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© Reinhild Kassing

Wenn Ihr Kind im Ausland geboren wurde,

können Sie die Geburt ins Geburten-Register eintragen lassen.

 

Wenn Sie selbst im Ausland geboren wurden,

können Sie Ihre Geburt auch ins Geburten-Register eintragen lassen.

 

Die Infos in diesem Text sind in beiden Fällen gültig.

Um die Geburt eintragen zu lassen,

können Sie bei uns im Standes-Amt einen Antrag stellen.

Was sind die Gründe für den Eintrag ins Geburten-Register?

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Es gibt keine Pflicht,

ein im Ausland geborenes Kind ins Geburten-Register in Deutschland eintragen zu lassen.

Aber in bestimmten Fällen kann der Eintrag ins Geburten-Register rechtlich wichtig sein.

Zum Beispiel:

  • Zum Anerkennen einer Vaterschaft.
    Das heißt:
    Wenn ein Amt bestätigen soll,
    wer der Vater von dem Kind ist.
  • Wenn jemand das Kind im Ausland adoptiert hat.
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Adoptieren heißt: ein Kind annehmen.

Es ist rechtlich geregelt.

Erwachsene nehmen ein Kind an.

Sie sind dann die neuen Eltern von dem Kind.

Sie nehmen das Kind in ihrer Familie auf und kümmern sich um das Kind.

Zum Beispiel adoptieren Erwachsene ein Kind:

  • wenn sie selber keine Kinder bekommen können.
  • Oder wenn die Eltern von dem Kind gestorben sind.
  • Oder wenn die Eltern sich nicht um das Kind kümmern können.

Wann kann ich das machen?

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Sie können dies tun, wenn das Kind Deutsche oder Deutscher ist.

Wenn das Kind nicht Deutsche oder Deutscher ist,

muss es das Recht auf Asyl in Deutschland haben.

Asyl heißt: Zufluchts-Ort.

Es bedeutet, dass Sie das Recht haben:

für eine bestimmte Zeit in Deutschland zu leben.

Zum Beispiel, wenn Ihr Heimat-Land Sie schlecht behandelt.

Sie müssen einen Antrag bei einem Amt stellen, um Asyl zu bekommen.

Wenn das Amt Ja sagt zum Antrag:

Dann dürfen Sie in Deutschland für eine bestimmte Zeit bleiben.

Sie sind dann ein Asyl-Berechtigter.

Als Asyl-Berechtigter ist ein Eintrag ins Geburten-Register möglich.

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Sie können auch die Geburt ins Geburten-Register eintragen lassen,

  • wenn Sie als Flüchtling aus dem Ausland anerkannt sind.
  • Oder wenn Sie keinem Land angehören.
    Das schwere Wort dafür ist: staaten-los.

Einer von diesen Fällen muss auf das im Ausland geborene Kind zutreffen.

Wenn nicht einer dieser Fälle auf das Kind zutrifft,

dann können Sie die Geburt nicht ins Geburten-Register eintragen lassen.

Was brauche ich dazu?

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Dazu brauchen Sie:

  • Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass
  • die Geburts-Urkunde vom Kind, das wir ins Geburten-Register eintragen sollen
  • die Geburts-Urkunden von den Eltern
  • die Ehe-Urkunde der Eltern
  • Übersetzungen von den Urkunden aus dem Ausland.

 

 

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Wenn Sie Urkunden aus dem Ausland vorzeigen müssen,

dann beachten Sie bitte:

Ausländische Urkunden in anderen Sprachen müssen ins Deutsche übersetzt werden.

Zum Beispiel: Ihre Urkunde aus der Türkei ist in türkischer Sprache.

Für das Amt in Deutschland muss die Urkunde in deutsche Sprache übersetzt werden.

Das muss eine Übersetzerin oder ein Übersetzer machen.

Oder eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher.

Also ein Experte mit Ausbildung.

Es ist nicht möglich, die Urkunden selbst zu übersetzen.

Auch wenn Sie die Sprache gut beherrschen.

Es sind nur Übersetzungen von diesen Experten erlaubt.

Wer Experte ist, legt der Staat fest.

Er prüft die Übersetzer und Dolmetscher.

Dann gibt er Ihnen eine offizielle Arbeits-Erlaubnis.

Das schwere Wort dafür ist: "öffentlich bestellt oder beeidigt".

Das heißt: Der Staat hat sie geprüft.

Sie dürfen als Übersetzer oder Dolmetscher arbeiten.

Hier finden Sie solche Übersetzer und Dolmetscher

Wichtig ist auch: Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.

Sie können keine Kopien abgeben.

Sprechen Sie mit uns, wenn Sie:

  • Fragen haben zu Urkunden aus dem Ausland.
  • Hilfe dazu brauchen.

Wo bekomme ich deutsche Urkunden?

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Wenn Sie für den Antrag noch deutsche Urkunden brauchen,

dann können Sie die Urkunden bei uns im Internet bestellen.

Beim Urkunden-Service vom Standes-Amt.

Hier bekommen Sie die Urkunden - in Leichter Sprache

Was muss ich dafür tun?

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Sie müssen zu uns ins Standes-Amt kommen und mit uns sprechen.

Die Adresse vom Standes-Amt in Köln finden Sie unten

unter der Überschrift: Weitere Infos.

 

Bitte machen Sie für das Gespräch einen Termin mit uns aus.

Das können Sie am Telefon tun.

Das ist unsere Telefon-Nummer:

02 21 / 22 12 58 85.

Was kostet das?

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40 Euro kostet das Eintragen von der Geburt von einem solchen Kind ins Geburten-Register.

10 Euro kostet das Ausstellen einer Geburts-Urkunde für das neu eingetragene Kind.

5 Euro müssen Sie für jede weitere Geburts-Urkunde bezahlen.

Weitere Infos

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