Informationen in Leichter Sprache

Diese Seite in Alltags-Sprache lesen
© Reinhild Kassing

Sie ziehen nach Köln um?

Dann müssen Sie Ihre neue Adresse

bei uns anmelden.

Bis wann muss ich meinen neuen Wohnsitz anmelden?

Spätestens 2 Wochen nach dem Umzug

zur neuen Adresse müssen Sie sich anmelden.

Wo melde ich meinen Wohnsitz an?

© Reinhild Kassing

Ihren neuen Wohnsitz melden Sie dort an:

  • im Kunden-Zentrum Innenstadt
  • oder in einem anderen Kunden-Zentrum in Köln

Sie müssen zu einer dieser Stellen kommen.

Die Adressen von diesen Stellen finden Sie

unter den Links bei "Weitere Informationen". 

Was brauche ich für das Anmelden von meinem Wohnsitz?

© Reinhild Kassing

Sie brauchen dazu:

  • Ihren Personal-Ausweis
  • oder Ihren Reise-Pass
  • oder den Pass von Ihrem Heimat-Land
  • Und wenn nötig:
    Eine Erlaubnis für Ihren Aufenthalt in Deutschland.
    Das schwere Wort dafür ist: Aufenthalts-Genehmigung.
    Oder Ihr Visum.
    Ein Visum ist ein Papier in dem steht:
    Sie dürfen in Deutschland bleiben.
  • Die Ausweise von allen Personen,
    die mit Ihnen umziehen
  • Das Anmelde-Formular
    Sie müssen das Formular nicht alleine ausfüllen.
    Wir helfen Ihnen dabei im Amt.
Hier finden Sie das Anmelde-Formular in Alltags-Sprache
PDF, 1212 kb
Hier finden Sie das Beiblatt zum Anmelde-Formular in Alltags-Sprache
PDF, 222 kb
  • Bestätigung vom Vermieter oder der Vermieterin.
Hier können Sie die Bestätigung herunter laden

Der Vermieter oder die Vermieterin

muss die Bestätigung ausfüllen:

Sie müssen die Bestätigung 2 Wochen

nach Ihrem Umzug ausfüllen.

Dann müssen Sie die Bestätigung im Amt abgeben.

Wenn Sie keine Wohnung mieten,

sondern in Ihre eigene Wohnung ziehen.

Oder in ein eigenes Haus ziehen.

Dann müssen Sie die Bestätigung nicht abgeben.

Sondern dann müssen Sie diese Papiere abgeben:

  • 1 Auszug aus dem Grund-Buch.

Das Grund-Buch ist eine Liste mit:

  • allen Grund-Stücken
  • allen Eigentümern

Ihr Name steht im Grund-Buch:

  • Wenn Sie eine Wohnung kaufen.
  • Oder wenn Sie ein Haus kaufen.
  • Oder wenn Sie ein Grund-Stück kaufen.

Sie müssen uns 1 Kopie vom Grund-Buch zeigen.

  • Oder Ihren Vertrag mit dem Notar.

Ein Notar ist eine Person.

Die Person macht für Sie einen Vertrag.

Oder schreibt für Sie eine Urkunde.

Zum Beispiel: Wenn Sie ein Haus kaufen.

Dann machen Sie einen Notar-Vertrag.

Sie müssen uns 1 Kopie von diesem Vertrag zeigen.

Wie melde ich meinen Wohnsitz an?

© Reinhild Kassing

Sie füllen das Anmelde-Formular aus.

Das können Sie im Internet tun.

Die Formulare sind in Alltags-Sprache.

Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe brauchen,

fragen Sie uns danach.

 

Hier können Sie das Formular zum Ummelden von Ihrem Wohnsitz in Köln ausfüllen
PDF, 1212 kb
Hier können Sie das Beiblatt zum Anmelde-Formular ausfüllen
PDF, 222 kb

Drucken Sie bitte das Anmelde-Formular

und das Beiblatt nach dem Ausfüllen aus.

Wichtig:

Sie müssen beide Formulare unterschreiben.

Sie müssen zu uns ins Kunden-Zentrum kommen.

Sie müssen beide Formulare und alle anderen Papiere mitbringen.

Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen

© Reinhild Kassing

Wenn Sie aus dem Ausland nach Köln ziehen,

müssen Sie uns auch diese Papiere zeigen:

  • Ihren Pass von dem Land,
    aus dem Sie kommen.
    Mit diesem Pass müssen Sie uns eine Aufenthalts-Genehmigung
    oder ein Visum
    zeigen.
    Das ist eine Erlaubnis,
    dass Sie in Deutschland wohnen dürfen.
© Reinhild Kassing

Als verheirateter Mensch

oder als Mensch,

der in einer Lebens-Partnerschaft lebt,

brauchen Sie dann zusätzlich:

  • Ehe-Urkunde / Kopie aus dem Ehe-Register
    oder Lebens-Partnerschafts-Urkunde
  • Geburts-Urkunden von Ihren Kindern,
    die mit Ihnen umziehen.
    Deren Geburts-Urkunden brauchen Sie,
    wenn diese unter 18 Jahre alt sind.

 

© Reinhild Kassing

Wichtig:

Wenn Sie Urkunden aus dem Ausland

vorzeigen müssen,

beachten Sie bitte:

Ausländische Urkunden in anderen Sprachen

müssen ins Deutsche übersetzt werden.

Zum Beispiel:

Ihre Urkunde aus der Türkei

ist in türkischer Sprache.

Für das Amt in Deutschland

muss die Urkunde in deutsche Sprache

übersetzt werden.

Das muss eine Übersetzerin oder ein Übersetzer machen.

Oder eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher.

