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© Reinhild Kassing

Wenn Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis haben:

Dann können Sie kostenlos mit Bus und Bahn fahren.

Dafür brauchen Sie ein Beiblatt mit Wert-Marke.

Ein Beiblatt ist ein zusätzliches Papier.

Mit welchen Bussen und Bahnen darf ich kostenlos fahren?

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Diese Busse und Bahnen dürfen Sie mit dem Beiblatt kostenlos nutzen:

  • Busse
  • Straßen-Bahnen
  • U-Bahnen
  • S-Bahnen

 

Wichtig:

Sie können in anderen Zügen nur kostenlos fahren:

Wenn dort der Fahr-Schein vom Verkehrs-Verbund gilt.

Wie viel kostet das Beiblatt mit Wert-Marke?

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Sie bekommen das Beiblatt manchmal kostenlos.

Manchmal müssen Sie dafür aber auch etwas bezahlen.

Das Beiblatt ist kostenlos:

Wenn Sie einen Schwer-behinderten-Ausweis haben:

  • Mit dem Merk-Zeichen H.
    H bedeutet: Sie sind eine hilflose Person.
  • Mit dem Merk-Zeichen BL.
    BL bedeutet: Sie sind blind.

 

Sie bekommen das Beiblatt auch kostenlos:

  • Wenn Sie arbeits-los sind.
    Und Sie Arbeitslosen-Geld 2 bekommen.

Ansonsten müssen Sie das Beiblatt bezahlen.

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Das Beiblatt kostet 80 Euro:

Wenn in Ihrem Ausweis das Merk-Zeichen steht:

  • G: Dann Sie sind geh-behindert.
  • aG: Dann Sie sind besonders geh-behindert.
  • GL: Sie sind gehör-los.

Dann müssen Sie 80 Euro für das Beiblatt bezahlen.

Wichtig:

Wenn in Ihrem Ausweis das Merk-Zeichen steht:

  • G: Dann Sie sind geh-behindert.
  • GL: Sie sind gehör-los.

Dann können Sie entscheiden:

Entweder Sie bezahlen das Beiblatt für Bus und Bahn.

Dann können Sie kostenlos Bus und Bahn fahren.

Oder Sie müssen weniger Steuer für Ihr Auto bezahlen.

Wie bekomme ich das Beiblatt mit Wert-Marke?

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Wir schicken Ihnen den Antrag für das Beiblatt.

Sie müssen den Antrag ausfüllen.

Und uns den fertigen Antrag schicken.

 

Wir prüfen Ihren Antrag.

Dann schicken wir Ihnen das Beiblatt.

 

Wir helfen Ihnen gerne.

Wenn Sie Fragen haben.

Kontakt und Öffnungszeiten der zuständigen Abteilung

Muss ich für den Antrag Geld bezahlen?

Nein.

Sie müssen nichts für den Antrag bezahlen.

Wo stehen die Gesetze zum Beiblatt mit Wert-Marke?

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Die Gesetze zum Schwer-Behinderten-Ausweis

und dem Beiblatt mit Wert-Marke

stehen in den Paragrafen 228 bis 237

im Sozial-Gesetz-Buch 9.

 

Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.

Das Zeichen für Paragraf ist: §

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