Informationen in Leichter Sprache

Diese Seite in Alltags-Sprache lesen
© Reinhild Kassing

Es gibt günstige Miet-Wohnungen.
Diese Miet-Wohnungen werden mit Geld vom Staat unterstützt.
Die Miete ist deshalb nicht so teuer.

© Reinhild Kassing

Wenn Sie eine solche Wohnung mieten wollen:
Dann brauchen Sie dafür eine Bescheinigung.

Diese Bescheinigung heißt: Wohn-Berechtigungs-Schein.
Kurz heißt er: WBS.

Wie bekomme ich einen WBS?

© Reinhild Kassing

Das hängt davon ab, wie viel Geld Sie verdienen.
Sie dürfen nicht zu viel Geld haben.

Den WBS müssen Sie bei uns beantragen.
Der WBS ist 12 Monate gültig.

Wenn Sie in dieser Zeit keine Wohnung finden:
Dann müssen Sie noch einmal einen neuen WBS beantragen.

Ein WBS gilt nur in dem Bundes-Land,
in dem er beantragt wurde.
Der WBS für Köln gilt also in ganz Nord-Rhein-Westfalen.

 

Dazu brauchen wir von Ihnen:

  • Den Antrag für den WBS
    Das Formular ist in Alltags-Sprache.
    Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Antrag Wohn-Berechtigungs-Schein in Alltags-Sprache
© Reinhild Kassing
  • Ihre aktuelle Melde-Bescheinigung,
    wenn Sie nicht in Köln wohnen

Darin steht die Adresse, wo Sie wohnen.

Wenn Sie in einer anderen Stadt wohnen:
Dann brauchen wir von dieser Stadt eine Melde-Bescheinigung.

Wenn in Ihrem Haushalt mehrere Personen leben:
Dann müssen alle Personen von Ihrem Haushalt
in der Melde-Bescheinigung aufgeschrieben sein.

© Reinhild Kassing
  • Ihre Aufenthalts-Genehmigung,
    wenn Sie aus dem Ausland nach Köln ziehen

Dann müssen Sie uns zeigen:

    • Ihren Pass und eine Aufenthalts-Genehmigung
    • oder Ihren Pass und eine Niederlassungs-Genehmigung
      Das gilt für alle Personen, die in Ihrem Haushalt leben.

Wichtig:

Diese Bescheinigungen müssen noch 12 Monate
oder länger gültig sein.
Das gilt von dem Tag, an dem Sie einen WBS beantragen.

     
  • Eine Erklärung zu Ihrem Einkommen
    Das Formular ist in Alltags-Sprache geschrieben.
Einkommens-Erklärung Wohn-Berechtigungs-Schein - in Alltags-Sprache
© Reinhild Kassing
  • Nachweise zu Ihrem Einkommen

Nachweise sind Papiere oder Briefe.

Zum Beispiel:

  • Die Abrechnung von Ihrem Lohn oder Gehalt
  • Ihr Renten-Bescheid
  • Briefe darüber: wie viel Geld Sie vom Arbeits-Amt bekommen
  • Briefe darüber: wie viel Geld Sie vom Sozial-Amt bekommen
  • Papiere zu Ihrem Unterhalt
© Reinhild Kassing

Die Nachweise müssen von den letzten 12 Monaten sein.
Wenn Sie wissen, dass Sie bald mehr oder weniger Geld bekommen:
Dann müssen Sie uns das auch sagen.

Zum Beispiel:

  • Weil Sie einen anderen Arbeits-Platz haben
  • oder weil Sie bald Eltern-Geld bekommen
  • oder weil Sie bald kein Eltern-Geld mehr bekommen.

 

Sie müssen uns auch Nachweise zeigen:

  • Wenn Ihnen Ihre alte Miet-Wohnung gekündigt wurde
  • oder Sie aus Ihrer Wohnung raus müssen.
    Weil das Gericht das gesagt hat.

Lesen Sie dazu bitte diese 2 Info-Blätter:

Info-Blatt Wohn-Berechtigungs-Schein in Alltags-Sprache
Infos für wohnungs-suchende Menschen mit Behinderung in Alltags-Sprache
PDF, 428 kb

Einkommens-Grenzen

© Reinhild Kassing

Einkommens-Grenze heißt: So viel Geld dürfen Sie haben.

Die Grenze für Ihr Einkommen wird von uns ausgerechnet.
Es gibt einen Grund-Betrag und zusätzliche Beträge.

Zum Schluss vergleichen wir Ihre Einkommens-Grenze
und Ihr Jahres-Einkommen.

Dafür ist wichtig:
Wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben.

