Bereiche für zu Fuß Gehende, Mini-Kreisel, Verkehrsberuhigte Bereiche und Tempo 30-Zonen tragen neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit auch zur Verringerung von Lärm und Abgasen bei. Dadurch verbessert sich für alle die Wohn- und Lebensqualität. Eine Vielzahl von Maßnahmen haben wir in Köln bereits umgesetzt.

Mini-Kreisel

© Stadt Köln

In Kreisverkehren ist die Fahrgeschwindigkeit nachgewiesenermaßen niedriger als an gewöhnlichen Kreuzungen. Das erhöht die Verkehrssicherheit! Zudem können Kreisverkehre leistungsfähiger als vorfahrt- oder ampelgeregelte Kreuzungen sein.

Der Bau "klassischer" Kreisverkehre setzt jedoch ausreichende Platzverhältnisse voraus. So muss ein Außendurchmesser von mindestens 26 Metern vorhanden sein, damit der Kreisverkehr auch von allen Fahrzeugen befahren werden kann. Weil diese Flächen aber oftmals nicht zur Verfügung stehen, werden vermehrt so genannte "Mini-Kreisverkehrsplätze" in Tempo 30-Zonen angelegt.

Bei den "Mini-Kreisverkehren", deren Kreisfahrbahnen und Zufahrten einstreifig sind, kann der Innenkreis von größeren Fahrzeugen überfahren werden. Damit dies möglich ist, wird in der Mitte ein erhöhter, baulich gestalteter Innenkreis errichtet.

Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt. Dies wird durch eine besondere Beschilderung verdeutlicht.

Tempo 30-Zonen

© Stadt Köln

Tempo 30 heißt nicht nur mehr Verkehrssicherheit, weniger Gefahren, weniger Unfälle und weniger Verletzte. Tempo 30 führt auch zu mehr Umweltschutz, mehr Wohnqualität, weniger Lärm, weniger Abgasen und weniger Stress. Seit Ende der 1980er-Jahre richten wir stadtweit Tempo 30-Zonen ein. Aktuell sind es über 410.

Die Vorzüge auf einen Blick:

  • Der Bremsweg ist deutlich geringer als bei Tempo 50; die Zahl der Unfälle sinkt somit erheblich.
  • Der Nahbereich wird deutlich besser wahrgenommen.
  • Autos machen Platz für den Fußverkehr, weil sie auf der Fahrbahn abgestellt werden.
  • Durch die Senkung der Geschwindigkeit kommt es zu deutlichen Lärmreduzierungen und weniger Schadstoffbelastungen. Sofern es die Verkehrsverhältnisse zulassen, geben wir Einbahnstraßen in Tempo 30-Zonen für Radfahrende in Gegenrichtung frei.

Verkehrsberuhigter Bereich

© panthermedia.net/Hermann Otto Feis

Mit der Einführung des verkehrsberuhigten Bereichs möchten wir ein besonders rücksichtsvolles Miteinander aller Verkehrsbeteiligten erzielen.

Innerhalb dieses Bereichs gilt:

  • Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Zu Fuß Gehende dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen. Der Fahrverkehr darf dabei aber nicht unnötig behindert werden.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 Kilometer pro Stunde) einhalten. Dabei darf niemand gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss gewartet werden.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen.