In Deutschland gilt eine Meldepflicht für jede Einwohnerin und jeden Einwohner. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Auch wer in eine neue Wohnung umzieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nationalpass, (übersetzte beziehungsweise international ausgestellte) Personenstandsurkunden
- Ankunftsnachweis, ausgestellt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender, ausgestellt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Aufenthaltsgestattung, ausgestellt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Vorläufige Bescheinigung für die Asylbewerberin beziehungsweise den Asylbewerber, ausgestellt durch die kommunal zuständige Ausländerstelle
- Ein ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Meldeschein
- Wohnungsgeberbestätigung
= Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung oder der Vermieterin beziehungsweise des Vermieters
Diese auch kann Bestandteil des Meldescheins sein, der mit einem Datum, der Unterschrift der zuständigen Mitarbeiterin oder des zuständigen Mitarbeiters und einem Stempel der Notunterkunft versehen wurde.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge benötigen eine Bescheinigung der aufnehmenden Einrichtung.
Wo kann ich mich an- beziehungsweise ummelden? Wo kann ich mich an- beziehungsweise ummelden?
Wir betreiben neun Kundenzentren in denen eine An- beziehungsweise Ummeldung vorgenommen werden kann. Grundsätzlich ist sich an das Kundenzentrum des Stadtbezirks zu wenden, in dem sich die Wohnung/Notunterkunft befindet.
Standorte der Kundenzentren:
Kundenzentrum Innenstadt
Laurenzplatz 1, 50667 Köln
Bezirksrathaus Rodenkirchen
Kundenzentrum: Hauptstraße 85, 50996 Köln
Bezirksrathaus Lindenthal
Kundenzentrum: Aachener Straße 220, 50931 Köln
Bezirksrathaus Ehrenfeld
Kundenzentrum: Venloer Straße 419-421, 50825 Köln
Bezirksrathaus Nippes
Kundenzentrum: Neusser Straße 450, 50733 Köln
Bezirksrathaus Chorweiler
Kundenzentrum: Athener Ring 5, 50765 Köln
Bezirksrathaus Porz
Kundenzentrum: Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln
Bezirksrathaus Kalk
Kundenzentrum: Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln
Bezirksrathaus Mülheim
Kundenzentrum: Wiener Platz 2a, 51065 Köln
Öffnungszeiten der Kundenzentren:
Montag, Mittwoch und Freitag, 7:30 bis 12 Uhr
Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr
Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr