung.

Sie sollen der Empfängerin oder dem Empfänger die Erfüllung von Aufgaben ermöglichen. Sie werden zum Beispiel an die Städte und Gemeinden als Zweckzuweisungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oder als allgemeine Zuweisungen für laufende Zwecke gezahlt.

  • Zuweisungen sind Leistungen innerhalb des öffentlichen Bereichs.
  • Zuschüsse sind Leistungen vom öffentlichen Bereich an den privaten Bereich, zum Beispiel Unternehmen, und umgekehrt.

Beide Begriffe werden auch unter dem Begriff Zuwendungen zusammengefasst.