Der Rettungsdienst ist eine Einrichtung, in der die Berufsfeuerwehr gemeinsam mit fünf weiteren Leistungserbringer*innen rund um die Uhr Rettungswagen, Notfallkrankenwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge vorhalten und sofort bei Eingang des Telefon-Notrufes 112 ausrücken und schnellstmöglich Personal und Rettungsgeräte an die Patient*innen heranführen.

Sonderfahrzeuge im Rettungsdienst

Wer erbringt die Leistungen im Rettungsdienst

ASB Köln e. V.
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Falck Rettungsdienst GmbH
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. (JUH)
Malteser Hilfsdienst e. V. (MHD)

Wie alles begann

Schon am 9. März 1899 hat der Rat beschlossen, einen ständig verfügbaren Krankentransport mit zwei Pferdekutschen bei der Berufsfeuerwehr Köln einzurichten. Bereits im ersten Jahr wurden 1.600 Transporte durchgeführt und die Kölner Bevölkerung lobte, dass die Hilfe teilweise "schon innerhalb 5 Minuten" eintraf. Diese bis heute fest etablierte Institution bei der Berufsfeuerwehr wurde ab 1957 ergänzt durch Notärzt*innen, die die medizinische Einsatzleitung bei lebensbedrohlichen Not- und Unfällen übernahmen. Ein Modell, das inzwischen flächendeckend in allen Bundesländer übernommen wurde.

Ab Beginn der 1960iger Jahre wurden nach und nach auch die Hilfsorganisationen ASB, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), und der Malteser Hilfsdienst (MHD) in den Krankentransport und später auch in den städtischen Rettungsdienst eingebunden. Neben dem städtischen Krankentransport gibt es auch eine Reihe von privaten Krankentransportunternehmen, die ihre Leistungen selbständig anbieten. Seit dem 3. Oktober 2017 erweitert die Falck-Unternehmensgruppe Deutschland den Kreis der Leistungserbringer*innen im Rettungsdienst der Stadt.

Die zunehmenden technischen und medizinischen Möglichkeiten des Rettungsdienstes erforderten zusätzliche Qualifikationen. So wurde 1977 die Ausbildung zum*zur Rettungssanitäter*in auch in Köln eingeführt und 1989 die Rettungsdienstschule bei der Berufsfeuerwehr eingerichtet. Kölner Feuerwehrleute wurden mit der Einführung des Rettungsassistentengesetzes im Jahr 1989 zum*zur Rettungsassistent*in ausgebildet. Im Jahr 2015 wurde die Berufsbezeichnung Rettungsassistent*in durch das Berufsbild Notfallsanitäter*in ersetzt. Hierbei handelt es sich um eine dreijährige Berufsausbildung. Seitdem werden Feuerwehrleute zu Notfallsanitäter*innen ausgebildet.