Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat 13 Mitglieder.
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Betriebssatzung
Betriebssatzung vom 12. April 2010Aufgaben
Die Aufgabe des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln ist nach § 1 Absatz 3 der Betriebssatzung die Gewährleistung der Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Winterwartung nach Maßgabe der Abfallsatzung und der Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln.
Ausgenommen sind abfallwirtschaftliche Grundsatzangelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates und seiner Ausschüsse zum Abfallwirtschaftskonzept unterliegen.