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In Deutschland müssen Sie manche Fahrzeuge zulassen,

bevor Sie damit auf der Straße fahren dürfen.

Solche Fahrzeuge heißen: zulassungs-pflichtige Fahrzeuge.

 

Zulassen bedeutet:

Sie melden das Fahrzeug beim Amt.

Das Amt erlaubt,

dass Sie mit dem Fahrzeug fahren.

 

Zulassungs-pflichtige Fahrzeuge sind zum Beispiel:

  • Autos
  • Motorräder
  • LKWs

Sie wollen ein neues Fahrzeug zulassen?

Also ein Fahrzeug,

  • das gerade neu aus der Fabrik kommt.
  • das bisher noch nicht im Verkehr zugelassen war.

Auf dieser Seite erklären wir, wie das geht.

Was brauche ich zum Zulassen?

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Wenn Sie ein neues Fahrzeug zulassen wollen,

dann müssen Sie uns diese Papiere zeigen:

  • Zulassungs-Bescheinigung Teil 2 

Sie bekommen die Zulassungs-Bescheinigung Teil 2,

wenn Sie ein Fahrzeug kaufen.

 

Früher hieß die Bescheinigung: Fahrzeug-Brief.

 

Die Zulassungs-Bescheinigung Teil 2 ist

ein Nachweis für den Besitz.

Damit zeigen Sie: Ich darf das Fahrzeug nutzen.

Wenn Sie Ihr neues Fahrzeug zulassen wollen,

zeigen Sie uns bitte die Zulassungs-Bescheinigung Teil 2.

 

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungs-Stelle anmelden,

dann bekommen Sie die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1.

 

Früher hieß die Bescheinigung: Fahrzeug-Schein.

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Die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1 ist

ein Nachweis für das Anmelden.

Damit zeigen Sie: Mein Auto ist beim Amt gemeldet.

 

Wichtig:

Die Zulassungs-Bescheinigungen sind wichtige Papiere.

Heben Sie sie bitte gut auf!

 

Wenn Sie noch keine Zulassungs-Bescheinigung haben,

dann müssen Sie uns eine Bestätigung vom Fahrzeug-Händler

zeigen.

 

In der Bestätigung muss stehen:

Das Fahrzeug wurde bisher noch nicht zugelassen.

Es gibt noch keine Zulassungs-Bescheinigung für das Fahrzeug.

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  • EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
    oder CoC-Papier

Wenn Sie Ihr Auto im Ausland gekauft haben,

zeigen Sie uns bitte auch Ihr CoC-Papier.

CoC ist die Abkürzung für: Certificate of Conformity.

Das ist Englisch und bedeutet:

Bescheinigung von Übereinstimmung.

Ein anderes Wort dafür ist:

EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung

 

In diesem Papier stehen alle Informationen zu Ihrem Auto.

Sie bekommen das Papier,

wenn Sie ein Auto kaufen.

Sie können das Papier auch beim Auto-Hersteller bekommen.

 

Wenn Sie ein Auto aus dem Ausland in Köln zulassen wollen,

dann müssen Sie uns dieses Papier zeigen.

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  • Nachweis von der Versicherung

In Deutschland muss jedes zugelassene Fahrzeug versichert sein.

Das heißt: Sie brauchen eine Kfz-Versicherung für Ihr Auto.

Sie müssen uns einen Nachweis von der Versicherung zeigen.

Das schwere Wort dafür ist:

elektronische Versicherungs-Bestätigungs-NummerDie

Abkürzung dafür ist: eVB-Nummer.

Die eVB-Nummer bekommen Sie von Ihrer Kfz-Versicherung.

  • Personal-Ausweis oder Pass
    vom Halter oder der Halterin

Der Halter oder die Halterin ist die Person,

auf die das Fahrzeug zugelassen wird.

Die Person muss uns Ihren Personal-Ausweis oder Pass zeigen.

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  • Bei Firmen-Fahrzeugen:
    Auszug aus dem Handels-Register
    oder die Gewerbe-Anmeldung

Wenn Sie das Fahrzeug für Ihre Firma nutzen.

Das heißt:

Wenn Sie das Fahrzeug als Firmen-Fahrzeug nutzen,

dann müssen Sie uns auch diese Papiere zeigen:

  • Kopie aus dem Handels-Register
  • oder die Gewerbe-Anmeldung

 

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  • Bei Personen unter 18 Jahren:
    Ausweis und Einverständnis-Erklärung
    von den Erziehungs-Berechtigten oder vom Vormund 

Wenn Sie unter 18 Jahren alt sind:

Dann müssen Sie uns eine Einverständnis-Erklärung zeigen

von den Erziehungs-Berechtigten oder vom Vormund.

