Es muss sich um erhebliche baulich bedingte Schäden oder Mängel handeln. Dazu zählen zum Beispiel gravierende Wasserschäden und Feuchtigkeitsschäden mit großer Schimmelpilzbildung.

Dies ergibt sich aus dem Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW).

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Wohnungsmängel