Also ein Experte mit Ausbildung.

Es ist nicht möglich,

die Urkunden selbst zu übersetzen.

Auch wenn Sie die Sprache gut beherrschen.

Es sind nur Übersetzungen von diesen Experten erlaubt.

© Reinhild Kassing

Wer Experte ist, legt der Staat fest.

Er prüft die Übersetzer und Dolmetscher.

Dann gibt er Ihnen

eine offizielle Arbeits-Erlaubnis.

Das schwere Wort dafür ist:

"öffentlich bestellt oder beeidigt".

Das heißt: Der Staat hat sie geprüft.

Sie dürfen als Übersetzer oder Dolmetscher arbeiten.

Hier finden Sie Übersetzer und Dolmetscher
© Reinhild Kassing

Wichtig:

Urkunden und Übersetzungen

müssen im Original vorgelegt werden.

Sie können keine Kopien abgeben.

Wichtig ist auch:

Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland ziehen,

müssen Sie selbst zu uns kommen.

Dann können Sie keine Vollmacht

für eine andere Person schreiben.

Was ist, wenn ich zum Anmelden nicht selber kommen kann?

© Reinhild Kassing

Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen,

dann kann jemand anderes

für Sie zu uns kommen.

Diesem Menschen müssen Sie vertrauen.

Sie müssen diesem Menschen

schriftlich erlauben,

für Sie zum Anmelden von Ihrem Wohnsitz

zu uns zu kommen.

Diese Erlaubnis heißt Vollmacht.

© Reinhild Kassing

Eine Vollmacht ist ein Papier.

Auf dem Papier

erlauben Sie einem Menschen,

etwas für Sie zu tun.

Den Namen von diesem Menschen

schreiben Sie auf das Papier.

Sie müssen das Papier unterschreiben.

Zum Beispiel können Sie

Ihrem besten Freund eine Vollmacht schreiben:

Damit Ihr Freund Ihren Personal-Ausweis

bei der Behörde abholt.

Sie können das nämlich nicht selber tun,

weil Sie zum Beispiel krank im Bett liegen.

© Reinhild Kassing

Der Mensch, der für Sie zu uns kommt,

muss uns die Vollmacht zeigen.

Er muss uns auch seinen Personal-Ausweis

oder Reise-Pass zeigen.

Wenn Sie aus dem Ausland

nach Deutschland ziehen,

müssen Sie selbst zu uns kommen.

Hier können Sie die Vollmacht im Internet ausfüllen – in Alltags-Sprache

Wie lasse ich meine Adresse Im Personal-Ausweis ändern?

© Reinhild Kassing

Dazu müssen Sie nichts weiter tun.

Wir ändern diese Angaben,

wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz

bei uns anmelden.

Wie kann ich mein Auto oder Motor-Rad umschreiben lassen?

© Reinhild Kassing

Sie ziehen von einer anderen Stadt

in Deutschland nach Köln um?

Dann können Sie gleichzeitig

mit dem Anmelden von Ihrem Wohnsitz

Ihr Auto auf die neue Adresse

umschreiben lassen.

Oder Ihr Motor-Rad.

Dazu müssen Sie zu einer dieser Stellen kommen:

  • Kunden-Zentrum Innenstadt
  • KFZ-Zulassungs-Stelle Poll.
    Das ist die Stelle,
    welche die Zulassung von Autos und Motor-Rädern regelt.

Achtung:

Sie können nur Montag bis Freitag zu uns kommen.

Am Samstag können wir die Fahrzeug-Papiere nicht ändern.

Auch wenn das Kunden-Zentrum geöffnet ist.

Adresse und Infos zur KFZ-Zulassungs-Stelle Poll

Wenn Sie hierfür ins Kunden-Zentrum Innenstadt kommen,

müssen Sie bestimmte Dinge beachten.

Was Sie dabei beachten müssen in Alltags-Sprache

Was passiert mit den Daten, mit denen ich angemeldet bin?

© Reinhild Kassing

Wir benutzen Ihre Daten

nur für die Abläufe bei uns.

Es passiert nichts damit,

was Sie nicht wollen.

Sie können dem Weitergeben von Ihren Daten

an andere Stellen widersprechen.

Dann geben wir niemals Ihre Daten

an diese Stellen weiter.

Widersprechen können Sie beim Anmelden

von Ihrem Wohnsitz.

Sie können aber auch später noch dem Weitergeben

von Ihren Daten widersprechen.

An bestimmte Stellen dürfen wir Ihre Daten

nur dann weitergeben,

wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben.

Zum Beispiel:

Sie kommen nur dann ins Telefon-Buch,

wenn Sie dem zugestimmt haben.

Wenn nicht,

darf man Sie nicht ins Telefon-Buch schreiben.

Hier lesen Sie alle Infos zum Widerspruch gegen das Weitergeben von Ihren Melde-Daten

Muss ich für das Anmelden etwas bezahlen?

Nein. Das Anmelden von Ihrem Wohnsitz ist kostenlos.

Neues Melde-Gesetz

© Reinhild Kassing

Seit November 2015 gibt es ein neues Melde-Gesetz.

Und es gibt neue Gesetze zum:

  • Anmelden von Ihrem Wohn-Sitz
  • Ummelden von Ihrem Wohn-Sitz
  • Abmelden von Ihrem Wohn-Sitz

Dazu müssen Sie jetzt immer

1 Bestätigung vom Vermieter

oder der Vermieterin abgeben.

Dafür haben Sie jetzt 2 Wochen Zeit.

Früher hatten Sie nur 1 Woche Zeit.

Infos zum neuen Melde-Gesetz

Weitere Informationen

Ähnliche Themen