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© Reinhild Kassing

Seit dem Jahr 2013

gibt es einen einheitlichen Führerschein

in der Europäischen Union.

Die Abkürzung dafür ist EU-Führerschein.

EU ist die Abkürzung für: Europäische Union.

Das heißt:

Alle Menschen in der Europäischen Union

müssen den gleichen EU-Führerschein bekommen.

Die Menschen müssen mit dem neuen Führerschein

in der ganzen EU fahren.

Der EU-Führerschein hat viele Vorteile.

Den einheitlichen EU-Führerschein

• kann man besser prüfen.

• Kann man besser vergleichen.

• Kann man nur schwer fälschen.

Alten Führerschein umtauschen

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Haben Sie noch einen alten grauen Führerschein?

Oder haben Sie einen rosa-farbenen Führerschein?

Oder haben Sie einen alten EU-Führerschein,

der vor dem Januar 2013 ausgestellt wurde?

Dann müssen Sie Ihren alten Führerschein umtauschen,

gegen einen neuen EU-Führerschein

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Achtung:

Sie müssen Ihren Führerschein umtauschen.

Dafür gibt es verschiedene Fristen:

  • Sie haben einen alten Führerschein.

Zum Beispiel: auf grauem oder rosa Papier.

Dann ist Ihr Geburtstag wichtig.

  • Sie haben einen neuen Karten-Führerschein.

Dann ist wichtig: von wann der Führerschein ist.

Wir sagen dazu: das Ausstellungs-Jahr.

 

Mehr Infos finden Sie in den Tabellen: 

Bis wann muss ich den Führerschein umtauschen?

Welche Papiere brauche ich dazu?

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  • Personal-Ausweis oder Pass
  • Führerschein
  • 1 Pass-Foto von Ihnen

Das Foto darf nicht älter als 3 Monate sein.

Sie können im Amt Pass-Fotos machen.

Das kostet 7 Euro.

Wichtig:

 

Sie können das Foto nicht als E-Mail schicken.

Fotos am Computer sind nicht erlaubt.

Das schwere Wort dafür ist: Digitale Fotos.

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Digitale Fotos sind nicht erlaubt.

Das Foto muss bio-metrie-tauglich sein.

Bio-metrie-tauglich heißt:

Das Gesicht ist gut zu sehen.

Der Kopf ist gerade.

Die Augen sind offen.

Der Mund ist geschlossen.

Der Hintergrund ist ein-farbig.

Die Person ist gut zu erkennen.

Befolgen Sie bitte die Regeln für Pass-Fotos.

Die Regeln stehen in der Foto-Muster-Tafel.

Foto-Muster-Tafel für Pass-Fotos
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Wichtig:

Menschen aus dem Ausland brauchen auch:

  • Ihren Pass mit Aufenthalts-Erlaubnis

Das ist ein Papier vom Amt.

Darauf steht, dass Sie in Deutschland leben dürfen.

Ausnahme:

Wenn Sie aus der EU kommen, reicht Ihr Pass.

EU ist die Abkürzung für: Europäische Union.

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  • Kopie aus dem Führerschein-Register
    von dem Amt, das Ihren Führerschein gemacht hat

Ein Register ist eine Liste.

Im Führerschein-Register stehen Informationen

zu allen Führerscheinen in Köln.

Manchmal müssen Sie uns einen Auszug

aus dem Führerschein-Register zeigen.

Zum Beispiel:

1. Wenn Ihr Führerschein nicht mehr lesbar ist.

Zum Beispiel:

Weil Ihr Führerschein schon sehr alt ist.

Oder weil Ihr Führerschein zerkratzt ist.

2. Und wenn Ihr Führerschein nicht in Köln ausgestellt wurde.

Den Auszug aus dem Führerschein-Register

bekommen Sie bei dem Amt,

von dem Sie den Führerschein bekommen haben.

Bis wann muss ich den Führerschein umtauschen?

Es kommt darauf an,

wann Sie den Führerschein bekommen haben.

In der Tabelle steht:

Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen.

1. Sie haben Ihren Führerschein 
vor 31. Dezember 1998 bekommen:

Geburts-Jahr:
geboren
Bis wann muss ich den Führerschein umtauschen?
vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Juli 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
nach 197119. Januar 2025

2. Sie haben Ihren Führerschein zwischen
1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 bekommen:

Ausstellungs-Jahr:
Führerschein bekommen
Bis wann muss ich den Führerschein umtauschen?
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2031
2012 bis
18. Januar 2013
19. Januar 2033

3. Sie sind vor 1953 geboren:

Dann müssen Sie den Führerschein

bis 19. Januar 2033 umtauschen.

Egal wann Sie Ihn bekommen haben.

