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© Reinhild Kassing

Sie wollen im Ausland heiraten?

 

Sie sind Deutsche oder Deutscher?

Das heißt:

Sie haben eine deutsche

Staats-Angehörigkeit?

Und einen deutschen Pass

oder Personal-Ausweis?

 

Oder Sie sind:

  • geflüchtet
  • heimat-los
  • asyl-berechtigt
    Asyl spricht man so: Asül
    Das bedeutet: Schutz.
    Asyl-berechtigt heißt:
    Sie haben ein Recht auf Schutz.
    Sie können nicht in Ihrer Heimat leben.
    Deshalb dürfen Sie in Deutschland leben.

Dann müssen Sie zum Standes-Amt.

Wenn Sie im Ausland heiraten wollen.

 

Sie müssen beim Standes-Amt fragen,

welche Papiere Sie zum Heiraten brauchen. 

 

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Es gibt Länder,

in denen Sie neben den Urkunden

nur eine Familien-Stands-Bescheinigung brauchen.

Die Familien-Stands-Bescheinigung ist

die erweiterte Melde-Bescheinigung.

Das ist ein Papier auf dem steht:

• Ihre Adresse,

• Ihre Staats-Angehörigkeit

• und Ihr Familien-Stand.

 

Familien-Stand heißt:

Ob Sie verheiratet sind.

Oder geschieden.

 

Sie bekommen die Familien-Stands-Bescheinigung im Kunden-Zentrum.

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In manchen Ländern brauchen Sie ein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis.

Das ist ein Papier vom Amt, auf dem steht:

Ob Sie beide heiraten können.

 

In dem Papier stehen Ihre Namen.

Und andere Informationen über Sie.

Das Zeugnis bestätigt dem Standes-Amt im Ausland

dass es keine Hindernisse für eine Ehe gibt.

Zum Beispiel:

Dass Sie alt genug sind, um zu heiraten.

Dass Sie fähig sind, zu heiraten.

 

Wichtig:

Wir brauchen die Unterlagen von beiden Verlobten.

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Wir haben alle nötigen Papiere in eine Liste geschrieben.

Die Liste gilt für Sie nur:

• Wenn Sie beide deutsche Staats-Angehörige sind.

• Wenn Sie in Köln wohnen

oder zuletzt in Köln gewohnt haben.

• Wenn Sie beide voll-jährig sind.

• Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren.

 

Die Liste finden Sie unter der Überschrift:

Welche Papiere brauche ich dafür?

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Auf der Seite finden Sie noch mehr

Infos zum Ehe-Fähigkeits-Zeugnis.

 

Wenn Sie Fragen haben

oder etwas nicht verstehen,

machen Sie bitte einen Termin bei uns.

Wir helfen Ihnen gerne.

Welche Papiere brauchen wir dafür?

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Für ein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis

brauchen wir diese Papiere von Ihnen:

  • Antrag für das Ehe-Fähigkeits-Zeugnis

Sie können den Antrag im Internet herunter laden.

Dann müssen Sie den Antrag ausfüllen.

Antrag für ein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis
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  •  Personal-Ausweis oder Reise-Pass

Sie müssen Ihre gültigen Ausweise zeigen.

Ausnahme:

Wenn Sie das Zeugnis vom Ausland aus beantragen,

dann reicht eine beglaubigte Kopie von Ihrem Pass.

Das bedeutet:

Das Amt muss die Kopie beglaubigen.

Das heißt:

Das Amt macht einen Stempel auf die Kopie.

Der Stempel zeigt: Die Kopie ist echt.

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  • Kopie vom Geburts-Register

Wenn Sie in Deutschland geboren sind,

brauchen Sie eine Kopie vom Geburts-Register.

Sie bekommen die Kopie vom Geburts-Register

beim Standes-Amt in Ihrem Geburts-Ort.

Wichtig:

1. Die Kopie muss aktuell sein.

Das heißt: Sie müssen eine neue Kopie vom Amt besorgen.

Die Kopie darf nicht mehrere Monate alt sein.

2. Die Kopie muss beglaubigt sein.

Das Amt muss die Kopie beglaubigen.

Das bedeutet: Die Kopie bekommt einen Stempel vom Amt.

Der Stempel zeigt: Die Kopie ist echt.

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Wenn Sie im Ausland geboren sind, dann brauchen Sie entweder:

1. Eine Geburts-Urkunde aus Ihrem Heimat-Land

mit Übersetzung in die deutsche Sprache oder

2. eine inter-nationale Geburts-Urkunde

wo schon eine Übersetzung in die deutsche Sprache drauf ist.

Inter-national heißt:

Sie gilt zwischen verschiedenen Ländern.

 

Wichtig:

1. In der Geburts-Urkunde müssen

die Namen von Ihren Eltern stehen.

