Die Haushaltssatzung gibt dem Haushaltsplan als so genanntes Ortsrecht seine Rechtsverbindlichkeit. Sie wird vom Rat beschlossen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt. Für die Stadt Köln ist die zuständige Aufsichtsbehörde die Bezirksregierung Köln. Die Haushaltssatzung gibt Auskunft über:

  • das Haushaltsvolumen,
  • die vorgesehenen Kreditaufnahmen,
  • die Verpflichtungsermächtigungen,
  • den Höchstbetrag der Kassenkredite und
  • die Steuersätze.