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Wichtig:

Ab 19. Januar 2033 sind nur noch EU-Führerscheine gültig.

Ihr alter Führerschein wird dann ungültig.

Wie lange ist der EU-Führerschein gültig?

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Der neue EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig.

Das schwere Wort dafür ist: Befristung.

Die Befristung betrifft nur das Dokument.

Die Befristung betrifft nicht die Fahr-Erlaubnis selbst.

Das heißt:

Sie haben auch nach 15 Jahren noch eine Fahr-Erlaubnis.

Aber Sie brauchen nach 15 Jahren ein neues Dokument.

Sie müssen sich einen neuen Führerschein besorgen.

Aber Sie müssen dafür keine neue Prüfung machen.

Muss ich eine Prüfung machen, wenn ich den Führerschein umtausche?

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Sie müssen keine Gesundheits-Prüfung machen:

Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen wollen.

Oder wenn Sie Ihren Führerschein verlängern wollen.

Dazu müssen Sie keine neuen Prüfungen machen.

Es gibt keine besonderen Anforderungen.

Wir erneuern nur den Führerschein und das Foto.

Ausnahme:

Wenn Sie einen LKW oder Bus-Führerschein haben,

dann müssen Sie eine Gesundheits-Prüfung machen,

wenn Ihr Führerschein abläuft.

Weitere Informationen finden Sie dazu hier:

Besondere Regeln für LKW-Fahrer und -Fahrerinnen
Führerschein – Verlängerung einer befristeten Fahr-Erlaubnis

Wie lange dauert die Bearbeitung?

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Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen,

dauert die Bearbeitung etwa 3 bis 4 Wochen.

Sie können Ihren Führerschein auch schneller bekommen.

Das schwere Wort dafür ist: Express-Bestellung.

Das heißt:

Wenn Sie nicht 3 bis 4 Wochen warten können,

dann können Sie Ihren Führerschein schneller bekommen.

Zum Beispiel:

Weil Sie ins Ausland fahren wollen

und Sie den Führerschein dringend brauchen.

Dann können Sie eine Express-Bestellung fordern.

Die Liefer-Zeit beträgt dann nur 3 bis 4 Werk-Tage.

Werk-Tage heißt: Montag bis Freitag.

Keine Werk-Tage sind:

  • Samstage
  • Sonntage
  • und Feiertage.

Achtung:

Die Express-Bestellung kostet mehr.

Sie müssen zusätzlich 9,75 Euro bezahlen.

Häufig gestellte Fragen

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Muss ich den Führerschein umtauschen?

Sie müssen Ihren Führerschein umtauschen,

wenn er vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde.

Das schwere Wort dafür ist: Umtausch-Pflicht.

 

Zum Beispiel:

  • der alte graue Führerschein
  • der alte rosa-farbene Führerschein und
  • alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine.
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Was wird auf den neuen Führerschein übertragen?

Wir schreiben ALLE Informationen von Ihrem alten Führerschein

auch in Ihren neuen EU-Führerschein.

Wir schreiben den Führerschein in vollem Umfang um.

Wir ändern Ihre Fahr-Berechtigung nicht.

Es geht keine Berechtigung oder Klasse verloren.

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Ist der Führerschein im Ausland gültig?

Der neue Führerschein ist in allen EU-Ländern gültig.

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.

Zur Europäischen Union gehören die Länder:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Der neue Führerschein gilt auch

in den meisten anderen europäischen Ländern.

Achtung:

In manchen Ländern gilt der EU-Führerschein nicht.

Dann brauchen Sie einen inter-nationalen Führerschein.

Zum Beispiel:

In Ländern außerhalb von Europa.

Internationaler Führerschein

Besondere Regeln für LKW-Fahrer und Fahrerinnen

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Wenn Sie 50 Jahre alt werden,

dann wird Ihr LKW-Führerschein un-gültig.

Das gilt für den alten LKW-Führerschein: Klasse 2.

Und den neuen LKW-Führerschein: Klasse C oder CE.

Wenn Sie weiterhin LKW fahren wollen,

müssen Sie Ihren alten Führerschein umtauschen.

Dazu müssen Sie zu uns ins Amt kommen.

Wir prüfen dann, ob Sie die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen:

Sie müssen gesund sein.

Sie müssen gut sehen können.

Sie müssen sich gut konzentrieren können.

Sie müssen für die Arbeit qualifiziert sein.

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Das heißt:

Sie müssen für die Arbeit geeignet sein.

Sie müssen alles können und wissen,

was wichtig für die Arbeit ist.

