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© Reinhild Kassing

Sie wollen deutscher Bürger

oder deutsche Bürgerin werden?

Das schwere Wort dafür ist:

Ein-bürgern oder Ein-bürger-ung.

Dafür müssen Sie immer einen Antrag im Amt stellen.

Dabei beraten Sie unsere Sach-Bearbeiter und Sach-Bearbeiterinnen.

Die Beratung ist kostenlos.

Gehen Sie bitte zur Beratung,

bevor Sie den Antrag stellen.

Sie können den Antrag zur Einbürgerung stellen:

  • Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben.
  • Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Kinder unter 16 Jahren können keinen Antrag stellen.

Für sie muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.

Das sind meistens die Eltern.

Oder eine andere Person, die sich um das Kind kümmert.

Auf dieser Seite erklären wir:

Was Sie für die Einbürgerung brauchen.

Und wer Ihnen dabei helfen kann.

Was brauche ich für die Einbürgerung?

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Diese Unterlagen müssen Sie in jedem Fall zeigen:

  • Antrag zur Einbürgerung

Den Antrag bekommen Sie bei unserer Beratung.

Füllen Sie danach den Antrag aus.

Aber unterschreiben Sie den Antrag noch nicht!

Unterschreiben Sie den Antrag bitte erst im Amt.

Bringen Sie den Antrag ohne Unterschrift mit.

  • Pass-Foto

Das Foto soll aktuell sein.

Das heißt:

Das Foto soll nicht älter als 3 Monate sein.

Sie können das Foto nicht als E-Mail schicken.

Fotos am Computer sind nicht erlaubt.

Das schwere Wort dafür ist: Digitale Fotos.

Digitale Fotos sind nicht erlaubt.

Sie müssen ein gedrucktes Foto zu uns bringen.

  • Lebenslauf

Ihren Lebenslauf können Sie mit der Hand schreiben.

Oder am Computer.

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Das sollte in Ihrem Lebenslauf stehen:

  • Ihre Ausbildung in der Schule und im Beruf.
  • Wenn Sie Mitglied in einem Verein sind.
  • Oder wenn Sie ehrenamtlich arbeiten.
  • Pass oder Reise-Ausweis
    oder ein elektronischer Aufenthalts-Titel

Die Abkürzung für elektronischer Aufenthalts-Titel ist: eAT

Der eAT ist eine Plastik-Karte.

Auf dem eAT steht: Dass Sie an einem Ort wohnen dürfen.

Und dass an einem Ort arbeiten dürfen.

Der eAT ist eine Erlaubnis für Ihren Aufenthalt.

Der eAT gilt als Ersatz für einen Pass.

Wenn Sie noch keinen eAT haben,

muss der aktuelle Aufenthalts-Titel in Ihrem Pass stehen.

  • Geburts-Urkunde

Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind

und keine deutsche Geburts-Urkunde haben,

dann müssen Sie eine

inter-nationale Geburts-Urkunde zeigen.

Oder die Original-Urkunde aus dem Ausland

und eine beglaubigte Übersetzung.

Hier finden Sie Informationen zum Beglaubigen von Urkunden

Wenn Sie in Köln geboren sind

und eine aktuelle Urkunde brauchen,

dann benutzen Sie bitte

den Urkunden-Service vom Standes-Amt.

Urkunden-Service vom Standes-Amt
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Weitere Urkunden:

Sie müssen weitere Unterlagen vorzeigen,

wenn Sie nicht ledig sind.

Das heißt:

Wenn Sie verheiratet sind.

Oder wenn Sie geschieden sind.

Dann müssen Sie uns weitere Papiere zeigen.

Welche Papiere Sie uns zeigen müssen,

sagen wir Ihnen bei der Beratung.

Sie müssen nachweisen,

dass Sie Deutsch sprechen.

Als Nachweis für Ihre Deutsch-Kenntnisse müssen Sie uns

einen Abschluss von einer deutschen Schule zeigen:

  • Haupt-Schule,
  • Real-Schule,
  • Gymnasium oder
  • Gesamt-Schule

Oder Sie zeigen uns

Ihr Deutsch-Zertifikat mit dem Niveau B 1.

Das Deutsch-Zertifikat muss von einem Telc-Träger sein.

Die Abkürzung Telc steht für:

The European Language Certificates.

Das ist Englisch und bedeutet:

Europäische Sprach-Zertifikate.

Zertifikat bedeutet:

Ein Zeugnis für eine europäische Sprache.

Die Zertifikate bekommen Sie zum Beispiel

bei der Volks-Hoch-Schule Köln.

Infos zu Zertifikaten bei der Volks-Hoch-Schule Köln
  • Nachweis über staats-bürgerliche Kenntnisse

Sie müssen Ihre staats-bürgerlichen Kenntnisse nachweisen.

