Informationen in Leichter Sprache

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Auf dieser Seite finden Sie wichtige Infos zu Unterlagen,

die Sie oft bei der Zulassungs-Stelle brauchen.

 

Bitte rufen Sie uns an,

wenn Sie Fragen haben.

Oder etwas nicht verstehen.

 

Mehr Informationen finden Sie unter der Überschrift: Kontakt.

Neue Fahrzeug-Papiere seit 2005

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Seit dem Jahr 2005 gibt es in Deutschland

neue Fahrzeug-Papiere:

1. Der Fahrzeug-Schein heißt jetzt:

Zulassungs-Bescheinigung Teil 1.

Sie bekommen die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1,

wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungs-Stelle anmelden.

Die Bescheinigung ist ein Nachweis für das Anmelden.

Damit zeigen Sie: Mein Fahrzeug ist beim Amt gemeldet.

 

2. Der Fahrzeug-Brief heißt jetzt:

Zulassungs-Bescheinigung Teil 2.

Sie bekommen die Zulassungs-Bescheinigung Teil 2,

wenn Sie ein Fahrzeug kaufen.

Die Bescheinigung ist ein Nachweis für den Besitz.

Damit zeigen Sie: Ich darf das Fahrzeug nutzen.

Mehr Informationen zu den neuen Fahrzeug-Papieren
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Achtung:

Die alten Fahrzeug-Papiere bleiben weiterhin gültig.

Sie können die Papiere nicht ohne Grund tauschen.

Aber wenn Sie Ihre alten Fahrzeug-Papiere verlieren,

oder die Papiere Ihnen geklaut wurden,

dann bekommen Sie jetzt die neuen Zulassung-Bescheinigungen.

 

Wir tauschen die alten Papiere auch:

Wenn Sie Ihre Fahrzeug-Papiere ändern lassen wollen.

Zum Beispiel:

Weil Sie eine neue Adresse haben.

 

Manchmal müssen Sie Geld bezahlen,

damit Sie die neuen Papiere bekommen.

Das ist immer unterschiedlich.

Auf den Seiten finden Sie mehr Informationen zu den Kosten:

Ersatz für die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1 - in Leichter Sprache
Ersatz für die Zulassungs-Bescheinigung Teil 2
Fahrzeug in Köln ummelden – in Leichter Sprache
Fahrzeug von einem anderen Ort in Deutschland nach Köln umschreiben - in Leichter Sprache
Neues Fahrzeug zulassen - in Leichter Sprache
Fahrzeug wieder auf die selbe Person zulassen

Personal-Ausweis und Pass

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Sie müssen uns Ihren Personal-Ausweis oder Pass zeigen,

wenn Sie Halter oder Halterin von dem Fahrzeug sind.

Das heißt:

Wenn das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist.

Wenn Sie nicht persönlich zu uns kommen können,

dann kann eine andere Person Sie vertreten.

Sie müssen der Person eine Vollmacht schreiben.

Das ist eine Erlaubnis, mit der die Person für Sie sprechen darf.

Geben Sie der Person Ihren Personal-Ausweis oder Pass mit.

Achtung:

Wenn Sie nur eine Kopie vom Pass oder Personal-Ausweis zeigen

können, dann melden Sie sich bitte vorher bei der Zulassungs-Stelle.

Mehr Informationen dazu finden Sie unter der Überschrift: Vollmacht.

Handels-Register

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Das Handels-Register ist eine Liste mit allen Unternehmen.

Wenn Sie in Köln ein Unternehmen gründen,

tragen wir Sie im Amt in das Handels-Register ein.

 

Manchmal brauchen Sie bei der Zulassungs-Stelle

eine Kopie aus dem Handels-Register.

Zum Beispiel:

Wenn Sie einen Firmen-Wagen anmelden.

 

Dann bekommen Sie von uns eine Kopie aus dem Handels-Register.

Die Kopie können Sie bei der Zulassung-Stelle abgeben.

Vollmacht

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Wenn Sie nicht persönlich zu uns kommen können,

dann kann auch eine andere Person für Sie zu uns kommen.

Die Person muss uns eine Vollmacht zeigen.

Eine Vollmacht ist ein Papier, auf dem steht:

Dass Sie jemanden etwas erlauben.