Das ist die Person, die die Verantwortung für das Kind hat.

 

Die Personen müssen uns auch ihren Pass oder Personal

Ausweis zeigen.

 

Lesen Sie dann bitte auch die Information unter der Überschrift:

Was ist, wenn ich unter 18 Jahre bin?

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  • SEPA-Mandat für die Kraft-Fahrzeug-Steuer

Wenn Sie in Deutschland ein Fahrzeug zulassen,

dann müssen Sie Steuern dafür bezahlen.

Das schwere Wort dafür ist: Kraft-Fahrzeug-Steuer.

Die Abkürzung ist: Kfz-Steuer.

 

Wir buchen die Steuer automatisch von Ihrem Konto ab.

Aber Sie müssen das Abbuchen von Ihrem Konto vorher

erlauben.

Die Erlaubnis dafür heißt: SEPA-Mandat.

 

Wenn Sie Ihr Fahrzeug zulassen wollen,

dann müssen Sie uns die Erlaubnis geben.

Damit das Amt die Steuer von Ihrem Konto abbuchen kann.

Ohne die Erlaubnis dürfen wir Ihr Fahrzeug nicht zulassen.

 

Die Erlaubnis brauchen wir auch:

Wenn wir Ihre Daten schon zu einem anderen Fahrzeug haben.

Zum Beispiel: Weil Sie 2 Autos haben.

Hier können Sie das SEPA-Mandat herunterladen.
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Sie können es am Computer ausfüllen.

Dann müssen Sie es ausdrucken.

Und am Ende müssen Sie es unterschreiben.

Wichtig:

Auf dem Mandat müssen 2 Unterschriften sein:

1. Die Unterschrift vom Konto-Inhaber oder der Konto-Inhaberin.

2. Die Unterschrift vom Fahrzeug-Halter oder der Fahrzeug-Halterin.

Der Konto-Inhaber ist nicht immer auch der Fahrzeug-Halter.

Manchmal bezahlt eine Person die Kfz-Steuer.

Obwohl eine andere Person das Auto nutzt.

Deshalb brauchen wir immer beide Unterschriften.

Achtung:

Wenn Sie kein Konto haben:

Dann müssen Sie vorher zum Haupt-Zoll-Amt in Köln.

Das Haupt-Zoll-Amt ist für die Kfz-Steuer zuständig.

Wie kann ich ein neues Fahrzeug zulassen?

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Sie können Ihr Fahrzeug online zulassen.

Online heißt:

Im Internet.

 

Das bedeutet:

Sie können das Zulassen am Computer erledigen.

Auf dieser Seite wird erklärt, was Sie dafür brauchen und wie das geht.

Wir helfen Ihnen gerne.

Wenn Sie Fragen haben.

Oder Hilfe brauchen.

Zulassung online erledigen - Erklärung in Alltagssprache
Direkt zur Zulassung online

Sie möchten lieber persönlich zur Zulassungsstelle kommen

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Wenn Sie lieber persönlich zur Zulassungs-Stelle kommen möchten:

Sie müssen vorher telefonisch oder online einen Termin

ausmachen.

Das heißt:

Sie rufen an oder können am Computer einen Termin machen.

 

Telefon: 

0221/ 221-26635

0221/ 221-26676

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Zum Termin kommen Sie dann persönlich zur Zulassungs

Stelle.

 

Das ist die Adresse:

Zulassungs-Stelle Köln

Max-Glomsda-Straße 4

51105 Köln

 

Zulassungs-Stelle Köln

Was ist, wenn ich das Fahrzeug als Firmen-Fahrzeug nutze?

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Wenn Sie das Fahrzeug als Firmen-Fahrzeug nutzen,

dann müssen Sie zur Zulassungs-Stelle in Köln kommen.

 

Das ist die Adresse:

 

Zulassungs-Stelle Köln

Max-Glomsda-Straße 4

51105 Köln

 

Wenn Sie das Fahrzeug als Firmen-Fahrzeug benutzen,

dann müssen Sie uns zusätzlich diese Papiere zeigen:

  • Kopie aus dem Handels-Register
  • Gewerbe-Anmeldung

 

Was ist, wenn ich unter 18 Jahre alt bin?

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Sie können ein Fahrzeug auf eine Person unter 18 Jahren

zulassen.

