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© Reinhild Kassing

Wenn Sie mit Lebensmitteln arbeiten,

brauchen Sie dafür eine Erlaubnis vom Gesundheits-Amt.

Die Erlaubnis heißt: Nachweis für die Arbeit mit Lebensmitteln.

Lebensmittel bedeutet: Essen und Trinken.

 

Sie brauchen einen Nachweis, wenn Sie Lebensmittel

herstellen

verarbeiten

• oder verkaufen

• und dabei die Lebensmittel anfassen.

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Zum Beispiel:

• Wenn Sie in einer Küche arbeiten.

• Wenn Sie in einem Imbiss arbeiten.

• Wenn Sie in einem Restaurant arbeiten.

• Wenn Sie in einer Gemeinschafts-Einrichtung arbeiten.

 

Das heißt:

Wer mit Lebensmitteln arbeitet

und die Lebensmittel bei der Arbeit berührt,

der muss eine Belehrung beim Gesundheits-Amt machen.

Belehrung ist ein schweres Wort für einen Kurs oder Unterricht.

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Bei der Belehrung lernen Sie:

• Was Sie über Lebensmittel wissen müssen.

• Wie Sie mit Lebensmitteln arbeiten müssen.

Dann bekommen Sie einen Nachweis vom Gesundheits-Amt.


Damit zeigen Sie:

Ich habe die Belehrung beim Gesundheits-Amt gemacht.

Ich kenne mich mit Lebensmitteln gut aus.

Ich darf mit Lebensmitteln arbeiten.

Das ist wichtig für den Schutz vor Krankheiten.

Das schwere Wort dafür ist: Infektions-Schutz.

Das steht im Infektions-Schutz-Gesetz.

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Sie brauchen auch einen Nachweis:

1. Wenn Sie regelmäßig in Küchen sind.

Zum Beispiel:

In Gaststätten und anderen Einrichtungen.

2. Wenn Sie zum Reinigungs-Personal gehören.

Zum Beispiel:

Wenn Sie Teller und Töpfe spülen.

Oder wenn Sie die Küche putzen.

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Wichtig:

Früher gab es das Gesundheits-Zeugnis.

Jetzt müssen Sie eine Belehrung machen,

dann bekommen Sie einen Nachweis.

Aber das alte Gesundheits-Zeugnis ist weiter gültig.

Wann kann ich zur Belehrung kommen?

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Sie müssen sich zur Belehrung anmelden.

Das sind die Anmelde-Zeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag

von 8:30 bis 11 Uhr.

 

Kommen Sie ins Anmelde-Büro vom Gesundheits-Amt.

Sie brauchen für das Anmelden keinen Termin.

Sie können ohne Termin zu uns kommen.

Aber Sie müssen oft warten.

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Planen Sie bitte eine Warte-Zeit ein.

 

Sie müssen uns Ihren Ausweis zeigen.

Dann nehmen Sie an der Belehrung teil.

Die Belehrung dauert etwa 40 Minuten.

Dann bekommen Sie den Nachweis.

Dafür müssen Sie 25 Euro bezahlen.

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Wichtig:

Am Nachmittag haben wir nicht geöffnet.

Sie können nicht zur Belehrung kommen.

Sie können keine Kopie bekommen.

Ausnahme:

Am Nachmittag gibt es Belehrungen für Gruppen und Firmen.

Das heißt: Ab 10 Personen.

Dafür können Sie sich per E-Mail anmelden.

Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht am Computer.

E-Mail an das Gesundheits-Amt

Belehrung für Schüler und Schülerinnen

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Die Belehrung für Schüler und Schülerinnen

ist immer am Freitag von 8:30 bis 11 Uhr.

Die Schüler-Belehrung ist für Kölner Schulen.

Oder für Schüler oder Schülerinnen,

• die ein Schul-Praktikum machen

• und in Köln gemeldet sind.

Die Schulen müssen vorher einen Termin machen.