Für Nordrhein-Westfalen gelten folgende Grund-Beträge:

Die Zahl der Personen in Ihrem Haushalt

Grund-Betrag

1 Erwachsener

19.350 Euro

2 Erwachsene

23.310 Euro

1 Erwachsener und 1 Kind unter 18 Jahre

24.010 Euro

 

© Reinhild Kassing

Wenn mehr als 2 Personen im Haushalt leben:
Dann kommt für jede Person ein Mehr-Betrag dazu.
Für Kinder ist der Mehr-Betrag höher.

Beispiel:

Haushalt

Grund-Betrag

2 Personen

23.310 Euro

Mehr-Betrag für jede Person

5.360 Euro

Mehr-Betrag für Kinder unter 18 Jahren

700 Euro

 

© Reinhild Kassing

Zu dem Grund-Betrag und dem Mehr-Betrag
können Zuschläge kommen.
Das hängt davon ab, wie Sie leben.
Zuschläge sind auch Beträge.

Zum Beispiel:

  • Haben Sie erst vor kurzer Zeit geheiratet?
  • Erziehen Sie ein Kind alleine?
  • Haben Sie eine Behinderung?

Die Einkommens-Grenze ist also immer unterschiedlich.

Wie berechnen wir Ihr Einkommen?

© Reinhild Kassing

Wir rechnen Ihr Jahres-Brutto-Einkommen aus.
Das heißt: was Sie insgesamt in 1 Jahr verdienen.
Das ist das Geld, was Ihr Arbeit-Geber für Sie bezahlen muss. 

Von Ihrem Jahres-Brutto-Einkommen ziehen wir Abschläge ab.
Abschläge sind Beträge.
Dadurch wird der Betrag von Ihrem Jahres-Brutto-Einkommen kleiner.
Das ist wichtig.
Denn für den WBS dürfen Sie nicht zu viel Geld haben.

Es gibt diese Abschläge:

  • Abzugs-Beträge:
    wenn Sie Steuern und Pflicht-Beiträge zu den
    gesetzlichen Sozial-Versicherungen zahlen.
    Das sind:
    • 12 Prozent für die Steuern von Ihrem Einkommen
    • 12 Prozent für die Pflicht-Beiträge zu Ihrer Renten-Versicherung
    • 10 Prozent für die Beiträge zu Ihrer Kranken-Versicherung
      und Pflege-Versicherung.

  • Werbungs-Kosten:
    Es gibt Beträge für Werbungs-Kosten,
    die von der Steuer abgezogen werden können.
    Das gilt für:
    • Arbeitnehmer und Arbeitnehmer-innen
    • Beamte und Beamtinnen
    • Rentner und Rentner-innen.

Wenn Sie uns das mit einem Steuer-Bescheid nachweisen,
dann beachten wir das bei der Berechnung.

Bitte fragen Sie dazu Ihren Sach-Bearbeiter
oder Ihre Sach-Bearbeiterin.


© Reinhild Kassing
  • Bei einer Schwer-Behinderung:
    haben Sie einen Frei-Betrag von 4.500 Euro
    Wenn Sie einen Grad der Behinderung von 100 Prozent haben.
    Oder wenn Sie einen Grad der Behinderung
    von wenigstens 80 Prozent haben 
    und zu Hause Pflege brauchen.

    Sie haben einen Frei-Betrag von 2.100 Euro:
    wenn Sie einen Grad der Behinderung
    von unter 80 Prozent haben 
    und zu Hause Pflege brauchen.

© Reinhild Kassing
  • Bei einem Haushalt für 2 Personen:
    Ihr Frei-Betrag beträgt 4.000 Euro,
    wenn Sie ein Ehe-Paar sind.
    Und noch nicht länger als 5 Jahre verheiratet sind.
    Und beide jünger als 40 Jahre alt sind.

  • Wenn Sie arbeiten und Ihr Kind alleine erziehen:
    Dann gibt es einen Frei-Betrag für jedes Kind.
    Der Frei-Betrag beträgt 700 Euro
    für jedes Kind unter 12 Jahren.

  • Wenn Ihre Kinder auch selbst Geld verdienen:
    Der Frei-Betrag beträgt 700 Euro
    für jedes Kind zwischen 16 und 25 Jahren.
    Fragen Sie dazu bitte Ihren Sach-Bearbeiter
    oder Ihre Sach-Bearbeiterin.

  • Wenn Sie für einen anderen Menschen Unterhalt zahlen müssen:
    Dann werden höchstens 4.000 Euro oder 8.000 Euro abgezogen.
    Sie müssen nachweisen, dass Sie Unterhalt zahlen.
    Ihr Sach-Bearbeiter oder Ihre Sach-Bearbeiterin prüft das genau.

