Für die Durchführung der Umlegung und der vereinfachten Umlegung in Köln ist der Umlegungsausschuss der Stadt Köln zuständig. Dieser Ausschuss ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Seine Legitimation beruht auf dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Durchführungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zum BauGB. Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern und wird vom Rat jeweils für fünf Jahre bestellt. Er berät und beschließt grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung und entscheidet nach seiner freien aus den gesamten Verhandlungen und Ermittlungen gewonnenen Überzeugung. An Weisungen ist er nicht gebunden. Alle seine Entscheidungen sind als Verwaltungsakte rechtlich anfechtbar.

Aufgaben

Köln ist eine wachsende Stadt – der Zuzug in Ballungsräume wie Köln ist ungebremst. Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist ungebrochen, der Wohnraumbedarf steigt. Deshalb sind sowohl die Stadt Köln als auch private Grundeigentümer*innen bestrebt, verstärkt Bauland zu schaffen. Oft scheitert dieser Wunsch am ungeeigneten Zuschnitt der zur Verfügung stehenden Grundstücke, an der fehlenden Erschließung, aber auch an den unterschiedlichen Interessen der Beteiligten.

Da Flächen zur Bebauung auch in Köln begrenzt sind, muss eine Lösung gefunden werden, um bebaute und unbebaute Grundstücke zur Erschließung oder Neugestaltung eines Gebietes neu zu ordnen. Eine Lösungsmöglichkeit ist im Baugesetzbuch vorgesehen und nennt sich "Umlegung" oder besser "Baulandumlegung".

Ein Umlegungsverfahren ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren. Nicht jedes Grundstück ist nach Lage, Form und Größe von vornherein als Baugrundstück geeignet. Beispielsweise ist bei einer bisher landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Nutzung ein anderer Grundstückszuschnitt vorhanden, als er für künftiges Bauland erforderlich ist. Zur Schaffung von Bauland müssen daher in solchen Fällen zunächst einmal die Grundstücksgrenzen verändert werden. In diesem Sinne dient die Bodenordnung der Neuordnung von Grundstücksverhältnissen und damit der Schaffung baureifer Grundstücke mit den dazugehörigen Straßen- und Grünflächen.

Grundlage für die Neugestaltung ist in der Regel ein vom Rat beschlossener Bebauungsplan. Das Baugesetzbuch (BauGB) stellt dafür im Kapitel 4 (§§ 45 bis 84) zwei gesetzlich geregelte Bodenordnungsverfahren zur Verfügung: Die Baulandumlegung und die Vereinfachte Umlegung. Vom Prinzip her sollen alle, die ein Grundstück in das Verfahren einbringen, auch wieder ein Grundstück erhalten. Abweichungen sind im Einzelfall möglich.

Informationen zu den Umlegungsverfahren haben wir nachfolgend zusammengestellt:

Umlegung
PDF, 122 kb
Vereinfachte Umlegung
PDF, 123 kb

Geschäftsstelle und Kontakt

Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses erledigt die laufenden Geschäfte, bereitet die vom Umlegungsausschuss zu treffenden Entscheidungen vor und führt sie aus. Organisatorisch ist die Geschäftsstelle dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster zugeordnet. Wir unterstützen den*die Geschäftsführer*in bei der Durchführung der ihm*ihr obliegenden Aufgaben.

Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Köln

Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Telefon: 0221 / 221-23918
Telefax: 0221 / 221-23286

E-Mail an: 23-umlegung@stadt-koeln.de