Wichtig:

Sie müssen uns auch eine Vollmacht zeigen,

wenn Sie mit der Person verheiratet sind.

Wir haben ein Formular für die Vollmacht vorbereitet.

Sie können das Formular hier herunter laden.

Formular für die Vollmacht
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Das Formular können Sie am Computer ausfüllen.

Dann müssen Sie das Formular ausdrucken.

Dann müssen Sie das Formular unterschreiben.

 

Achtung:

Sie müssen das Formular nicht nutzen.

Die Vollmacht muss keine besondere Form haben.

Sie können die Vollmacht auch einfach auf ein Papier schreiben.

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Das muss immer in der Vollmacht stehen:

  • Ihr Name
  • der Name von der Person oder Firma,
    die Sie vertreten soll
  • das Datum
  • und der Grund für den Termin bei der Zulassung-Stelle.

Zum Beispiel:

Wenn Sie ein neues Fahrzeug zulassen wollen.

Oder Ihr Fahrzeug umschreiben lassen wollen.

Oder Ihre Adresse in Fahrzeug-Papieren ändern wollen.

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Wichtig:

Sie müssen die Vollmacht unterschreiben.

Die Person muss uns dann die Vollmacht zeigen.

Und die Person muss uns ihren Ausweis oder Pass zeigen.

SEPA-Lastschrift-Mandat

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Wenn Sie ein Fahrzeug beim Amt anmelden,

dann müssen Sie Steuern dafür bezahlen.

Das schwere Wort dafür ist: Kraft-Fahrzeug-Steuer.


Früher war es so:

Sie haben uns eine Einzugs-Ermächtigung gegeben.

Eine Einzugs-Ermächtigung ist eine Erlaubnis.

Mit der Erlaubnis haben wir die Steuer

direkt von Ihrem Konto abgebucht.

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Jetzt gibt es das SEPA-Lastschrift-Mandat.

Das ist das gleiche wie eine Einzugs-Ermächtigung.

Aber die Erlaubnis gilt in ganz Europa.

 

Wichtig:

Das SEPA-Mandat muss 2 Unterschriften haben!

Die Unterschrift von:

1. Konto-Inhaber oder Konto-Inhaberin

Das ist die Person, der das Konto bei der Bank gehört.

2. Fahrzeug-Halter oder Fahrzeug-Halterin

Das ist die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist.

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Meistens ist das die selbe Person.

Zum Beispiel:

Wenn Sie die Steuer für Ihr Fahrzeug selbst bezahlen.

Aber manchmal auch nicht.

Zum Beispiel:

Wenn das Fahrzeug zwar auf Sie zugelassen ist,

aber die Steuer von einem anderen Konto bezahlt werden soll.

Zum Beispiel: Vom Konto Ihrer Eltern.

Dann sind die Unterschriften unterschiedlich.

 

Hier finden Sie mehr Informationen zum SEPA-Lastschrift-Mandat:

SEPA-Lastschrift-Mandat
Infos zur Zulassung mit SEPA-Lastschrift-Mandat

Prüf-Bericht über die Haupt-Untersuchung

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Sie müssen manchmal bei der Zulassung-Stelle nachweisen,

dass Sie die Haupt-Untersuchung gemacht haben.

Ein anderes Wort dafür ist: TÜV.

 

Sie können uns dafür diese Papiere zeigen:

1. Den letzten Bericht vom TÜV über die Haupt-Untersuchung.

2. Ihren Fahrzeug-Schein

3. Ihre Zulassungs-Bescheinigung Teil 1

4. oder die Abmelde-Bescheinigung.


In den Papieren muss stehen,

wann Ihr nächster Termin für die Haupt-Untersuchung ist.

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Achtung:

Der Termin für die Haupt-Untersuchung

steht auch auf dem Kenn-Zeichen vom Fahrzeug.

Aber es reicht nicht, wenn Sie uns nur das Kenn-Zeichen zeigen.

Wenn Sie den Nachweis nicht zeigen können,

brauchen Sie eine Bestätigung von der Prüf-Stelle.

Rufen Sie dazu bitte bei der Stelle an,

die die letzte Prüfung gemacht hat.

Zum Beispiel:

TÜV: 02 21 / 80 60

Dekra: 02 21 / 17 95 80

GTÜ: 07 11 / 97 67 65 55.

