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© Reinhild Kassing

Sie wollen Sozial-Hilfe beantragen?

Aber Sie haben keine deutsche Staats-Angehörigkeit?


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Staats-Angehörigkeit bedeutet:

Dass man zu einem bestimmten Staat gehört.

Zum Beispiel: weil Sie dort geboren wurden oder eingewandert sind.

 

Manche Menschen haben eine doppelte Staats- Angehörigkeit.

Das heißt: sie gehören zu 2 Ländern.

Zum Beispiel zu Deutschland und zu der Türkei.

 

Auch Ausländer und Ausländerinnen können

in Deutschland soziale Leistungen bekommen.


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Welche Leistungen können Sie bekommen?

Das hängt davon ab:

  • Wie alt Sie sind.
  • Wo Sie wohnen.

 

Wichtig:

Wenn Ihr Wohn-Ort ausländer-rechtlich-beschränkt ist:

Dann können Sie soziale Leistungen nur an Ihrem Wohn-Ort bekommen.

Ausländer-rechtlich-beschränkt heißt:

Sie dürfen nur dort soziale Leistungen beantragen, wo Sie auch wohnen.

Das Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz

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Asyl heißt: Zufluchts-Ort.

Sie haben das Recht:

für eine bestimmte Zeit in Deutschland zu leben.

Zum Beispiel:

Wenn Ihr Heimat-Land Sie schlecht behandelt.

Sie müssen einen Antrag bei einem Amt stellen,

um Asyl zu bekommen.

 

Sie sind in der Zeit ein Asyl-Bewerber.

Wenn das Amt Ja sagt zum Antrag:

Dann dürfen Sie in Deutschland für eine bestimmte Zeit bleiben.

Sie sind dann ein Asyl-Berechtigter.

 

 

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Das Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz regelt:

Welche und wie viele Leistungen jemand vom Staat bekommt.

Leistungen sind Hilfen wie zum Beispiel: Geld.

 

Die Abkürzung für Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz ist: AsylblG.

Dieses Gesetz gilt in der Regel für:

  • Ausländische Flüchtlinge
  • Asyl-Bewerber und Asyl-Bewerberinnen
  • Geduldete Ausländer und Ausländerinnen

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Geduldete Ausländer und Ausländerinnen sind Menschen,

die in Deutschland leben und keine Aufenthalts-Erlaubnis haben.

Zum Beispiel:

Weil das Amt Nein gesagt hat zu Ihrem Antrag.

Das heißt: Ihr Asyl-Antrag wurde abgelehnt.

 


Wenn Sie zu diesen Gruppen gehören, dann können Sie einen Antrag stellen.

Wo kann ich den Antrag stellen?

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Den Antrag für diese Hilfen stellen Sie hier:

Bei der Stelle für Leistungen

nach dem Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.

 

Das ist die Adresse:

Neusser Straße 155
50733 Köln

Das ist die Telefon-Nummer: 02 21 / 22 19 85 50

Leistungen nach dem Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz

Ausländische erwerbs-fähige Personen

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Erwerbs-fähig heißt:

Sie können arbeiten und für sich selbst sorgen.

 

Sie können beim Job-Center Köln Arbeitslosen-Geld 2 beantragen, wenn:

  • Sie erwerbs-fähig sind.
  • Sie noch nicht 65 Jahre alt sind.
  • das Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz für Sie nicht zutrifft.
Wo finde ich meine Ansprech-Partnerin oder Ansprech-Partner?

Sonstige Anspruchs-Berechtigte

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Sie gehören nicht zu den genannten Gruppen?

Dann können Sie Sozial-Hilfe beantragen.

 

Den Antrag für Sozial-Hilfe stellen Sie bei der

zuständigen Außen-Stelle vom Amt für Soziales und Senioren.

 

Die Adressen von diesen Stellen finden Sie

unter den Links bei "Weitere Infos".

Muss ich beim Amt vorsprechen?

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Ja.

Bitte machen Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch aus.

Rufen Sie vorher bei der zuständigen Dienst-Stelle an.

 

Die Adressen von diesen Stellen finden Sie

unter den Links bei "Weitere Infos".

Muss ich Gebühren bezahlen?

Nein.

Sie müssen nichts bezahlen.

Rechtliche Voraussetzungen

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Infos zu sozialen Leistungen für Ausländer finden Sie im:

  • Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz (AsylblG)
  • Sozial-Gesetz-Buch, Zweites Buch (SGB II)
  • Sozial-Gesetz-Buch, Zwölftes Buch (SGB XII)

Weitere Infos