Jetzt bundesweit möglich

Nach einem Umzug innerhalb Deutschlands können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre bisherigen Nummernschilder behalten. Diese Regelung gab es bereits für Nordrhein-Westfalen, jetzt gilt sie bundesweit.

 

Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortswechsel 

Seit dem 1. Januar 2015 ist die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei einem Wohnortswechsel in eine andere Stadt aufgehoben. So müssen Sie zwar weiterhin bei der Zulassungsstelle Ihr Fahrzeug zum neuen Wohnort ummelden, Sie können aber nun zum Beispiel Ihr Kölner Kennzeichen auf Wunsch behalten.

Voraussetzung dafür ist,

  • dass es sich um das gleiche Fahrzeug handelt 
  • und Sie die Halterin oder der Halter bleiben.

 

Erst bei einem Fahrzeugwechsel müssen Sie bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichen des neuen Wohnortes beantragen.

Umgekehrt gilt das Gleiche: Sie kommen zum Beispiel aus Stuttgart und ziehen um nach Köln? Dann müssen Sie Ihr Fahrzeug hier in Köln anmelden, können aber Ihr S-Kennzeichen behalten.

Oder Sie suchen sich ein neues Kölner Kennzeichen aus. Das können Sie auch online erledigen:

Wunschkennzeichen online aussuchen

Informationen zur Anmeldung Ihres Fahrzeugs in Köln finden Sie hier:

Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb nach Köln

Allgemeine wissenswerte Informationen zum Umzug

Umzug und neu in Köln