Stiftungen von Bürgerinnen und Bürgern zugunsten bedürftiger Mitmenschen und vieler weiterer gemeinnütziger Zwecke haben in Köln eine lange Tradition, die bis weit ins Mittelalter zurückreicht. Noch Anfang des 20. Jahrhunderts hat es 500 davon alleine in Form der sogenannten Treuhandstiftungen in der Verwaltung der Stadt Köln gegeben. Bedingt durch die Weltkriege und die Währungsreform sind zahlreiche dieser Stiftungen vermögenslos geworden. Einige davon haben aber auch diese schwierigen Zeiten erfolgreich überstanden, teilweise auch, weil Einzelstiftungen mit vergleichbaren Stiftungszwecken in den fünfziger Jahren zu größeren Einheiten zusammengefasst wurden.

Die heutige Stiftungsverwaltung umfasst 25 rechtlich unselbständige Stiftungen mit einem Grundstockvermögen von etwa 100 Millionen Euro. Sie verfolgen überwiegend soziale Zwecke wie etwa die Behinderten- oder die Altenpflege, aber auch Schul- und Ausbildungsförderung sowie Kulturförderung. Das Stiftungsvermögen, so sieht es die Gemeindeordnung NRW vor, wird als Sondervermögen getrennt vom allgemeinen Haushalt verwaltet und entzieht sich so dem Zugriff für andere als die von den Stifterinnen und Stiftern formulierten Zwecke.

Sie möchten stiften?

Wenn Sie Teil dieser Tradition werden und eine Stiftung unter dem Dach der Stadt Köln errichten oder einer bestehenden Stiftung eine Zuwendung zukommen lassen möchten, kontaktieren Sie uns jederzeit gerne. Die Vorteile einer städtischen Stiftung liegen auf der Hand: Ihre Stiftung oder Zustiftung fließt ohne Abzüge – etwa für Geschäftsführung, Verwaltung oder Steuern – in das Stiftungsvermögen, dessen Erlöse voll und ganz dem Stiftungszweck zukommen. Die Stiftungsverwaltung kann zudem in allen Sachfragen auf die Dienstleistungen der Fachdienststellen zurückgreifen.

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Die kommunalen Stiftungen - Faltblatt
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