Zum 1. Januar 2018 haben sich einige Änderungen im Beihilfenrecht ergeben. Mit unserem Infoblatt 1/2018 möchten wir Sie als Beihilfeberechtigte über diese Änderungen sowie weitere aktuelle Themen informieren.
 

Wir informieren unter anderem über die folgenden Themenbereiche:
 

  • Bemessungssatzerhöhung für Rentnerinnen und Rentner
  • Unterkunftskosten im Rahmen der vollstationären Pflege
  • Stationäre beziehungsweise ambulante Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Voranerkennungsbedürftige Maßnahmen

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