Zum Schluss vergleichen wir Ihre Einkommens-Grenze
und Ihr Jahres-Brutto-Einkommen.

Wichtig:
Lassen Sie sich beraten.
Damit alles richtig gemacht wird!

Besprechen Sie vorher alles genau
mit Ihrem Sach-Bearbeiter oder Ihrer Sach-Bearbeiterin!

Der WBS für Nordrhein-Westfalen

© Reinhild Kassing

Ein WBS gilt immer nur für das Bundes-Land,
in dem er ausgestellt wurde.

Wenn Sie einen WBS bei uns in Köln beantragen,
dann gilt er nur in Nordrhein-Westfalen.

In der Stadt, in der Sie einen WBS beantragen,
werden Sie in eine Liste eingetragen.
In der Liste werden Personen aufgeschrieben,
die in dieser Stadt eine Wohnung suchen.

Es ist also am besten:
Stellen Sie Ihren Antrag dort,
wo Sie eine Wohnung suchen!

Der WBS für ein anderes Bundes-Land

© Reinhild Kassing

Wenn Sie in einem anderen Bundes-Land eine Wohnung suchen:
Dann müssen Sie dort einen WBS beantragen.

Zum Beispiel:
Wenn Sie einen WBS für Köln haben wollen,
dann müssen Sie den Antrag bei uns stellen.

Auch wenn Sie zum Beispiel noch in Rheinland-Pfalz wohnen.
Ein WBS aus einem anderen Bundes-Land
ist bei uns in Nordrhein-Westfalen nicht gültig.

Wie geht es weiter, wenn ich einen WBS habe?

Es gibt günstige Miet-Wohnungen.
Diese Wohnungen werden mit Geldern vom Staat unterstützt.
Die Miete ist deshalb nicht so teuer.
Diese Wohnungen dürfen nur an Menschen mit WBS vermietet werden.
Wenn Sie einen WBS haben, dürfen Sie eine solche Wohnung mieten.

Wichtig ist: die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt und Ihre Einkommens-Grenze.
Beides muss zu der Größe von der Wohnung passen.

In Ihrem Haushalt leben:

Ihre Einkommens-Grenze:

Die Größe der Wohnung

1 Person

19.350 Euro

bis 50 Quadrat-Meter

2 Personen

23.310 Euro

2 Zimmer oder 65 Quadrat-Meter

3 Personen

28.670 Euro

3 Zimmer oder 80 Quadrat-Meter

4 Personen

34.030 Euro

4 Zimmer oder 95 Quadrat-Meter

5 Personen

39.390 Euro

5 Zimmer oder 110 Quadrat-Meter

6 Personen

44.750 Euro

6 Zimmer oder 125 Quadrat-Meter

7 Personen

50.110 Euro

7 Zimmer oder 140 Quadrat-Meter


Was ist, wenn eine Wohnung größer ist als in der Liste?
Eine Wohnung darf höchstens 5 Quadrat-Meter größer sein als in der Liste.

Wo kann ich eine Wohnung finden?

© Reinhild Kassing

Wohnungen für Personen mit einem WBS
finden Sie zum Beispiel:

  • In der Zeitung
  • Bei Wohnungs-Gesellschaften
  • Sie können auch private Vermieter
    oder Vermieterinnen danach fragen.

Muss ich den Antrag persönlich beim Amt abgeben?

© Reinhild Kassing

Es ist immer schwierig, Ihr Einkommen genau auszurechnen.
Vorher muss man viele Fragen klären.
Ein persönliches Gespräch bei uns ist da immer am besten!

Sie können Ihren Antrag aber auch ausfüllen
und uns mit der Post schicken.
Dann bekommen Sie von uns meistens eine Antwort
nach ungefähr 2 Wochen.

Adresse und Öffnungs-Zeiten vom Amt

Wie viel kostet der WBS?

© Reinhild Kassing

Der WBS kostet zwischen 7,50 Euro und 20 Euro.
Das hängt davon ab, wie viel Sie verdienen.

Wo finde ich die Gesetze zum WBS?

© Reinhild Kassing

Die Infos zum WBS stehen im
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohn-Raum.
Die Abkürzung dafür ist: WFNG NRW.

Die Infos stehen in Paragraf 13, 14, 15 und 18.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für Paragraf sieht so aus: §

Weitere Infos dazu stehen in
Nummer 8 Wohn-Raumnutzungs-Bestimmungen
und Nummer 1 bis 10 Einkommens-Ermittlungs-Erlass.

Weitere Informationen