Wichtig:

Sie müssen uns dazu diese Papiere zeigen:

  • Bescheinigung vom Seh-Test

vom Arzt oder Augen-Arzt

Hier können Sie den Seh-Test machen:

1. Bei einem Augen-Arzt oder einer Augen-Ärztin

2. einem Arzt oder einer Ärztin mit der Zusatz-Bescheinigung:

Arbeits-Medizin oder Betriebs-Medizin

3. bei der Begut-Achtungs-Stelle für Fahr-Eignung,

4. beim Gesundheits-Amt oder

5. bei einem Arzt oder einer Ärztin von einem Amt.

Nach dem Seh-Test bekommen Sie eine Bescheinigung.

Die Bescheinigung ist 2 Jahre gültig.

Die Bescheinigung müssen Sie uns im Amt zeigen,

wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen oder verlängern wollen.

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  • Eignungs-Bescheinigung vom Arzt

Sie müssen Ihre Gesundheit überprüfen lassen.

Sie müssen nachweisen:

Dass Sie gesund und geeignet für die Arbeit sind.

Das schwere Wort dafür ist: gesund-heitliche Eignung.

Sie können selbst bestimmen,

zu welchem Arzt oder welcher Ärztin Sie gehen wollen.

Der Arzt oder die Ärztin prüft dann Ihre Gesundheit.

Nach der Prüfung bekommen Sie einen Nachweis.

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Wichtig:

Für den Nachweis gibt es einen Vordruck vom Amt.

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hat solche Vordrucke meistens.

Der Arzt oder die Ärztin kann den Vordruck auch

bei der Ärzte-Kammer bestellen.

Der Arzt oder die Ärztin muss einen Vordruck vom Amt benutzen.

Der Arzt oder die Ärztin kann nicht auf ein leeres Papier schreiben.

 

Achtung:

Der Nachweis vom Arzt darf höchstens 1 Jahr alt sein.

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Die Regel gilt auch für den Führerschein der Klasse 3:

Wenn Sie einen LKW bis 7,5 Tonnen Gesamt-Gewicht

mit einem Anhänger fahren wollen.

Und das Gesamt-Gewicht zusammen mehr als 12 Tonnen ist.

 

Hier bekommen Sie weitere Informationen:

Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen und

Ihre befristete Fahr-Erlaubnis verlängern wollen.

Führerschein - befristete Fahr-Erlaubnis verlängern

Muss ich persönlich ins Amt kommen?

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Sie kommen persönlich zu uns ins Amt,

wenn Sie den neuen EU-Führerschein beantragen müssen

oder wenn Sie Ihren alten Führerschein umtauschen müssen.

 

Dazu müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren.

Sie können uns anrufen: 0221 / 2210

Oder einen Termin im Internet machen

 

Termin im Internet machen

 

Sie können Ihren Führerschein online umtauschen.

Online heißt:

Im Internet.

Das bedeutet:

Sie können den Umtausch im Internet beantragen.

Mehr Infos finden Sie unter: Kann ich meinen Führerschein im Internet umtauschen?

Wir helfen Ihnen gerne.

Wenn Sie Fragen haben.

Oder Hilfe brauchen.

 

Kann ich meinen Führerschein im Internet umtauschen?

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Sie können den Umtausch im

Internet beantragen.

Das heißt:

Sie verschicken den Antrag im Internet.

Aber Sie müssen den Führerschein abholen.

Sie müssen dazu in ein Kunden-Zentrum in Köln.

Hier können Sie den Antrag abschicken:

Führerschein-Umtausch im Internet beantragen Hier finden Sie eine Liste mit allen Kunden-Zentren
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Wir helfen Ihnen gerne.

Wenn Sie Fragen haben.

Oder Hilfe brauchen.

 

Sie können uns gerne schreiben.

Wenn Sie Änderungs-Wünsche oder Ideen haben.

Wie wir den Umtausch im Internet verbessern können.

Sie können uns immer eine E-Mail schicken:

Schreiben Sie uns eine E-Mail

Sie brauchen für den Antrag im Internet:

  • ein Pass-Foto

Das Foto darf nicht älter als 3 Monate sein.

Es muss im Hoch-Format sein:

45 Milli-Meter x 35 Milli-Meter

Es darf keinen Rand haben.

Hier sind die Regeln für Pass-Fotos:

Regeln für Pass-Fotos
PDF, 685 kb
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  • ein Bild von Ihrer Unterschrift

Es muss im Quer-Format sein:

115 Milli-Meter x 35 Milli-Meter

Bitte benutzen Sie einen dünnen Stift.

Die Unterschrift muss lesbar sein.

Das Bild darf keinen Rand haben.

 

Wichtig:

Sie können Bilder nur als JPG hochladen.

Das ist ein Computer-Programm für Fotos.

  • Ihren alten Führerschein.

