Dem Betriebsausschuss gehören 13 stimmberechtigte und mindestens 19 beratende Mitglieder an. Betriebsausschussvorsitzende ist Stefanie Ruffen.


Sitzungsdienst

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Betriebssatzung

Betriebssatzung Gebäudewirtschaft

Aufgaben

Der Zweck der Gebäudewirtschaft einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist gemäß § 1 Absatz 3 der Betriebssatzung die zentrale Bewirtschaftung von Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindertagesstätten und sonstigen Gebäuden oder Bauten, die der Stadt Köln zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen. Der Betriebszweck umfasst auch den Neubau und die Planung, den Erwerb und die Veräußerung, die An- und Vermietung der in Satz 1 genannten Liegenschaften sowie die Bewirtschaftung von Nebenflächen und Nebennutzungen und alle den Betriebszweck fördernde Geschäfte.

Betriebszweck der Gebäudewirtschaft ist auch die nachhaltige Minimierung des Energie- und sonstigen Ressourcenverbrauchs bei den von der Gebäudewirtschaft Köln nach der Betriebssatzung bewirtschafteten Gebäuden.