Wir planen, in Porz die Hauptstraße ab dem Einmündungsbereich Steinstraße in Richtung Ensen auf rund 320 Metern zu sanieren und umzugestalten. Gleiches gilt für die Steinstraße in dem Abschnitt von Hauptstraße bis zum Kreisverkehr Urbacher Weg/Deutzer Weg. Auf der Hauptstraße werden beidseitig Radfahrstreifen angeordnet, die im Knotenpunktbereich Hauptstraße/Steinstraße in Schutzstreifen übergehen und in Richtung Ensen an die bestehenden Radwege anschließen. In der Steinstraße werden beidseitig Schutzstreifen für die Radfahrerinnen und Radfahrer angeordnet. Außerdem werden wir die Kreuzung Steinstraße/Josefstraße/Dülkenstraße zu einem Kreisverkehr umbauen.  

Die Arbeiten sollen 2023 in Angriff genommen werden und werden voraussichtlich ein Jahr in Anspruch nehmen.

Erhebung von Straßenbaubeiträgen

Ein Teil der Kosten für die Sanierung und Umgestaltung der Straßen wird über Straßenbaubeiträge auf die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer umgelegt. Dies erfolgt nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW).

Die Beitragsbescheide werden erst versandt, wenn die Straßenbauarbeiten abgeschlossen sind, die Kosten abschließend feststehen und die Größe und Nutzung der erschlossenen Grundstücke ermittelt worden sind. Etwa zwei Monate bevor die Bescheide erteilt werden, erhalten die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer ein Anhörungsschreiben. Darin werden die rechtlichen Grundlagen, die voraussichtliche Beitragshöhe und das Berechnungsverfahren ausführlich erläutert. Konkrete Fragen und Einwände zur bevorstehenden Beitragserhebung werden dann im Rahmen des Anhörungsverfahrens beantwortet.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen zu der Planung haben, können Sie uns gerne unter der Telefonnummer 0221 / 221-30616 anrufen.

Wenn Sie Fragen zu den Straßenbaubeiträgen haben, können Sie uns gerne unter der Telefonnummer 0221 / 221-23535 anrufen.