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Sie müssen Ihre Papiere im Amt beglaubigen lassen?

Beglaubigen heißt:
Jemand bestätigt,
dass ein Papier richtig ist.
Oder dass eine Unterschrift echt ist.

Wir können im Amt Ihre Papiere beglaubigen.
Wir beglaubigen Kopien von Dokumenten.

Zum Beispiel:

  • Schrift-Stücke
  • Zeugnisse

Und wir beglaubigen auch Ihre Unterschrift.

Auf dieser Seite erklären wir,
wie Sie Papiere und Unterschriften beglaubigen lassen können.

Was brauche ich für eine Beglaubigung?

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Für die Beglaubigung müssen Sie uns diese Papiere zeigen:

  • Die Originale

Also: Die echten Papiere.

  • ein-seitige Kopien von den Originalen
  • Ihren Ausweis oder Pass

 

Achtung:

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Wenn wir die Kopie von einem deutschen Ausweis beglaubigen sollen,
dann müssen Sie uns einen Nachweis zeigen.

Zum Beispiel das Schreiben

  • vom Amt
  • von der Bank
  • oder von der Versicherung
  • oder von der Stelle,
    die eine beglaubigte Kopie von Ihrem Ausweis fordert.

Papiere aus dem Ausland 
müssen immer ins Deutsche übersetzt sein.

Mehr Infos dazu finden Sie unter der Überschrift:
Wer kann meine Papiere übersetzen?

Was kann ich beglaubigen lassen?

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Wir beglaubigen Kopien von Papieren in deutscher Sprache,
wenn das Original von einem deutschen Amt ist.
Oder wenn Sie die Kopie bei einem Amt zeigen müssen.

Sie können in den Kundenzentren nachfragen,
welche Kopien wir beglaubigen.

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Wir beglaubigen auch Ihre Unterschrift
auf Papieren mit Text in deutscher Sprache.

Sie müssen das Papier im Amt unterschreiben.
Während wir dabei sind und zusehen.
Nur dann können wir sagen:
Die Unterschrift ist echt.

 

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Wichtig:

Diese Unterschriften beglaubigen wir NICHT:

  • Unterschriften auf Papieren ohne Text
  • Unterschriften auf Papieren
    mit einem Text in einer anderen Sprache

Wir beglaubigen KEINE Papiere in anderen Sprachen.
Wir beglaubigen nur Papiere in deutscher Sprache.
Papiere in anderen Sprachen müssen ins Deutsche übersetzt sein.

Mehr Infos dazu finden Sie unter der Überschrift:
Wer kann meine Papiere übersetzen?

 

Wo bekomme ich Beglaubigungen?

Für Beglaubigungen kommen Sie ins Kunden-Zentrum Innen-Stadt.
Oder Sie kommen in eines von den anderen Kölner Kunden-Zentren.

Es ist egal, zu welchem von diesen Kunden-Zentren Sie gehen.
Es muss nicht das Kunden-Zentrum von Ihrem Wohn-Bezirk sein.

Die Adressen von diesen Stellen finden Sie unter den Links bei "Weitere Infos".

Wo bekomme ich noch Beglaubigungen?

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Personen-Stands-Urkunden beglaubigt das Standes-Amt.
Personen-Stands-Urkunden sind zum Beispiel:

  • Geburts-Urkunden,
  • Sterbe-Urkunden,
  • Ehe-Urkunden
  • oder Lebens-Partnerschafts-Urkunden.

Dafür gehen Sie bitte zum zuständigen Standes-Amt in Köln.

Öffentliche Beglaubigungen macht ein Notar oder Notarin.
Öffentliche Beglaubigungen sind zum Beispiel:

  • Testamente
  • Verfügungen nach dem Tod
  • General-Vollmachten.

Andere Beglaubigungen macht das Amts-Gericht.
Zum Beispiel:

  • Einträge ins Grund-Buch.
  • Einträge ins Vereins- und Handels-Register.
  • Oder Entscheidungen von Gerichten.
Urkunden-Service vom Standes-Amt

Wer kann meine Papiere übersetzen?

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Papiere in anderen Sprachen
müssen ins Deutsche übersetzt werden.

Zum Beispiel:
Ihre Urkunde aus der Türkei ist in türkischer Sprache.
Für das Amt in Deutschland
muss die Urkunde in Deutsch übersetzt werden.

Das muss ein Übersetzer oder eine Übersetzerin machen.
Oder ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin.
Also ein Experte mit Ausbildung.

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Es ist nicht möglich,
die Urkunden selbst zu übersetzen.
Auch wenn Sie die Sprache gut beherrschen.
Es sind nur Übersetzungen von den Experten erlaubt.

Wer Experte ist, legt der Staat fest.
Er prüft die Übersetzer und Dolmetscher.
Dann gibt er Ihnen eine Arbeits-Erlaubnis.
Das schwere Wort dafür ist: "öffentlich bestellt oder beeidigt".
Das heißt: Der Staat hat sie geprüft.
Sie dürfen als Übersetzer oder Dolmetscher arbeiten.

Hier finden Sie solche Übersetzer und Dolmetscher.

Muss ich persönlich vorsprechen?

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Sie müssen persönlich vorsprechen für die Beglaubigung

  1. von Unterschriften
  2. von Kopien von deutschen Ausweisen oder Pässen.

Für andere Beglaubigungen müssen Sie nicht zu uns kommen.

Wenn Sie nicht persönlich kommen können.
Dann kann für Sie jemand anderes mit uns sprechen.
Diesem Menschen müssen Sie vertrauen.

Sie müssen es diesem Menschen schriftlich erlauben.
Diese Erlaubnis nennt man Vollmacht.

Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie einem Menschen,
etwas für Sie zu tun.

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Den Namen von diesem Menschen schreiben Sie auf das Papier.
Sie müssen das Papier unterschreiben.

Damit erlauben Sie dem Menschen,
für Sie zum Amt zu gehen.

Der Mensch muss uns im Amt diese Papiere zeigen:

  • Die Vollmacht.
  • Und seinen Ausweis oder Pass.
  • Und Ihren Ausweis oder Pass.

Wie viel kosten Beglaubigungen?

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Die Beglaubigung kostet je Seite 1,70 Euro.

Und Beglaubigungen von Unterschriften kosten 1,70 Euro.

Sie können mit Bar-Geld bezahlen.
Das heißt: Sie können mit Geld-Scheinen und Münzen bezahlen.

Oder Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.
Die Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.
Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.

Wo stehen die Gesetze zur Beglaubigung?

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Die Regeln für Beglaubigungen
stehen in den Paragrafen 33 und 34
im Verwaltungs-Verfahrens-Gesetz
von Nordrhein-Westfalen.

Und im Paragraf 129 im Bürger-lichen Gesetz-Buch.

Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für Paragraf ist: §

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