Sie brauchen Infos aus Ihrem alten Führerschein.

Zum Beispiel: Das Ausstellungs-Jahr.

Das heißt:

Wann Sie den Führerschein bekommen haben.

Wann kann ich den Führerschein abholen?

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Das Bearbeiten dauert ungefähr 3 bis 4 Wochen.

Dann können Sie den Führerschein abholen.

Es gibt zurzeit keine Eil-Bestellung.

Das heißt: Es geht zurzeit nicht schneller.

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Achtung:

Sie bekommen keine Abhol-Nachricht,

wenn Ihr neuer Führerschein fertig ist.

Sie bekommen nur eine E-Mail,

wenn Sie den Antrag abgeschickt haben.

In der E-Mail stehen alle Infos zu Ihrem Antrag.

Und wann Sie den Führerschein abholen können.

Wo kann ich den Führerschein abholen?

Sie müssen einen Ort zum Abholen auswählen.

Wählen Sie bitte 1 von den 9 Kunden-Zentren aus.

Hier finden Sie eine Liste mit allen Kunden-Zentren
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Sie müssen keinen Termin machen.

Sie können nach 3 bis 4 Wochen

Ihren Führerschein abholen.

Bitte bringen Sie Ihren alten Führerschein mit.

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Wichtig:

Sie müssen ihn persönlich abholen.

Niemand kann das für Sie tun.

Wir müssen prüfen, dass Sie es wirklich sind.

Wie kann ich bezahlen?

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Sie müssen das Umtauschen im Internet bezahlen.

Wenn Sie den Antrag im Internet abschicken.

Zum Beispiel mit:

  • Ihrer Kredit-Karte:
    Visa oder Mastercard
  • PayPal
  • Giropay

Sie können damit im Internet bezahlen.

Sie müssen Ihre Daten eingeben.

Dann können Sie uns das Geld überweisen.

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Danach bekommen Sie 2 E-Mails:

  1. Bezahl-Bestätigung
    Darin steht:
    Wir haben das Geld bekommen.
  2. Empfangs-Bestätigung.
    Darin steht:
    Wir haben Ihren Antrag bekommen.
    Darin stehen alle Infos zu Ihrem Antrag.

Wir helfen Ihnen gerne.

Wenn Sie Fragen haben.

Oder Hilfe brauchen.

Wie viel kostet das Umtauschen?

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Das Umtauschen kostet 24 Euro.

Achtung:

Manchmal müssen Sie mehr bezahlen:

 

  • Sie müssen zusätzlich 9,75 Euro bezahlen,

wenn Sie eine Express-Bestellung wollen.

  • Sie müssen 42,60 Euro bezahlen,

wenn Sie Ihre LKW-Fahr-Erlaubnis verlängern lassen wollen.

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Sie können mit Bar-Geld bezahlen.

Das heißt:

Sie können mit Geld-Scheinen und Münzen bezahlen.

Oder Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.

Die Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.

Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.

Und Sie können damit Geld an einem Automaten abheben.

Dazu geben Sie Ihre Geheim-Nummer in ein Gerät ein.

Diese Geheim-Nummer heißt PIN.

Das Geld wird dann von Ihrem Bank-Konto abgebucht.

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Achtung:

Wenn Sie den Umtausch im Internet beantragen,

dann müssen Sie auch im Internet bezahlen.

Das nennen wir: ePayment.

Das spricht man so: i päj-ment.

Bitte prüfen Sie vorher, ob Sie im Internet bezahlen können.

Wir helfen Ihnen gerne.

Wenn Sie Fragen haben.

Oder Hilfe brauchen.

Wo stehen die Gesetze dazu?

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Die Gesetze zum EU-Führerschein stehen

in Paragraf 25

von der Fahr-Erlaubnis-Verordnung.

Die Abkürzung dafür ist: FeV.


Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.

Das ist das Zeichen für einen Paragraf: §

Fahr-Erlaubnis-Verordnung

Wo bekomme ich den neuen Führerschein?

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Sie können persönlich zu uns ins Kunden-Zentrum kommen.

In dieser Liste stehen alle Kunden-Zentren in Köln.
 

Klicken Sie auf ein Kunden-Zentrum in Ihrer Nähe.
 

Dann finden Sie mehr Informationen.

Zum Beispiel:

Die Adresse und die Öffnungs-Zeiten.

Kunden-Zentrum Chorweiler Kunden-Zentrum Ehrenfeld Kunden-Zentrum Innenstadt Kunden-Zentrum Kalk Kunden-Zentrum Lindenthal Kunden-Zentrum Mülheim Kunden-Zentrum Nippes Kunden-Zentrum Porz Kunden-Zentrum Rodenkirchen

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