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© Reinhild Kassing

Die Offene Ganz-Tags-Schule ist das Richtige für Sie:

Wenn Ihr Kind auch am Nachmittag betreut
und gefördert werden soll.

Offene Ganz-Tags-Schule heißt:

Am Vormittag gibt es Unterricht für alle Kinder.

Am Nachmittag gibt es freiwillige Angebote.

Zum Beispiel:

• Betreuung bei den Hausaufgaben.

• Oder auch Freizeit-Angebote

in Bereichen wie Sport, Musik oder Kunst.

Das bedeutet:

Eine Offene Ganztags-Schule ist eine besondere Schule

mit einem Nachmittags-Programm nach dem Unterricht.

Die Abkürzung für Offene Ganz-Tags-Schule ist: OGTS.

Die Angebote am Nachmittag sind freiwillig.

Die Kinder müssen nicht am Nachmittag in der Schule bleiben.

Aber die Anmeldung ist für 1 Schul-Jahr verbindlich.

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Das heißt:

Sie müssen Ihr Kind nicht für die OGTS anmelden.

Ihr Kind geht dann vormittags in den Unterricht.

Und am Nachmittag kann Ihr Kind nach Hause gehen.

Aber wenn Sie Ihr Kind für die OGTS anmelden,

dann muss Ihr Kind 1 Jahr zur OGTS gehen.

Dann muss Ihr Kind am Nachmittag bis 15 Uhr
in der Schule bleiben.

Und bei den Angeboten der OGTS mitmachen.

 

Die Offene Ganz-Tags-Schule gibt es

an Grund-Schulen und Förder-Schulen.

Hier finden Sie mehr Infos zu den OGTS in Köln:

Offene Ganz-Tags-Schulen
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Achtung:

Die Offene Ganz-Tags-Schule

ist nicht das gleiche wie

die Gebundene Ganz-Tags-Schule.

Bei der Gebundenen Ganztags-Schule

gibt es auch Unterricht am Nachmittag.

Jedes Kind muss am Nachmittag in der Schule bleiben.

Die Eltern können dann nicht selbst entscheiden,

ob Ihr Kind am Nachmittag in der Schule bleibt oder nicht.

Das Kind muss am Vormittag und am Nachmittag zur Schule.

Der Unterricht ist an mehreren Nachmittagen Pflicht.

Alle Schüler und Schülerinnen müssen teilnehmen.

Die Hausaufgaben werden gemeinsam

in den Lern-Zeiten gemacht.

Die Schüler und Schülerinnen können

freiwillig weitere Angebote besuchen.

Hier finden Sie mehr Informationen:

1. Gebundene Ganz-Tags-Schule
2. Erweiterte gebundene Ganz-Tags-Schule

Wo bekomme ich Beratung und Hilfe?

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Bei Fragen zur Offenen Ganztags-Schule

helfen wir Ihnen gerne weiter.

Rufen Sie uns an.

Telefon-Nummer: 02 21 / 22 12 44 00.

 

Ausnahme:

Bei Fragen zu den Beiträgen für die OGTS

rufen Sie bitte im Amt für Kinder, Jugend und Familie an.

Unter der Telefon-Nummer: 02 21 / 22 10.

Hier beraten wir Sie bei Fragen zu den

Kosten für die Offenen Ganztags-Schulen.

Das schwere Wort dafür ist: Eltern-Beiträge.

Wir sagen Ihnen dann,

wie viel Sie für die OGTS bezahlen müssen.

Oder wie Sie Hilfe vom Amt bekommen können.

Offene Ganz-Tags-Schulen im Überblick

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Es gibt viele Offene Ganztags-Schulen in Köln.

Wir haben eine Liste mit allen Angeboten in Köln gemacht.

 

In der Liste finden Sie:

1. Alle Offenen Ganztags-Schulen in Köln

2. Offene Ganztags-Schulen in den Stadt-Bezirken

3. Weitere Ganztags-Angebote

Alle Offenen Ganztags-Schulen in Köln
Offene Ganztagsschulen in Chorweiler
Offene Ganztagsschulen in Ehrenfeld
Offene Ganztagsschulen in der Innenstadt
Offene Ganztagsschulen in Kalk
Offene Ganztagsschulen in Lindenthal
Offene Ganztagsschulen in Mülheim
Offene Ganztagsschulen in Nippes
Offene Ganztagsschulen in Porz
Offene Ganztagsschulen in Rodenkirchen
Ganztagsangebote

Welche Angebote gibt es in Schulen?

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Es gibt verschiedene Angebote.

Zum Beispiel:

• Warmes und gesundes Mittag-Essen

• Lern-Zeiten

• Hilfe bei den Hausaufgaben


Es gibt auch Förder-Kurse.

