Dem Bauausschuss gehören 13 stimmberechtigte und mindestens 19 beratende Mitglieder an. Ausschussvorsitzende ist Stefanie Ruffen.


Sitzungsdienst des Ausschusses

Telefon: 0221 / 221-22443

Entscheidungsbefugnisse

Der Bauausschuss entscheidet über:

  1. Planung von städtischen Hochbauten, soweit diese Zuständigkeitsordnung keine besondere Entscheidungsbefugnis vorsieht;
  2. Baumaßnahmen an und Gestaltung von städtischen Hochbauten bei Kosten von mehr als 300.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro, soweit diese Zuständigkeitsordnung keine besondere Entscheidungsbefugnis vorsieht;
  3. Einzelmaßnahmen zur Unterhaltung beziehungsweise Instandsetzung städtischer Brunnen bei Kosten von mehr als 300.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro;
  4. Wiederaufnahme des Betriebes stillgelegter Brunnen.

Vorberatung

Der Bauausschuss ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:

  1. Energieversorgungskonzept und Maßnahmen zur Energieeinsparung;
  2. Baumaßnahmen an und Gestaltung von städtischen Hochbauten bei Kosten von mehr als 300.000 Euro, soweit der Bauausschuss nicht selbst entscheidungsbefugt ist.