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© Stadt Köln

Jedes Fahrzeug in Deutschland muss ein Kenn-Zeichen haben,

damit es auf der Straße fahren darf.

Ein Kenn-Zeichen ist ein Schild mit Zahlen und Buchstaben.

 

Die ersten Buchstaben stehen für den Ort,

an dem das Fahrzeug zugelassen ist.

Alle Kenn-Zeichen in Köln beginnen mit dem Buchstaben K.

Dahinter stehen weitere Buchstaben und Zahlen.

Diese Buchstaben und Zahlen sind bei jedem Kenn-Zeichen unterschiedlich.

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Die Zulassungs-Stelle teilt Ihrem Fahrzeug das Kenn-Zeichen zu.

Sie können sich dabei auch Buchstaben und Zahlen wünschen.

Das schwere Wort dafür ist: Wunsch-Kenn-Zeichen.

 

Bitte beachten Sie:

Wir versuchen Ihre Wünsche beim Kenn-Zeichen zu beachten.

Aber wir können nicht alle Wünsche erfüllen.

Sie haben keinen Anspruch auf ein bestimmtes Kenn-Zeichen.

Wie bekomme ich mein Wunsch-Kenn-Zeichen?

© Reinhild Kassing

1. Bitte lesen Sie vor dem Reservieren

die Informationen unter den Überschriften:

  • Welche Kenn-Zeichen sind möglich?
  • Welche Kenn-Zeichen sind verboten? 

 

2. Dann können Sie sich ein Kenn-Zeichen aussuchen.

Sie können Ihr Wunsch-Kenn-Zeichen online aussuchen.

Online heißt:

Sie können am Computer ein Kenn-Zeichen aussuchen.

 

Hier können Sie Ihr Wunsch-Kenn-Zeichen online aussuchen.
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Wir prüfen dann:

Ob Ihr Wunsch-Kenn-Zeichen noch frei ist.

Und ob Ihr Wunsch-Kenn-Zeichen erlaubt ist.

Wenn Sie ein Kenn-Zeichen ausgesucht haben,

dann bekommen Sie eine Bestätigung.

Das schwere Wort dafür ist: Reservierungs-Bestätigung.

Wir reservieren dann Ihr Wunsch-Kenn-Zeichen für 60 Tage.

 

Bitte drucken Sie die Bestätigung aus.

Bitte bringen Sie die Bestätigung mit,

wenn Sie Ihr Auto bei uns zulassen.

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Sie können Ihr Wunsch-Kenn-Zeichen nicht telefonisch reservieren.

Sie können Ihr Wunsch-Kenn-Zeichen nicht schriftlich reservieren.

 

 

3. Wenn Sie Ihr Kenn-Zeichen bei uns reserviert haben,

dann können Sie sich ein Schild für Ihr Kenn-Zeichen kaufen.

Das Schild können Sie nicht bei uns kaufen.

Das Schild für das Kenn-Zeichen bekommen Sie nur bei Schilder-Herstellern.

Wichtig:

Sie können das Schild nur mit einer Reservierungs-Bestätigung kaufen.

 

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4. Mit dem Schild gehen Sie dann zur Zulassungs-Stelle.

Das ist die Adresse:

Zulassungs-Stelle

Max-Glomsda-Straße 4

51105 Köln

Dort bekommt das Schild einen Stempel.

Erst dann ist das Kenn-Zeichen zugelassen.

 

Wenn Sie von außerhalb nach Köln umziehen,

dann können Sie auch zum Kunden-Zentrum Innenstadt kommen.

Das ist die Adresse:

Kunden-Zentrum Innenstadt

Laurenzplatz 1-3

50667 Köln

 

Wichtig:

Sie können nicht zum Kunden-Zentrum Innenstadt kommen,

wenn Sie das Fahrzeug umschreiben lassen wollen,

weil Sie sich ein neues Fahrzeug gekauft haben.

Dann müssen Sie zur Zulassungs-Stelle kommen.

 

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Achtung:

Wenn Ihr Kenn-Zeichen noch nicht zugelassen ist,

dürfen Sie nur innerhalb vom Zulassungs-Bezirk Köln (K) zu uns fahren.

Oder aus diesen Zulassungs-Bezirken:

  • Erft-Kreis (BM),
  • Rhein-Sieg-Kreis (SU),
  • Rheinisch Bergischer Kreis (GL),
  • Leverkusen (LEV)
  • Kreis Mettmann (ME)
  • und Kreis Neuss (NE).

Sie dürfen das Kenn-Zeichen ohne Stempel auch nutzen:

  1. Wenn Sie zu einer Haupt- und Abgas-Untersuchung fahren.
  2. Oder wenn Sie zu einer Sicherheits-Prüfung fahren.

Für andere Fahrten dürfen Sie Kenn-Zeichen ohne Stempel nicht benutzen!

Sie müssen die Fahrten ohne zugelassenes Kenn-Zeichen anmelden

bei Ihrer Kraft-Fahrzeug-Haft-Pflicht-Versicherung.

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Von Ihrer Versicherung bekommen Sie eine Bestätigungs-Nummer.

