Dem Stadtentwicklungsausschuss gehören 13 und mindestens 22 beratende stimmberechtigte Mitglieder an. Ausschussvorsitzende ist Sabine Pakulat.


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Entscheidungsbefugnisse

Der Stadtentwicklungsausschuss entscheidet über:

  1. Auslobung und Auswertung der Ergebnisse von städtebaulichen Wettbewerben;
  2. Stellungnahmen in Raumordnungsverfahren nach dem Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen;
  3. Bauleitplanung, Vorhaben- und Erschließungsplanverfahren und sonstige Satzungsverfahren auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und des Maßnahmegesetzes (MaßnahmeG) zum BauGB, soweit die Entscheidung nicht gem. § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. g Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Rat obliegt;
  4. städtebauliche Einzelbeschlüsse und Blockkonzepte in den vom Rat förmlich festgelegten Sanierungs-, Ersatz- und Ergänzungsgebieten;
  5. Stellungnahmen der Stadt Köln zu Planungsvorhaben Dritter inner- und außerhalb Kölns von wesentlicher Bedeutung sowie im Rahmen von Planfeststellungsverfahren außer in Fällen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln;
  6. Stadtgestaltungsprogramme und Stadtgestaltungskonzepte;
  7. Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates, Kenntnisnahme der Tagesordnungen des Gestaltungsbeirates, Kenntnisnahme der Ergebnisse des Gestaltungsbeirates.

Vorberatung

Der Stadtentwicklungsausschuss ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:

  1. städtebauliche Großprojekte
  2. Entscheidungen des Rates gemäß § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. g Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, es sei denn, nach der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen und der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Vorberatung im Einzelfall;
  3. Gestaltungssatzungen, Baugestaltungssatzungen;
  4. Energieversorgungskonzept und Maßnahmen zur Energieeinsparung;
  5. Gewerbeflächengesamtplan einschließlich Büroflächen;
  6. Zentren- und Einzelhandelskonzepte;
  7. Städtebauförderungsprogramme;
  8. Jahresprogramme für Gebiete mit besonderem Erneuerungsbedarf;
  9. Fortschreibung des Gesamtkonzeptes der Stadtentwicklungsplanung und seiner fachlichen und räumlichen Konkretisierungen;
  10. räumliche Entwicklungsplanungen und Rahmenplanungen;
  11. Regionalplanung einschließlich Gebietsentwicklungsplanung;
  12. Stadtentwicklungskonzept Wohnen;
  13. städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 165 BauGB;
  14. Gestaltung des Öffentlichen Raumes;