Das heißt:

Sie müssen zeigen, was Sie wissen zu

  • Deutscher Politik
  • Deutscher Kunst und Kultur
  • Deutscher Tradition und Geschichte

Als Nachweis können Sie uns

1. Ihren Abschluss von einer deutschen Schule zeigen.

Zum Beispiel:

  • Abschluss von der Haupt-Schule,
  • Abschluss von der Real-Schule,
  • Abschluss vom Gymnasium oder
  • Abschluss von der Gesamt-Schule

2. Oder den Abschluss vom Einbürgerungs-Test.

Den Test können Sie in Köln nur bei der Volks-Hoch-Schule machen.

Einbürgerungs-Kurs und Einbürgerungs-Test
  • Nachweis über Ihr Einkommen

Sie müssen Nachweise über Ihr Einkommen

in den letzten 3 Monaten zeigen.

Zum Beispiel:

  • Gehalts-Abrechnungen
  • Ihren Arbeits-Vertrag
  • Konto-Auszüge von der Bank.

Bei der Beratung sagen wir Ihnen,

ob Sie weitere Unterlagen zeigen müssen.

Wo stelle ich den Antrag auf Einbürgerung?

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Die Einbürgerungs-Abteilung

befindet sich in neuen Gebäuden. 

Das ist die Adresse:

Einbürgerungs-Abteilung
Dillenburger Straße 56 - 66
51105 Köln

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Bevor Sie den Antrag auf Einbürgerung stellen,

rufen Sie bitte zur Beratung das Beratungs-Büro an.  

Die Telefon-Nummern vom Beratungs-Büro sind:

0221 / 221-28735 und 0221 / 221-23521.

Oder schreiben Sie uns:

Kontakt-Adresse Beratung Einbürgerung

Wie stelle ich den Antrag auf Einbürgerung?

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Sie müssen den Antrag

persönlich bei uns abgeben.

Dazu brauchen Sie immer einen Termin.

Nach der Beratung stellen Sie den Antrag.

Wer in der Abteilung Einbürgerung

für Sie zuständig ist,

richtet sich nach dem 1. Buchstaben

von Ihrem Familien-Namen.

Muss ich persönlich vorsprechen?

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Ja.

Für den Antrag auf Einbürgerung müssen Sie immer

persönlich zu uns ins Amt kommen.

Bevor Sie den Antrag auf Einbürgerung stellen,

rufen Sie bitte zur Beratung das Beratungs-Büro an.  

Nach der Beratung bekommen Sie

den Antrag und ein Merk-Blatt.

Darin stehen alle wichtigen Infos

und Unterlagen für den Antrag.

Bei der Beratung prüfen wir,

ob eine Einbürgerung möglich ist.

Wenn eine Einbürgerung möglich ist,

füllen Sie den Antrag aus.

Bitte unterschreiben Sie den Antrag noch nicht!

Sie bekommen dann einen neuen Termin.

Bei diesem neuen Termin geben Sie Ihren Antrag ab.

Erst dann unterschreiben Sie den Antrag.

Wie viel kostet die Einbürgerung?

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Die Einbürgerung kostet

  • 255 Euro pro Person
  • 51 Euro für Kinder unter 18 Jahren ohne Einkommen
  • 51 Euro für heimat-lose Ausländer und Ausländerinnen

Wichtig:

Wenn Sie den Antrag unterschreiben,

müssen Sie eine Anzahlung bezahlen.

Die Anzahlung entspricht

75 Prozent von der Gebühr!

Das sind 191 Euro.

Wenn Sie nicht eingebürgert werden können,

wird der Antrag abgelehnt.

Dann bekommen Sie die 191 Euro nicht zurück. 

Fragen Sie bitte vorher im Beratungs-Büro.

Bei der Beratung prüfen wir,

ob eine Einbürgerung möglich ist.

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Sie können mit Bar-Geld bezahlen.

Das heißt:

Sie können mit Geld-Scheinen und Münzen bezahlen.

Oder Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.

Die Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.

Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.

Wenn wir Ihrem Antrag auf Einbürgerung zustimmen

und Sie eine Urkunde bekommen,

dann müssen Sie die restlichen 64 Euro zahlen.

Wo finde ich Gesetze zur Einbürgerung?

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Die Regeln zur Einbürgerung stehen

im Staats-Angehörigkeits-Gesetz.

Die Abkürzung dafür ist StAG.

Hier finden Sie Links

zu wichtigen Informationen aus dem StAG.

Anspruch auf Einbürgerung nach § 10 Staats-Angehörigkeits-Gesetz Ermessens-Einbürgerung nach § 8 Staats-Angehörigkeits-Gesetz Mit-Einbürgerung von Ehe-Gatten und Kindern

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