Information zur Mobilitätshilfe für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) oder Orientierungsschwierigkeiten

Um schwerbehinderten Kölner Einwohnerinnen und Einwohnern die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, wird anspruchsberechtigten Personen eine Mobilitätshilfe gewährt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die medizinischen Anspruchsberechtigungen für diese Hilfeleistung sind

  • die Anerkennung des Merkzeichens "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) im Schwerbehindertenausweis

oder

  • ein Grad der Behinderung von 100 und die Anerkennung der Merkzeichen "G" und "B" und "H" im Schwerbehindertenausweis und die Einstufung als "geistig behinderte Person" durch einen Facharzt

Als Leistung der Eingliederungshilfe im Rahmen des Sozialgesetzbuches IX wird die Mobilitätshilfe nur einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Halterin oder Halter eines Pkw erhalten keine Mobilitätshilfe.

Welche Leistungen werden gewährt?

Sind die medizinischen, einkommens-, und vermögensrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, erhält die berechtigte Person zur Deckung des Bedarfs im Bereich Mobilität (zum Beispiel Taxikosten, Entlohnungen für Hilfestellungen) eine monatliche Pauschale von 35 EURO.

Sollte ein Bedarf darüber hinaus bestehen, ist eine Erstattung der Fahrkosten bis zum jeweiligen Höchstbetrag, abzüglich der bereits im Voraus gezahlten Pauschale, möglich. Die über die Pauschale hinaus entstehenden Fahrkosten sind vor zu leisten und können gegen Vorlage von Nachweisen über den Gesamtbetrag (inklusive der im Voraus gezahlten Pauschale) am Ende des Monats bis zum Höchstbetrag erstattet werden.

Der Höchstbetrag ist davon abhängig, ob die anspruchsberechtigte Person auf die Benutzung eines Spezialfahrzeuges angewiesen ist oder in der Lage ist, ein Taxi oder Mietwagen zu benutzen.

Es gelten folgende monatliche Höchstbeträge:

Taxi/Mietwagen 200 Euro
Spezialfahrzeug 250 Euro

Wie sieht das Antragsverfahren aus?

Das Antragsformular füllen Sie aus und fügen die Nachweise über vorhandenes Einkommen und Vermögen, die Höhe der Miete und sonstige regelmäßige monatliche Belastungen bei. Dazu gehört ggf. auch die Bescheinigung des Facharztes über die Einstufung als "geistig behinderte Person". Sollten Sie bereits Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII erhalten, zum Beispiel Grundsicherung, ist die Angabe des Aktenzeichens ausreichend. In jedem Fall müssen Sie den Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft inklusive Merkzeichen "aG" oder der Merkzeichen "G", "B" und "H" und einem Grad von 100 Prozent mit dem Antrag vorlegen.

Den Antrag stellen Sie beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner gibt es gegebenenfalls eine gesonderte Zuständigkeitsregelung. Unter folgender Anschrift beziehungsweise nachstehenden Telefonnummern erhalten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zur Antragstellung.

Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
Abteilung für Senioren und behinderte Menschen
Eingliederungshilfe
Ottmar-Pohl-Platz 1 (Kalk-Karree)
51103 Köln

Telefon: 0221 / 221-27419, -23914
Fax: 0221 / 221-6527468

E-Mail an das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren

Für notwendige Fahrten zum Arzt, Krankenhaus und ähnliches wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse. Die Mobilitätshilfe kann nicht für diese Fahrten in Anspruch genommen werden.

Mobilitätshilfe als persönliches Budget

Die Mobilitätshilfe kann auf Wunsch auch in Form eines persönlichen Budgets gezahlt werden. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem individuell festgestellten Bedarf im Rahmen der vorgenannten Höchstbeträge. Der Hilfebedarf wird gemeinsam mit Ihnen ermittelt und in einer gemeinsamen Zielvereinbarung für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel für ein Jahr, festgeschrieben.

Das Budget wird monatlich im Voraus gezahlt und soll Ihnen ermöglichen, die Mobilitätshilfe in eigener Verantwortung selbstständig und flexibel zu organisieren. Vor Ablauf der Zielvereinbarung wird geprüft, ob Sie das Geld entsprechend der getroffenen Vereinbarung eingesetzt haben.

Wo finde ich Fahrdienste für Spezialfahrzeuge?

Eine Übersicht der Fahrdienste mit Spezialtransportfahrzeugen in Köln können Sie unter den oben angegebenen Telefonnummern anfordern und steht als Datei zur Verfügung unter:

Liste der Fahrdienste