Das ist die Fax-Nummer: 02 21 / 22 12 86 35.

Achtung:

Eine Schüler-Belehrung ohne Termin ist nicht möglich.

In den Ferien finden keine Belehrungen statt.

Anmelde-Formular zur Belehrung für ein Praktikum
Info-Blatt zur Bescheinigung für ein Praktikum
PDF, 19 kb
Info-Blatt zum Praktikum in Gemeinschafts-Einrichtungen
PDF, 41 kb

Wo kann ich mich zur Belehrung anmelden?

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Sie können sich im Gesundheits-Amt Köln zur Belehrung anmelden.

Das ist die Adresse:

Gesundheits-Amt Köln

Neumarkt 15-21

Raum 1

 

So können Sie uns erreichen:

Fahren Sie zur Halte-Stelle Neumarkt

mit den Stadt-Bahn-Linien: 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18

oder mit den Bus-Linien: 136 und 146

Wie bekomme ich eine Kopie von dem Nachweis?

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Wenn Sie eine Kopie von dem Nachweis brauchen,

dann müssen Sie zu uns ins Gesundheits-Amt kommen.

Das ist die Adresse:

Gesundheits-Amt Köln

Neumarkt 15-21

Raum 1
 

Wichtig:

Wir können Ihnen nur eine Kopie geben:

• Wenn Sie die Belehrung im Gesundheits-Amt Köln gemacht haben.

• Und wenn Ihre Daten noch bei uns gespeichert sind.

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Zu diesen Zeiten können Sie eine Kopie bekommen:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag

Von 8:30 bis 11 Uhr.

 

So können Sie uns erreichen:

Fahren Sie zur Halte-Stelle: Neumarkt

mit den Stadt-Bahn-Linien: 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18

oder mit den Bus-Linien: 136 und 146

Was ist, wenn ich wenig Deutsch verstehe?

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Personen mit wenig Deutsch-Kenntnissen

brauchen einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin.

Also eine Person, die für Sie übersetzt.

 

Wenn Sie Fragen haben,

rufen Sie bitte beim Bürger-Telefon an.

Das ist die Telefon-Nummer: 115

Oder die Telefon-Nummer: 02 21 / 22 10

Wie lange ist der Nachweis gültig?

© Reinhild Kassing

Der Nachweis ist ein Leben lang gültig:

Wenn Sie in den 3 Monaten nach der Belehrung

mit Ihrer Arbeit angefangen haben.

Wichtig:

Das alte Gesundheits-Zeugnis ist weiter gültig.

Sie brauchen dann keinen neuen Nachweis.

Achtung:

Wenn Sie 3 Monate nach der Belehrung keine Arbeit angefangen haben,

dann müssen Sie die Belehrung noch einmal machen.

Wie viel kostet der Nachweis?

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Ein Nachweis kostet 25 Euro.

Eine Kopie kostet 15 Euro.

 

Sie können mit Bar-Geld bezahlen.

Das heißt:

Sie können mit Geld-Scheinen und Münzen bezahlen.

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Oder Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.

Die Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.

Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.

In welchem Gesetz stehen die Regeln zum Nachweis?

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Die Regeln stehen im Infektions-Schutz-Gesetz.

In Paragraf 42 und 43.

Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.

Das Zeichen für Paragraf ist: §

 

Das Infektions-Schutz-Gesetz soll vor Krankheiten schützen.

Auf dieser Seite können Sie das Gesetz in Alltags-Sprache lesen.

Infektions-Schutz-Gesetz

Wo bekomme ich Beratung und Hilfe?

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Wenn Sie Fragen haben,

rufen Sie bitte beim Bürger-Telefon an.

 

Das ist die Telefon-Nummer: 115.

Oder die Telefon-Nummer: 02 21 / 22 10.

Häufige Fragen

Wir haben häufige Fragen und Antworten für Sie zusammen gefasst.

Häufige Fragen zur Belehrung

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