Zum Beispiel:

• für Kinder mit Lern-Problemen

• für Kinder mit besonderen Begabungen


Es gibt auch Arbeits-Gemeinschaften.

Zum Beispiel in den Bereichen:

• Natur-Wissenschaft

• Religion

• Neue Medien

• Gesundheit und Ernährung

• Natur und Umwelt

• Bewegung, Spiele und Sport

• Handwerk

• Musik und Kultur

Bitte informieren Sie sich bei der Schule über die Angebote vor Ort.

Wann finden die Angebote statt?

Die Angebote finden nach dem Unterricht statt.

• An Schul-Tagen dauern die Angebote mindestens bis 15 Uhr.

Meistens aber bis 16 Uhr.

Bei Bedarf auch länger.

• Es gibt auch Angebote an unterrichts-freien Tagen.

Aber nicht an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.

• Bei Bedarf gibt es auch Angebote in den Ferien.

 

Ausnahme:

In der Zeit gibt es keine Angebote:

3 Wochen in den Sommer-Ferien.

Und die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr.

Wer bietet die Angebote an?

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Die Angebote am Nachmittag gehören nicht
zum normalen Schul-Unterricht.

Das bedeutet:

Die Lehrer und Lehrerinnen machen den Unterricht am Vormittag.

Am Nachmittag kommen dann oft andere Lehrer und Lehrerinnen.

Zum Beispiel: Musik-Lehrer oder Sport-Lehrer.

Damit die Schulen Unterricht am Nachmittag anbieten können,

arbeiten sie mit anderen Vereinen oder Einrichtungen zusammen.

Zum Beispiel:

• mit der Kinder- und Jugend-Hilfe,

• mit Sport-Vereinen,

• mit Musik-Schulen,

• mit Förder-Vereinen

• und mit anderen Partnern und Partnerinnen,
die nicht zur Schule gehören.

Das schwere Wort dafür ist: Träger-Verein.

Der Träger-Verein betreut die Kinder am Nachmittag.

Der Träger-Verein ist verantwortlich für die Angebote.

 

Wichtig:

Welche und wie viele OGTS-Angebote es gibt, hängt davon ab:

• Wie viele Kinder bei der OGTS mitmachen.

• Welche Angebote die Kinder brauchen.

 

Davon ist abhängig,

• wie viele Lehrkräfte bei der OGTS mitmachen.

• Und welche Lehrkräfte bei der OGTS mitmachen.

 

Zum Beispiel:

Wenn viele Kinder Sport machen wollen,

dann brauchen wir mehr Sport-Lehrer.

Wenn viele Kinder Musik machen wollen,

dann brauchen wir mehr Musik-Lehrer.

Wie kann ich mein Kind anmelden?

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Sie müssen Ihr Kind direkt in der Schule anmelden.

Also in der Schule, in die Ihr Kind gerade geht.

Oder in die Ihr Kind im nächsten Schul-Jahr gehen soll.

Fragen Sie bitte im Sekretariat nach.

Achtung:

Die Plätze für die OGTS sind oft begrenzt.

Das heißt:

Nicht alle Kinder können einen Platz bekommen.

Welche Kinder einen Platz in der OGTS bekommen,

entscheiden die Schulen gemeinsam mit den Trägern.

Die Schulen prüfen jedes Kind.

Die Schulen entscheiden gemeinsam mit den Trägern,
wer mitmachen darf.

Die Kinder haben nicht alle die gleichen Chancen auf einen Platz.

Manche Kinder werden bei der Prüfung bevorzugt.

Das heißt: Sie haben bessere Chancen auf einen Platz bei der OGTS.

Zum Beispiel:

Wenn die Eltern beide am Nachmittag arbeiten müssen.

Oder wenn die Eltern Sozial-Hilfe oder Arbeitslosen-Geld bekommen.

Betreuungs-Vertrag

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Wenn Ihr Kind bei der OGTS mitmachen darf,

dann wird ein Betreuungs-Vertrag gemacht.

Das ist ein Vertrag zwischen dem Träger-Verein
und den Erziehungs-Berechtigten.

Erziehungs-Berechtigt heißt:

Die Person ist verantwortlich für das Kind.

Das sind meistens die Eltern.

Aber auch andere Personen können erziehungs-berechtigt sein.

Zum Beispiel:

Wenn die Eltern gestorben sind.

Oder die Eltern sich nicht um das Kind kümmern.

Dann kann eine andere Person erziehungs-berechtigt sein.

Zum Beispiel:

Der Opa oder die Oma.

 

Im Betreuungs-Vertrag steht:

Wann Ihr Kind betreut wird.

Wer für die Betreuung verantwortlich ist.

Sie bekommen den Betreuungs-Vertrag vom Träger-Verein.

Sie müssen den Vertrag unterschreiben.