2. Ausländische Papiere in anderen Sprachen

müssen ins Deutsche übersetzt werden.

Zum Beispiel:

Ihre Urkunde aus der Türkei ist in türkischer Sprache.

Für das Amt in Deutschland muss die Urkunde übersetzt werden.

Das muss eine Übersetzerin oder ein Übersetzer machen.

Oder eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher.

Also ein Experte mit Ausbildung.

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Sie dürfen die Urkunden nicht selbst übersetzen.

Auch wenn Sie die Sprache gut können.

Es sind nur Übersetzungen von Experten erlaubt.

Der Staat entscheidet, wer Experte ist.

Der Staat prüft die Menschen.

Dann gibt er ihnen eine Arbeits-Erlaubnis.

Das schwere Wort dafür ist: öffentlich bestellt oder beeidigt.

Das heißt: Der Staat hat sie geprüft.

Sie dürfen als Übersetzer oder Übersetzerin arbeiten.

Und als Dolmetscher oder Dolmetscherin. 

Hier finden Sie solche Übersetzer und Dolmetscher.

Achtung:

Sie müssen die Urkunden und Übersetzungen im Original zeigen.

Wir nehmen keine Kopien.

Was muss ich noch wissen?

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Manchmal müssen Sie weitere Papiere zeigen.

Bitte lesen Sie die folgenden Infos gut durch.

Damit Sie alle nötigen Papiere mitbringen:

  • Wenn einer von Ihnen nicht in Köln wohnt,
    dann brauchen Sie eine neue erweiterte Melde-Bescheinigung.
    In der Melde-Bescheinigung muss Ihr Familien-Stand stehen.
    Die Bescheinigung bekommen Sie vom Melde-Amt
    in Ihrem Wohn-Ort in Deutschland.
  • Wenn Sie schon verheiratet waren,
    brauchen Sie auch eine Kopie vom Ehe-Register von Ihrer letzten Ehe mit einem Auflösungs-Vermerk.
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Auflösungs-Vermerk heißt:

Ihre Ehe wurde geschieden.

Sie sind nicht mehr verheiratet.

Sie können wieder heiraten.

Die Kopie aus dem Ehe-Register bekommen Sie

beim Standes-Amt in dem Sie geheiratet haben.

 

Wichtig:

Die Kopie muss beglaubigt sein.

 

Achtung:

Wenn Sie gerade erst geschieden wurden

und die Scheidung noch nicht im Ehe-Register steht,

dann müssen Sie uns die Kopie vom Ehe-Register zeigen.

Und ein Scheidungs-Urteil vom Gericht.

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Achtung:

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben,

kann es sein, dass Sie andere Papiere zeigen müssen.

Machen Sie dafür einen Termin,

dann wird Ihnen gesagt,

welche Papiere Sie brauchen.

Termin im Internet

Was ist, wenn wir keine deutsche Staats- Angehörigkeit haben?

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Wenn Sie keine deutsche Staats-Angehörigkeit haben,

lassen Sie sich bitte persönlich von uns beraten.

 

Sie bekommen dann von uns ein Merk-Blatt.

In dem Merk-Blatt stehen alle nötigen Infos.

Zum Beispiel:

Welche Papiere Sie für die Heirat brauchen.

Beratung

Woher bekomme ich das Zeugnis?

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Sie bekommen das Ehe-Fähigkeits-Zeugnis

vom Standes-Amt in Ihrem Wohn-Ort.

Zum Beispiel: im Standes-Amt Köln.

 

Ausnahme:

Wenn Sie zur Zeit im Ausland wohnen:

Dann ist das Standes-Amt für Sie zuständig,

wo Sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben.

 

Das heißt:

Wir sind nur für Sie zuständig

1. Wenn Sie in Köln wohnen.

2. Wenn Sie zuletzt in Köln gewohnt haben.

Wie lange ist das Zeugnis gültig?

Das Ehe-Fähigkeits-Zeugnis ist 6 Monate gültig.

 

Wichtig:

Es muss bei der Hochzeit noch gültig sein.

Was passiert nach der Heirat im Ausland?

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Sie müssen im Melde-Amt melden,

dass Sie geheiratet haben.

 

Sie können eine  deutsche Ehe-Urkunde bekommen.

Das ist ein Papier vom Amt.

Auf dem Papier steht zum Beispiel:

Sie haben im Ausland geheiratet.

Sie haben Ihre Namen geändert

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Sie müssen dafür zum Standes-Amt.

Sie müssen dort einen Antrag abgeben.

Und verschiedene Papiere zeigen.

Zum Beispiel:

die Ehe-Urkunde aus dem Ausland.

 

Wir helfen Ihnen gerne.

Wenn Sie Fragen haben.

Oder Hilfe brauchen.

