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© Reinhild Kassing

Wenn Sie heiraten
oder eine Lebens-Partnerschaft anmelden,
können Sie den Namen von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin annehmen.

Besteht die Ehe oder Partnerschaft nicht mehr,
können Sie Ihren Geburts-Namen wieder bekommen.
Oder den Namen,
den Sie vor der Ehe oder Lebens-Partnerschaft hatten.

Also wenn:

  • Ihre Frau oder Ihr Mann tot ist
  • oder Sie sich vor dem Gericht haben scheiden lassen.

Was brauche ich, um meinen früheren Namen wieder zu bekommen?

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  • Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass
  • eine beglaubigte Kopie aus dem Ehe-Register
    mit der Angabe, dass die Ehe nicht mehr besteht.
    Diese Angabe heißt: Auflösungs-Vermerk.
  • oder eine beglaubigte Kopie aus dem Partnerschafts-Buch
    mit der Angabe, dass die Partnerschaft nicht mehr besteht.

Beglaubigt heißt:

Ein Amt bestätigt:
Die Urkunde oder ein anderes Papier ist richtig und echt.
Zum Beispiel:
Sie müssen eine Kopie von einer Urkunde beglaubigen lassen.
Das Amt macht dann seinen Stempel auf die Kopie.
Die Kopie ist dann beglaubigt.
Die Kopie ist dann genauso echt wie die richtige Urkunde.

Wenn Ihre Scheidung noch nicht im Ehe-Register
oder im Partnerschafts-Buch steht, brauchen Sie auch:

  • das rechtlich gültige Scheidungs-Urteil von dem Gericht,
    wo Sie geschieden wurden.

Wo bekomme ich die Kopie aus meinem Ehe-Register?

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Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben,
dann verwaltet das Standes-Amt in der Stadt das Ehe-Register,
wo Sie geheiratet haben.
Dort bekommen Sie beim Standes-Amt die Kopie aus dem Ehe-Register.

Wenn Sie zum Beispiel in Köln geheiratet haben,
bekommen Sie die Kopie aus dem Ehe-Register bei uns.

Haben Sie im Ausland geheiratet und haben wir vor dem 24. Februar 2007 ein Familien-Buch für Sie angelegt?
Dann bekommen Sie die Kopie aus dem Ehe-Register beim Standes-Amt der Stadt, wo Sie früher mit Ihrem Ehe-Partner wohnten.

Haben wir das Familien-Buch nach dem 24. Februar 2007 für Sie angelegt, bekommen Sie die Kopie aus dem Ehe-Register bei uns.

Wo bekomme ich die Kopie aus meinem Partnerschafts-Buch?

Die Kopie aus dem Partnerschafts-Buch bekommen Sie beim Standes-Amt.

Oder bei dem Amt, wo Ihre Partnerschaft eingetragen wurde.

Was muss ich tun, wenn ich meinen früheren Namen wieder bekommen will?

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Sie kommen zu uns ins Standes-Amt.
Sie sagen uns, dass Sie Ihren früheren Namen wieder haben wollen.
Dann zeigen Sie uns bitte die oben genannten Papiere.

Später sagen wir Ihnen,
ob Sie Ihren früheren Namen wieder haben können.

Haben Sie neue Urkunden bestellt,
auf dem der Name steht,
den Sie jetzt wieder haben?
Dann schicken wir Ihnen diese Urkunden mit der Post.

Was kostet es, meinen früheren Namen wieder zu bekommen?

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21 Euro kostet es, Ihren früheren Namen wieder zu bekommen.

9 Euro kostet die Bescheinigung über diesen Namen.

Sie können diese Kosten mit Bargeld bezahlen.
Das heißt:
Sie können mit Geld-Scheinen und Münzen bezahlen.

Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

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Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.
Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.
Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.

Und Sie können damit Geld an einem Automaten abheben.
Dazu geben Sie Ihre Geheim-Nummer in ein Gerät ein.
Diese Geheim-Nummer heißt PIN.
Das Geld wird dann von Ihrem Bank-Konto abgebucht.

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