Wie viel muss ich für das Betreuen bezahlen?

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Die Offenen Ganztags-Schulen sind nicht kostenlos.

Sie müssen für die Angebote am Nachmittag Geld bezahlen.

Das schwere Wort dafür ist: Eltern-Beiträge.

Wie viel Eltern-Beitrag Sie bezahlen müssen,

richtet sich nach Ihrem Jahres-Einkommen.

Jahres-Einkommen heißt:

Wie viel Geld Sie im Jahr verdienen oder bekommen.

Zum Beispiel:

Lohn von Ihrem Arbeit-Geber.

Oder Geld vom Amt.

Wenn Sie wenig Geld verdienen,

müssen Sie weniger Eltern-Beitrag bezahlen.

Wenn Sie mehr Geld verdienen,

müssen Sie mehr Eltern-Beitrag bezahlen.

Weitere Informationen zu den Eltern-Beiträgen finden Sie hier:

Eltern-Beiträge für Kinder-Tages-Einrichtungen (KITA)
© Lebenshilfe Bremen e. V./S. Albers

Zusatz-Kosten

Es gibt Eltern-Beiträge.

Die Eltern-Beiträge müssen Sie jeden Monat bezahlen.

Manchmal müssen Sie Zusatz-Kosten bezahlen.

Zum Beispiel:

Das Mittag-Essen müssen Sie immer zusätzlich bezahlen.

Auch wenn Sie die Eltern-Beiträge schon bezahlt haben.

Manchmal müssen Sie zusätzlich bezahlen für besondere Ferien-Angebote.

Zum Beispiel:

Wenn die Kinder einen Ausflug machen.

Dann müssen Sie manchmal zusätzlich Geld bezahlen. Zum Beispiel:

Für den Bus oder die Bahn.

Oder für Eintritts-Gelder.

Wichtig:

Es gibt Ermäßigungen für die Zusatz-Kosten.

Das heißt:

Sie müssen weniger Zusatz-Kosten bezahlen,

wenn Sie selbst wenig Geld verdienen.

Bitte informieren Sie sich über mögliche Ermäßigungen.

Zum Beispiel:

Bei dem Träger-Verein von der OGTS.

 

Welches Amt ist zuständig für die Angebote?

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Das Amt für Schul-Entwicklung ist zuständig

für die Angebote der Offenen Ganz-Tags-Schulen.

Bei Fragen können Sie persönlich zu uns ins Amt kommen.

 

Das ist unsere Adresse:

Amt für Schulentwicklung

Willy-Brandt-Platz 3

50679 Köln

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Sie können uns eine Nachricht schreiben.

Dafür haben wir ein Kontakt-Formular.

In das Kontakt-Formular können Sie Ihre Nachricht an uns schreiben.

Und Sie müssen uns Ihre persönlichen Daten schreiben.

Zum Beispiel:

• Ihren Namen

• Ihre Adresse

• Ihre Telefon-Nummer

Kontakt - Stadt Köln
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Unsere Öffnungs-Zeiten

Montag

von 8 bis 16 Uhr

Dienstag

von 8 bis 18 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 8 bis 16 Uhr

Freitag

von 8 bis 12 Uhr

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Achtung:

Sie können auch einen Termin zu einer anderen Zeit ausmachen.

Wenn Sie einen Termin haben,

müssen Sie die Öffnungs-Zeiten nicht beachten.

 

Rufen Sie uns dazu bitte an.

Das ist unsere Telefon-Nummer: 02 21 / 22 12 92 03

 

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Eine E-Mail ist eine Nachricht im Internet.

E-Mail an Amt für Schul-Entwicklung

Wie komme ich mit Bus und Bahn zum Amt?

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Bus-Linien 150, 153 und 156

Haltestelle: Bahnhof Deutz-Messe LANXESS Arena

 

Bus-Linie 153

Haltestelle: Deutz-Fachhochschule

 

S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12 und S 13

Haltestelle: Bahnhof Deutz-Messe

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Stadt-Bahn-Linien 1 und 9

Haltestellen: Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule

 

Stadt-Bahn-Linien 3 und 4

Haltestelle: Bahnhof Deutz-Messe LANXESS Arena

 

Deutsche Bahn

Haltestelle: Bahnhof Deutz-Messe

Ist das Amt zugänglich für Menschen mit Behinderungen?

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Es gibt Behinderten-Park-Plätze.

Es gibt Aufzüge für Rollstuhl-Fahrer und Rollstuhl-Fahrerinnen.

Der Eingangs-Bereich ist für Rollstuhl-Fahrer

und Rollstuhl-Fahrerinnen voll zugänglich.

Die Toiletten sind für Rollstuhl-Fahrer und

Rollstuhl-Fahrerinnen nur eingeschränkt zugänglich.

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