Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

Dem Jugendhilfeausschuss gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder an. Zudem sind in diesem Ausschuss zahlreiche Vertreter*innen verschiedener Verbände sowie sachkundige Einwohner*innen als beratende Mitglieder tätig (mindestens 42 beratende Mitglieder). Ausschussvorsitzender ist Bürgermeister Dr. Ralf Heinen.


Sitzungsdienst des Ausschusses

Telefon: 0221 / 221-24954

Livestream zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Entscheidungsbefugnisse

Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - entscheidet über:

  1. Erstellung von gesamtstädtischen Maßnahmenprogrammen zur Neuanlage und Umgestaltung von Spielplätzen auf der Grundlage diesbezüglicher Entscheidungen der Bezirksvertretungen
  2. Aufstellung von pädagogischen Richtlinien zur Gestaltung, Ausstattung und Unterhaltung beziehungsweise Instandsetzung von Spielplätzen, Kindertages- und Jugendeinrichtungen
  3. Planung von städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen auf der Grundlage diesbezüglicher Entscheidungen der Bezirksvertretung
  4. Baumaßnahmen an und Gestaltung von städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen bei Kosten von mehr als 300.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro, ausgenommen sind Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 6.6 der Zuständigkeitsordnung
  5. Jugendhilfeplanung gemäß § 80 Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
  6. Programm "Angebote zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am öffentlichen Leben"
  7. Verteilung der Mittel zur Förderung von Familienbildungs- und Familienerholungsstätten nicht kommunaler Träger

Vorberatung

Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:

  1. Satzung für das Jugendamt
  2. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen im Sinne des § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. m Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
  3. Satzung Private Spielflächen für Kleinkinder
  4. Kölner Stadtordnung, sofern die Bestimmungen zu Spiel- und Bolzplätzen geändert werden
  5. Angelegenheiten der Bürgerzentren und -häuser, soweit Aktivitäten für Kinder, Jugendliche und Familien betroffen sind