Die Abkürzung dafür ist: eVB-Nummer.

Die eVB-Nummer ist wichtig.

Zum Beispiel:

Wenn die Polizei Sie kontrolliert.

Dann müssen Sie der Polizei die eVB-Nummer sagen.

Damit die Polizei prüfen kann:

Ob Sie mit dem Kenn-Zeichen ohne Stempel fahren dürfen.

Welche Kenn-Zeichen sind möglich?

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Für Ihr Kenn-Zeichen können Sie selbst Buchstaben und Zahlen aussuchen.

Wichtig:

Kenn-Zeichen für Autos müssen 2 bis 6 Zeichen haben.

Kenn-Zeichen für Motor-Räder müssen 2 bis 5 Zeichen haben.

Der Buchstabe K für Köln wird dabei nicht mitgezählt.

 

Achtung:

Kenn-Zeichen mit weniger als 4 Zeichen können Sie nicht im Internet reservieren.

Zum Beispiel Kenn-Zeichen wie:

K-A 1, K-A 12 oder K-AB 1.

 

Wenn Sie sich ein Kenn-Zeichen mit weniger als 4 Zeichen wünschen,

rufen Sie uns bitte an.

Oder kommen Sie persönlich bei uns vorbei.

Welche Kenn-Zeichen sind verboten?

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Manche Kenn-Zeichen sind in Deutschland verboten.

Verboten sind Kenn-Zeichen mit den Buchstaben:

HJ, KZ, NS, SA, SS, ZZ und der einzelne Buchstabe Z.

Zum Beispiel: K-Z 1.

 

Die Kenn-Zeichen mit den Buchstaben TX sind nur für Taxis.

Zum Beispiel: K-TX 1.

Diese Kenn-Zeichen dürfen Sie nicht benutzen.

 

Die Kenn-Zeichen mit den Buchstaben LN sind nur für die Stadt-Verwaltung.

Zum Beispiel: K-LN 1

Diese Kenn-Zeichen dürfen Sie nicht benutzen.

Kann ich mein altes Kenn-Zeichen übernehmen?

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Ja.

Sie können das Kenn-Zeichen von Ihrem alten Fahrzeug

auch für das neue Fahrzeug übernehmen.

Zum Beispiel: Wenn Sie sich ein neues Auto kaufen.

 

Sie können Ihr altes Kenn-Zeichen auch behalten:

Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen.

Die Voraussetzungen dafür sind:

1. Dass es das selbe Fahrzeug ist.

2. Dass es der selbe Halter oder die selbe Halterin ist.

Wenn sich der Halter oder die Halterin ändert,

dann können Sie das Kenn-Zeichen nicht übernehmen.

Zum Beispiel: Wenn Sie Ihr Auto an eine andere Person verkaufen,

dann braucht die Person ein neues Kenn-Zeichen.

Muss ich dafür persönlich ins Amt kommen?

Zum Reservieren müssen Sie nicht ins Amt kommen.

Sie suchen sich Ihr Wunsch-Kenn-Zeichen im Internet aus:

Wunschkennzeichen online aussuchen
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Wichtig:

Sie können Ihr Wunsch-Kenn-Zeichen 

nicht telefonisch und

nicht schriftlich reservieren lassen.

Das Reservieren geht nur im Internet.

 

Zum Zulassen von Ihrem Fahrzeug müssen Sie dann persönlich zur Zulassungs-Stelle kommen.

Das ist die Adresse:

Zulassungs-Stelle

Max-Glomsda-Straße 4

51105 Köln

 

Umzug:

Wenn Sie von außerhalb nach Köln umziehen,

dann können Sie auch zum Kunden-Zentrum Innenstadt kommen.

Das ist die Adresse:

Kunden-Zentrum Innenstadt

Laurenzplatz 1-3

50667 Köln

 

Wichtig:

Sie können nicht zum Kunden-Zentrum Innenstadt kommen,

wenn Sie das Fahrzeug umschreiben lassen wollen,

weil Sie sich ein neues Fahrzeug gekauft haben.

Dann müssen Sie zur Zulassungs-Stelle kommen.

Wie viel kostet ein Wunsch-Kenn-Zeichen?

© Reinhild Kassing

Ein Wunsch-Kenn-Zeichen kostet 10,20 Euro.

 

Bei Reservierung im Internet

müssen Sie zusätzlich 2,60 Euro bezahlen.

Das heißt: Sie müssen dann insgesamt 12,80 Euro bezahlen.

 

Sie müssen beim Zulassen direkt bezahlen. 

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Sie können nur mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.

Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.

Sie können nicht mit Bar-Geld bezahlen.

 

Wichtig:

Sie müssen keine weiteren Gebühren für das Kenn-Zeichen bezahlen:

Wenn Sie das Kenn-Zeichen noch einmal brauchen

  • für das selbe Fahrzeug
  • mit dem selben Halter oder der selben Halterin.

Aber Sie müssen weitere Gebühren für das Kenn-Zeichen bezahlen:

Wenn Sie das Kenn-Zeichen für ein anderes Fahrzeug brauchen.

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