 

Wichtig:

Wenn Sie keine Bestätigung haben,

müssen Sie eine neue Haupt-Untersuchung machen.

EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung

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Die EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung

ist eine Betriebs-Erlaubnis für Ihr Fahrzeug.

Die Abkürzung EWG steht für:

Europäische Wirtschafts-Gemeinschaft.
 

Das bedeutet:

Die Erlaubnis gilt in allen Ländern von der Europäischen Union.

Mit der Erlaubnis können Sie das Fahrzeug

in allen Ländern zulassen oder verkaufen.

 

Achtung:

Für die Bescheinigung gibt es viele verschiedene Namen.

Zum Beispiel: COC-Papier.

 

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Die Abkürzung COC steht für: Certificate of Conformity.

Das ist Englisch.

In Deutsch übersetzt heißt das: Zeugnis für Übereinstimmung.

In anderen Ländern hat die Bescheinigung andere Namen.

 

Die Bescheinigung aus dem Ausland gilt auch in Deutschland.

Das heißt:

Sie brauchen keine deutsche Betriebs-Erlaubnis mehr,

wenn Sie eine EWG-Bescheinigung haben.

 

Wichtig:

2 Informationen in der Bescheinigung

sind wichtig für die Zulassung im Amt:

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1. Der Schad-Stoff-Schlüssel.

Der Schad-Stoff-Schlüssel besteht aus 2 Zahlen.

2. Der Typ-Schlüssel.

Der Typ-Schlüssel besteht aus 7 Zahlen.

 

Wenn Sie uns die Informationen nicht geben können,

brauchen Sie eine Bestätigung vom Fahrzeug-Hersteller.

Sie können die Bestätigung auch von einer Prüf-Stelle bekommen.

Zum Beispiel vom TÜV.

Die Telefon-Nummer vom TÜV ist: 08 00 / 88 38 88 38.

 

Wichtig:

Die Prüf-Stelle muss vom Amt anerkannt sein.

Sie können das Fahrzeug nicht selbst prüfen.

Kontakt

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Unsere Adresse:

Kfz-Zulassungs-Stelle Köln

Max-Glomsda-Straße 4

51105 Köln

 

Telefon:

02 21 / 22 12 66 35

02 21 / 22 12 66 92

 

Telefax:

0221 / 22 12 64 35

Kontakt-Formular
E-Mail an die Kfz-Zulassungs-Stelle Köln
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Ist das Amt zugänglich für Menschen mit Behinderungen?


Es gibt Behinderten-Park-Plätze.


Es gibt einen Aufzug

für Rollstuhl-Fahrer und Rollstuhl-Fahrerinnen.


Die WCs sind für Rollstuhl-Fahrer und

Rollstuhl-Fahrerinnen voll zugänglich.


Der Eingangs-Bereich ist für Rollstuhl-Fahrer

und Rollstuhl-Fahrerinnen voll zugänglich.

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Unsere Öffnungs-Zeiten:

Montag:         7:15 bis 12 Uhr

Dienstag:       7:15 bis 18 Uhr

Mittwoch:       7:15 bis 12 Uhr

Donnerstag:   7:15 bis 14 Uhr

Freitag:          7:15 bis 12 Uhr

Samstag:       10 bis 15 Uhr

 

Achtung:

Manchmal schließen wir auch früher.

Zum Beispiel:

Wenn viele Besucher und Besucherinnen kommen.

Und die Warte-Zeiten über die Öffnungs-Zeiten hinaus gehen.

Sie können vorher anrufen und nachfragen:

Wie lange Sie warten müssen.

Oder ob Sie noch dran kommen.

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Wichtig:

Am Samstag bieten wir nicht alle Dienstleistungen an.

Rufen Sie bitte vorher an und fragen Sie nach,

ob Sie auch am Samstag zu uns kommen können.

 

Achtung:

Samstags müssen Sie zusätzlich 9 Euro Service-Gebühr bezahlen.

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Wie komme ich mit Bus und Bahn zum Amt ?

Stadt-Bahn-Linie 7

Haltestelle: Poll Salmstraße

Bus-Linie 159

Haltestelle: Taubenholzweg

S-Bahn-Linien S 12, S 13

Haltestelle: Köln-Trimbornstraße

Regional-Bahn RB 25

Haltestelle: Köln-Trimbornstraße

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