Wir erheben seit dem 1. Dezember 2014 eine Kulturförderabgabe zur Besteuerung von entgeltlichen privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben.
Informationen sowie die erforderlichen Formulare finden Sie unten auf dieser Seite.
Als Hilfestellung bieten wir auch ein Formular in englischer Sprache an. Verbindlich ist aber die deutsche Version.
As a help we offer some texts in English. However, the German version is (legally) binding.
Wichtige Änderungen ab 1. Juli 2024
Vorab weisen wir darauf hin, dass es aufgrund der am 6. Februar 2024 vom Rat beschlossenen vierten Änderungssatzung ab dem 1. Juli 2024 zu Änderungen im Besteuerungsverfahren kommen wird.
So sind beruflich zwingende Übernachtungen, die ab dem 1. Juli 2024 beginnen, nicht mehr von der Besteuerung ausgenommen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den "Aktuellen Hinweisen zur Kulturförderabgabe (Übernachtungssteuer)", die auf dieser Seite hinterlegt sind.
Vordrucke für Beherbergungsbetriebe (form for accommodation facilities)
Abgabenerklärung (für Beherbergungen bis zum 31. Dezember 2019) Steueranmeldung (für Beherbergungen nach dem 31.Dezember 2019)Vordrucke für Gäste (forms for guests)
Erklärung des Beherbergungsgastes zur Kulturförderabgabe Teilnehmendenliste (Anlage zur Erklärung des verantwortlichen Beherbergungsgastes) Statement of Accommodation Guest on Tax for the Promotion and Advancement of Culture Merkblatt Kulturförderabgabe Arbeitgeberbescheinigung zur Kulturförderabgabe Abtretungsanzeige Kulturförderabgabe Notice of Assignment (Abtretungsanzeige Kulturförderabgabe) Erklärung ukrainischer GeflüchteterWeitere Informationen
Aktuelle Hinweise zur Kulturförderabgabe (Übernachtungssteuer)Häufig gestellte Fragen / frequently asked questions
Fragen und Antworten zur Kulturförderabgabe Frequently Asked Questions (and Answers) about Tax for the Promotion and Advancement of CultureService-Hotline und E-Mail
Sollte eine von Ihnen gesuchte Information fehlen, können Sie sich an die Service-Hotline der Kulturförderabgabe wenden:
E-Mail: Kulturfoerderabgabe@Stadt-Koeln.de
Telefonnummer: 0221 / 221-96913