Abschreibungen stellen den Werteverzehr für materielle und immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens dar. Mit ihrer Hilfe werden im Rechnungswesen die für diese Güter anfallenden Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten auf die Rechnungsperioden der voraussichtlichen Nutzungsdauer (Lebensdauer) aufgeteilt.