Was bedeuten die Parkregelungen für Sie als Personen mit Bewohnerparkausweis, Gewerbetreibende oder wenn Sie als Gäste einen Parkplatz suchen? Infos rund ums Bewohnerparken haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Was bedeutet Bewohnerparken für Personen mit Bewohnerparkausweis?

Sie können einen Bewohnerparkausweis erhalten, wenn Sie

  • mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einer der Straßen gemeldet sind, in denen das Bewohnerparken eingerichtet ist, und
  • über keinen privaten Stellplatz verfügen.

Den Bewohnerparkausweis erhalten Sie grundsätzlich für ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug. Mit diesem Ausweis können Sie mit einem Fahrzeug auf den Bewohnerparkplätzen, auch an Parkscheinautomaten, die mit einem roten Punkt für das entsprechende Gebiet gekennzeichnet sind, kostenlos parken.

Der rote Punkt an Parkscheinautomaten bezeichnet das jeweilige Gebiet, zum Beispiel CITY. Diesen roten Punkt finden Sie auch auf Ihrem Parkausweis. So erkennen Sie, in welchem Parkgebiet Sie Ihr Fahrzeug abstellen können. Dabei müssen Sie die für andere Verkehrsteilnehmenende geltende Höchstparkdauer nicht beachten. In einigen Gebieten gibt es Stellplätze ausschließlich für Personen mit Bewohnerparkausweis. Hier gibt es ausnahmsweise keine gebührenpflichtigen Parkplätze.

Wenn Sie mehrere Wohnsitze im Stadtgebiet haben, können Sie nur für ein Parkgebiet einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Bewohnerparkausweis - Wo und wie Sie ihn bekommen
Bewohnerparkgebiete im Überblick

Was bedeutet Bewohnerparken für Gewerbetreibende?

Auch Gewerbetreibende, Freiberufler*innen mit Geschäftssitz im Bewohnerparkgebiet können eine Ausnahmegenehmigung zum münzfreien Parken an Parkscheinautomaten mit einem roten Punkt erhalten. Voraussetzungen hierfür sind, dass

  • Sie für die Gewerbeausübung ein Fahrzeug benötigen und
  • keine eigenen Stellplätze zur Verfügung stehen.
Informationen für Gewerbetreibende in Bewohnerparkgebieten

Und für andere Parkplatzsuchende?

Wenn Sie keinen Bewohnerparkausweis haben, stehen Ihnen die Stellplätze an Parkscheinautomaten tagsüber gegen Gebühr zur Verfügung. Oder nutzen Sie einen der etwa 13.300 Parkplätze in den Stadtbezirken Ehrenfeld, Innenstadt, Lindenthal, Mülheim, Nippes, Porz, Sülz und Weiden-Süd, wo Sie für 5 Euro 24 Stunden lang parken können.

Parken rund um die Uhr

In einigen Bewohnerparkgebieten wie Porz-Grengel und Keupstraße gibt es Stellplätze, die zu bestimmten Zeiten ausschließlich Personen mit Parkausweis zur Verfügung stehen. Außerhalb der festgelegten Zeiten stehen diese Plätze auch Personen ohne Bewohnerparkausweis zur Verfügung.

Weitere Informationen und hilfreiche Links

Bei Fragen rund um das Thema Bewohnerparken stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 115 gerne zur Verfügung.

Fragen und Anworten rund um das Thema Bewohnerparken