SEPA (Single Euro Payment Area) ist ein Projekt von 32 EU-Mitglieds- und Partnerstaaten für einen europaweit einheitlichen Zahlungsraum für Transaktionen in Euro. In diesem Zahlungsraum sollen für die Kund*innen keine Unterschiede mehr zwischen nationaler und grenzüberschreitender Zahlung erkennbar sein.

Wie funktioniert SEPA?

Kfz-Steuer:

Mit der Einführung von SEPA wurde in Deutschland die Zuständigkeit für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer vom Land (Finanzämter) auf den Bund (Zollverwaltung) übertragen.

Für Köln ist das

Hauptzollamt Köln
Grüner Weg 1b
50825 Köln

für die Erteilung der Kfz-Steuerbescheide zuständig. Eventuelle Änderungen Ihrer Bankverbindung teilen Sie bitte Ihrem Hauptzollamt mit.

Anmeldung eines Kfz nur mit SEPA-Mandat:

Sie können ein Fahrzeug nur anmelden, wenn Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilen. Das SEPA-Mandat ist neben den üblichen Unterlagen für die Beantragung der Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit vorzulegen.

Das SEPA-Mandat muss mit zwei Unterschriften versehen werden, es ist unbedingt die Unterschrift des*der Kontoinhaber*in und des*der Fahrzeughalter*in erforderlich.

Sofern das SEPA-Lastschriftmandat für das Konto eines Dritten erteilt wird, ist zusätzlich auch die Vorlage dessen oder deren Personalausweises oder des Reisepasses erforderlich.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie, dass ein erteiltes Mandat erlischt, wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen, das heißt, stilllegen lassen.

Bei jeder Zulassung eines Fahrzeuges müssen Sie ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Ein dem Hauptzollamt bereits für ein anderes Fahrzeug erteiltes Mandat reicht nicht aus.

Auf die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann die Zulassungsstelle nur dann verzichten, wenn eine entsprechende Bescheinigung des Hauptzollamtes vorliegt.

Vor der Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer erhalten Sie wie gewohnt einen Steuerbescheid, aus dem sich die Höhe und die Fälligkeit der Steuer ergeben. Auskünfte hierzu kann Ihnen nur das Hauptzollamt erteilen.

Download-Service

Sepa Mandat Ausfüllbar
PDF, 225 kb

Gesetzliche Grundlage

Verordnung 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2012
Kraftfahrzeugsteuergesetz