Heirat im Ausland ins Register eintragen lassen

Muss ich persönlich ins Amt kommen?

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Kommen Sie am besten persönlich zu uns.

Dann bekommen Sie das

Ehe-Fähigkeits-Zeugnis sofort.

 

Es muss nur einer von Ihnen zu uns kommen.

Und das Zeugnis beantragen.

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Wichtig:

Sie müssen vorher einen Termin machen.

Sie können den Termin im Internet machen.

Termin im Internet
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Wenn Sie beide NICHT kommen können,

dann kann eine Person Sie vertreten.

 

Sie müssen der Person eine Vollmacht geben.

Das ist eine schriftliche Erlaubnis.

 

Die Person muss uns diese Papiere zeigen:

  • die Vollmacht mit Ihrer Erlaubnis
    und Ihrer Unterschrift
  • den eigenen Personal-Ausweis
    oder Pass
  • und Kopien von Ihren Pässen
    oder Personal-Ausweisen.

 

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Wichtig:

Die Kopien müssen beglaubigt sein.

Das heißt:

Erlaubt sind nur Kopien

mit Stempel vom Amt.

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Achtung:

Wenn Sie im Ausland sind:

 

Sie können uns den Antrag auch

als Brief schicken.

 

Oder Sie schicken den Antrag:

  • an die deutsche Botschaft.
  • an das deutsche Konsulat
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Ein Konsulat ist die Vertretung von einem Land im Ausland.

 

Es kümmert sich im Ausland um die

Angelegenheiten von seinen Bürgern und Bürgerinnen.

 

Es gibt deutsche Konsulate

in anderen Ländern.

 

Und es gibt in Deutschland

Konsulate von anderen Ländern.

Wie viel kostet das Zeugnis?

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Ein Ehe-Fähigkeits-Zeugnis kostet 40 Euro.

 

Ausnahme:

Sie müssen 66 Euro bezahlen,

wenn einer von Ihnen keine deutsche Staats-Angehörigkeit hat.

 

Achtung:

Manchmal brauchen Sie eine erweiterte Melde-Bescheinigung.

Die Bescheinigung kostet zusätzlich 9 Euro.

 

Manchmal müssen Sie auch für die Post bezahlen.

Zum Beispiel:

Wenn Sie im Ausland sind und

wir Ihnen das Zeugnis schicken müssen.

Dann müssen Sie die Kosten für die Post bezahlen.

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Sie können mit Bar-Geld bezahlen.

Also mit Geld-Scheinen und Münzen.

 

Oder Sie können mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.

Die Karte haben Sie von Ihrer Bank für Ihr Konto bekommen.

Zusammen mit einer PIN-Nummer.

Damit können Sie ohne Bar-Geld bezahlen.

Wo stehen die Gesetze dazu?

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Die Gesetze dazu stehen im

Personen-stands-Gesetz.

Die Abkürzung dafür ist: PstG.

 

Und in der Verordnung

zum Personen-stands-Gesetz.

Die Abkürzung dafür ist: PstVO.

Wo bekomme ich Beratung und Hilfe?

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Unsere Adresse:

Anmeldung Eheschließung

Gülichplatz 1-3

50667 Köln

 

Telefon: 0221 / 22 12 81 35

Telefax: 02 21 / 22 12 23 47

Anmeldung Eheschließung
Kontakt-Formular
E-Mail an das Amt schicken

Unsere Öffnungs-Zeiten

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Ohne Termin:

Montag, Dienstag und Donnerstag

von 8 bis 12:30 Uhr

 

Mittwoch und Freitag

von 8 bis 12 Uhr

 

Mit Termin:

Montag und Donnerstag

8 bis 16 Uhr

 

Dienstag

8 bis 18 Uhr

 

Mittwoch und Freitag

8 bis 12 Uhr

Ist das Amt zugänglich für Menschen mit Behinderungen?

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Der Eingangs-Bereich ist voll zugänglich

für Rollstuhl-Fahrer und Rollstuhl-Fahrerinnen.

 

Es gibt einen Aufzug.

 

Die Toiletten sind voll zugänglich

für Rollstuhl-Fahrer und Rollstuhl-Fahrerinnen.

Wie komme ich zum Amt mit Bus und Bahn?

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Stadt-Bahn-Linien 1, 5, 7 und 9

Haltestelle: Heumarkt

Stadt-Bahn-Linie 5

Haltestelle: Rathaus

Stadt-Bahn-Linien 16 und 18

Haltestelle: Dom / Haupt-Bahnhof

 

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Bus-Linien 106, 132 und 133

Haltestelle: Heumarkt

S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12, S 13 und S19

Haltestelle: Köln Haupt-Bahnhof

Deutsche Bahn RB 25

Haltestelle: Köln Haupt-Bahnhof

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