Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesenWenn Sie einen Hund haben:
Dann müssen Sie Hunde-Steuer bezahlen.
Es ist Ihre Pflicht:
Ihren Hund anzumelden.
Das gilt zum Beispiel auch:
- wenn der Hund einem Verein gehört
- oder wenn es ein Wach-Hund bei einer Firma ist.
Wenn Sie sich einen Hund anschaffen:
Dann müssen Sie den Hund innerhalb von 4 Wochen anmelden.
Wenn Ihre Hündin schwanger ist und Babys bekommt:
Dann dürfen die jungen Hunde 6 Monate alt werden.
Nach den 6 Monaten müssen Sie die Hunde innerhalb von 4 Wochen anmelden.
Bei der Hunde-Steuer gibt es Ermäßigungen.
Das heißt: Sie müssen bei bestimmten Gründen
weniger Hunde-Steuer oder keine Hunde-Steuer bezahlen.
Was kostet die Hunde-Steuer?
Die Hunde-Steuer kostet für jeden Hund:
156 Euro für ein Jahr.
Zum Beispiel:
Wenn Sie 2 Hunde haben:
Dann müssen Sie 2 mal 156 Euro für jedes Jahr bezahlen.
Das sind 312 Euro für jedes Jahr.
Wie melde ich meinen Hund an?
Sie füllen das Formular zum Anmelden aus.
Das können Sie im Internet tun.
Das Formular ist in Alltags-Sprache.
Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe brauchen,
fragen Sie jemanden danach.
Drucken Sie bitte das Formular aus.
Dann unterschreiben Sie es.
Schicken Sie bitte das Formular mit der Post
oder als Fax.
An das Steuer-Amt.
Wenn sich bei Ihnen etwas ändert:
Dann müssen Sie uns das schreiben.
Zum Beispiel:
- wenn Sie umziehen
- oder wenn Sie noch einen Hund bekommen
Wenn Ihr Hund angemeldet ist:
Dann schicken wir Ihnen eine Hunde-Marke mit der Post.
Die Hunde-Marke muss der Hund
draußen gut sichtbar tragen.
Wichtig:
Sie können Ihren Hund jetzt im Internet anmelden.
Wir haben dafür ein neues Internet-Formular.
Achtung:
Sie müssen dann im Internet bezahlen.
Wenn Sie das nicht wollen,
nutzen Sie unser altes PDF-Formular.
Dann müssen Sie das Geld überweisen.
Anmeldung beim Ordnungs-Amt
Im Landes-Hunde-Gesetz steht:
welche Hunde Sie auch beim Ordnungs-Amt anmelden müssen.
Dazu gehören diese Hunde:
- die gefährlich sind
- von bestimmten Rassen
zum Beispiel: Rottweiler - die eine Schulter-Höhe von 40 Zentimetern haben, wenn sie ausgewachsen sind.
Ausgewachsen heißt: wenn sie erwachsen sind und nicht mehr weiter wachsen. - die 20 Kilo-Gramm schwer sind.
Wenn Sie einen solchen Hund oder ein solches Hunde-Baby haben:
Dann müssen Sie diese anmelden.
Ermäßigung von der Hunde-Steuer
Wenn Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen:
Dann können Sie eine Ermäßigung beantragen.
Das gilt auch:
wenn Sie laufend Grund-Sicherung im Alter
oder bei Erwerbs-Minderung bekommen.
Das sind Hilfen nach dem
12. Buch aus dem Sozial-Gesetz-Buch.
Wenn Sie das beantragen wollen:
Dann brauchen wir von Ihnen:
- den Nachweis über Ihre Hilfe zum Lebens-Unterhalt
- den Nachweis über Ihre Grund-sicherung im Alter
- und bei Erwerbs-Minderung nach dem 2. Buch vom Sozial-Gesetz-Buch.
Die Nachweise dürfen nicht älter als 2 Monate sein.
Die Steuer wird dann für einen Hund
von 156 Euro auf 60 Euro verbilligt.
Zum Beispiel:
Wenn Sie 2 Hunde haben:
Dann müssen Sie für die 2 Hunde 216 Euro bezahlen.
Nämlich 156 Euro plus 60 Euro.
Wenn Sie Arbeitslosen-Geld 2 bekommen:
Dann bekommen Sie keine Ermäßigung.
Das Gesetz zum Arbeitslosen-Geld 2
steht im 2. Buch vom Sozial-Gesetz-Buch.
Befreiung von der Hunde-Steuer
Wenn Sie eine Schwer-Behinderung haben:
Dann können Sie eine Befreiung beantragen.
Befreiung heißt: Sie müssen keine Hunde-Steuer bezahlen.
Die Befreiung von der Hunde-Steuer
können Sie nur für einen Hund bekommen.
Sie müssen nachweisen:
- In Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis muss dafür stehen:
100 Prozent Grad der Behinderung - Der Hund darf nur für Sie da sein.
- Der Hund muss eine Ausbildung haben.
- Ihr Leben mit Behinderung soll durch den Hund besser werden.
Wenn Sie das beantragen wollen:
Dann brauchen wir von Ihnen:
- eine Kopie von Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis,
von Vorder-Seite und von Rück-Seite,
oder
- Eine Kopie vom Bescheid der Abteilung:
Feststellungs-Verfahren nach dem Schwer-Behinderten-Recht.
Wir brauchen auch:
- Den Nachweis über die Ausbildung und Prüfung vom Hund:
als Führ-Hund für Blinde oder Begleit-Hund für Menschen mit anderer Behinderung.
Ein Rettungs-Hund kann ebenfalls befreit sein.
Der Rettungs-Hund muss dafür regelmäßig im Einsatz sein.
Muss ich persönlich ins Amt kommen?
Nein.
Sie müssen nicht zu uns kommen.
Sie können den Antrag:
- mit der Post schicken.
- oder im Internet schicken.
Muss ich Gebühren bezahlen?
Ja.
Das Anmelden beim Ordnungs-Amt kostet 25 Euro.
Manchmal müssen Sie mehr bezahlen.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie einen gefährlichen Hund haben.
- Oder einen Hund bestimmter Rassen.
Die Rassen stehen im Landes-Hunde-Gesetz.
Mehr Infos bekommen Sie beim Ordnungs-Amt
bei der Überwachung Hunde-Haltung.