Das ist aber nur in manchen Fällen möglich.

Zum Beispiel wenn die Person unter 18 Jahren:

  • Eine Fahr-Erlaubnis für das Fahrzeug hat.
  • Oder die Person eine schwere Behinderung hat.
    Sie müssen dann einen Nachweis für die Behinderung zeigen.
    Zum Beispiel:
    Ihren Schwer-Behinderten-Ausweis.

 

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Bitte fragen Sie vorher, ob Sie das Fahrzeug

auf die Person unter 18 Jahren zulassen können.

Wichtig:

Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen wollen

auf eine Person unter 18 Jahren,

müssen Sie uns eine Einverständnis-Erklärung zeigen

von beiden Eltern.

 

Also: Eine Erlaubnis von der Mutter und dem Vater.

 

Beide Eltern müssen die Erklärung unterschreiben.

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Und beide Eltern müssen uns ihre Ausweise zeigen.

Ausnahme:

Wenn nur 1 Person das Sorge-Recht hat.

Dann muss nur diese Person ihren Ausweis zeigen.

 

Das heißt:

Wenn nur die Mutter das Sorge-Recht hat.

Oder wenn nur der Vater das Sorge-Recht hat.

Oder wenn sich eine andere Person um das Kind kümmert.

 

Dann müssen Sie uns nur 1 Ausweis zeigen.

Und einen Nachweis über das Sorge-Recht.

Muss ich persönlich zur Zulassungs-Stelle gehen?

Nein. 

Sie können Ihr Fahrzeug auch online zulassen.

Oder Sie können persönlich kommen.

 

Online heißt:

Im Internet.

 

Das bedeutet:

Sie können das Zulassen am Computer erledigen.

 

Wichtiger Hinweis:

Wir bearbeiten unsere Internet-Seite.

Deshalb kann es Störungen auf der Seite geben.

Das heißt:

Sie können das Online-Formular nicht benutzen am:

  • Donnerstag, 11. April 2024, von 8 bis 9 Uhr

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Sie können die Seite danach wieder benutzen.

Wenn wir fertig mit dem Bearbeiten sind.

Wir helfen gerne.

Wenn Sie Fragen haben.

Oder Hilfe brauchen.

 

Auf dieser Seite wird erklärt, was Sie dafür brauchen und wie das geht.

 

Wir helfen Ihnen gerne. Wenn Sie Fragen haben. Oder Hilfe brauchen.

Zulassung online vorbereiten
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Sie können auch persönlich zu uns kommen.

 

Das ist die Adresse:

Zulassungs-Stelle Köln

Max-Glomsda-Straße 4

51105 Köln

 

Wenn Sie nicht persönlich kommen können,

dann kann auch eine andere Person für Sie zu uns kommen.

 

Die Person muss uns dann eine Vollmacht zeigen.

 

Eine Vollmacht ist ein Papier,

auf dem steht:

Dass Sie jemanden etwas erlauben.

Hier können Sie das Formular für die Vollmacht herunterladen.
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Das Formular für die Vollmacht

können Sie am Computer ausfüllen.

 

Dann müssen Sie das Formular ausdrucken.

Dann müssen Sie das Formular unterschreiben.

 

Beim Zulassen muss die Person uns die Vollmacht zeigen.

Und die Person muss uns ihren Ausweis oder Pass zeigen.

Wie viel kostet das Zulassen?

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Das Zulassen von einem neuen Fahrzeug kostet 30 Euro.

Aber manchmal müssen Sie weitere Gebühren bezahlen.

Zum Beispiel:

Sie müssen mehr bezahlen:

  • Wenn Sie ein Wunsch-Kennzeichen haben wollen:
    Dann müssen Sie zusätzlich 10,20 Euro bezahlen.
    Unter der Überschrift:
    Weitere Informationen finden Sie mehr Informationen zum Wunsch-Kennzeichen.
  • Wenn Sie den Fahrzeug-Brief umtauschen
    gegen eine Zulassungs-Bescheinigung Teil 2.
    Dann müssen Sie zusätzlich 5,10 Euro bezahlen.
  • Wenn Ihre Fahrzeug-Daten nicht
    beim Kraft-Fahrt-Bundes-Amt
    verfügbar sind.
    Oder nicht im Fahrzeug-Register
    von der Stadt Köln
    verfügbar sind.
    Dann müssen Sie zusätzlich 15,30 Euro bezahlen.
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Sie können nur mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.

Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.

Sie können nicht mit Bar-Geld bezahlen.

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