Der Naturschutzbeirat ist die nach dem Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vorgeschriebene unabhängige Vertretung der Belange von Natur und Landschaft der Stadt.


Sitzungsdienst

Telefon: 0221 / 221-36542

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung vom 15. Juli 2002
PDF, 33 kb

Aufgaben

Die Aufgaben des Naturschutzbeirates der Unteren Naturschutzbehörde ergeben sich aus § 70 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz). Danach soll der Naturschutzbeirat bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken. Hierzu unterbreitet er den Behörden und zuständigen Stellen Vorschläge und Anregungen, vermittelt der Öffentlichkeit Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz und wirkt Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegen.

Darüber hinaus stehen dem Naturschutzbeirat Anhörungs- und Beteiligungsrechte zu. So ist er vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen zu beteiligen, wenn es sich dabei um Eingriffe in Natur und Landschaft handelt wie beispielsweise

  • Neuaufstellung und Änderung des Landschaftsplanes und des Flächennutzungsplanes
  • Planungen, die sich mit Natur und Landschaft befassen
  • Fachplanungen, die Eingriffe in Natur und Landschaft nach sich ziehen

Er schlägt die Mitglieder der Naturschutzwacht vor und kann geplanten Befreiungen von natur- und landschaftsrechtlichen Geboten oder Verboten gemäß § 75 des Landesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 67 Bundesnaturschutzgesetz widersprechen.

Der Naturschutzbeirat tagt in öffentlicher Sitzung, interessierte Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen.

Zusammensetzung

Der Naturschutzbeirat besteht aus 16 ehrenamtlichen Mitgliedern, die in Köln wohnen müssen. Sie werden auf Vorschlag der im Landesnaturschutzgesetz NRW genannten Verbände durch den Rat gewählt. Die Wahl des derzeit amtierenden Naturschutzbeirates ist am 23. März 2021 erfolgt. Die Mitglieder des Naturschutzbeirates gehören folgenden Verbänden an:

  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND)
  • Naturschutzbund NRW (NABU)
  • Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU)
  • Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
  • Rheinischer Landwirtschaftsverband e. V.
  • Landesverband Gartenbau Rheinland e. V.
  • Landesjagdverband NRW e. V.
  • Fischereiverband NRW e. V.
  • Landessportbund e. V.
  • Imkerverband Rheinland e. V.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz) Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft zu Beiräten bei den Landschaftsbehörden, Landschaftswacht

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an den

Sitzungsdienst des Naturschutzbeirates der Unteren Naturschutzbehörde
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Untere Naturschutzbehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Telefon: 0221 / 221-36542
Telefax: 0221 / 221-24686

E-Mail an den Naturschutzbeirat der Unteren Naturschutzbehörde