Es gibt verschiedene Wahlausschüsse, die jeweils im Vorfeld der entsprechenden Wahl gegründet werden. Die Wahlausschüsse verhandeln, beraten und entscheiden in öffentlicher Sitzung.
Bundestagswahl
Der Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahl besteht aus dem*der Kreiswahlleitenden als Vorsitzende*m und den sechs von ihm*ihr berufenen Beisitzenden und deren Stellvertretenden.
Entscheidungsbefugnisse
Der Kreiswahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge in den Wahlkreisen und stellt die Wahlergebnisse sowie den*die gewählte*n Bewerber*in in den Wahlkreisen fest.
Kommunalwahl
Der Wahlausschuss für die Kommunalwahl besteht aus dem*der Wahlleitenden als Vorsitzende*m und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzenden, die vom Rat gewählt werden.
Entscheidungsbefugnisse
Der Wahlausschuss teilt das Wahlgebiet in Wahlbezirke ein, entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge, stellt das Wahlergebnis fest und entscheidet über Verfügungen des*der Wahlleitenden bei der Prüfung von Wahlvorschlägen, wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft.
Wahl des Integrationsrates
Der Wahlausschuss für die Integrationsratswahl ist der Wahlausschuss für die jeweils zeitgleich stattfindende Kommunalwahl.
Entscheidungsbefugnisse
Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge und stellt das Gesamtergebnis der Wahl fest.
Europawahl
Der Stadtwahlausschuss für die Europawahl besteht aus dem*der Stadtwahlleiter*in als Vorsitzende*m und sechs von ihm*ihr berufenen Beisitzer*innen.
Entscheidungsbefugnisse
Der Stadtwahlausschuss stellt das Wahlergebnis im Stadtgebiet fest.
Landtagswahl
Der Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl besteht aus dem*der Kreiswahlleitenden als Vorsitzende*m und sechs Beisitzenden und deren Stellvertretenden, die vom Rat gewählt werden.
Entscheidungsbefugnisse
Der Kreiswahlausschuss entscheidet über Einsprüche gegen Verfügungen des*der Kreiswahlleitenden im Mängelbeseitigungsverfahren, beschließt über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge und stellt die Wahlergebnisse in den Wahlkreisen fest.