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© Reinhild Kassing

Wenn Sie bestimmte Dinge nicht mehr selbst tun können.

Und Hilfe brauchen bei wichtigen Entscheidungen.

Zum Beispiel:

Weil Sie schwer krank sind.

Oder weil Sie einen Unfall hatten.

Dann bekommen Sie vom Gericht eine gesetzliche Betreuung.

Was ist eine gesetzliche Betreuung?

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Die gesetzliche Betreuung hilft Ihnen:

  • Beim Amt.
  • Bei Fragen zu Gesetzen.
  • Bei Fragen zu Ihren Rechten.

Sie hilft zum Beispiel:

  • Einen Brief an den Vermieter oder die Vermieterin schreiben.
  • Einen Platz in einem Heim finden.
  • Einen Brief an ein Amt schreiben.
  • Zum Amt gehen.

 

Sie können selbst entscheiden, wer Sie am besten betreuen soll.

Dafür gibt es einen Antrag.

Dieser Antrag heißt Betreuungs-Verfügung.

Betreuungs-Verfügung vom Bundes-Ministerium für Justiz und Verbraucher-Schutz in Leichter Sprache

Was ist die Betreuungs-Verfügung?

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Mit einer Betreuungs-Verfügung können Sie selbst bestimmen:

Wer Ihr gesetzlicher Betreuer oder Betreuerin wird.

Zum Beispiel:

  • Menschen aus Ihrer Familie
  • Freunde
  • Nachbarn
  • Bekannte

Der Betreuer oder die Betreuerin muss einverstanden sein.

Das heißt: Die Person muss Ja sagen zur Betreuung.

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Wichtig: Sie können dem Gericht Personen vorschlagen.

Sie können aber nicht alleine entscheiden:

Wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin wird.

Das Gericht entscheidet:

Wer Ihr gesetzlicher Betreuer oder Ihre Betreuerin wird.

Das Gericht beachtet Ihre Wünsche.

Aber wenn Sie keine Person finden:

Dann muss das Gericht eine Person finden.

 

Sie können eine Person auch ablehnen.

Das heißt: Sie sagen Nein zu der Person.

Sie sagen: Die Person soll nicht mein Betreuer oder meine Betreuerin sein.

Zum Beispiel:

  • Wenn Sie die Person nicht mögen.
  • Wenn Sie sich nicht gut verstehen.

Was steht in der Betreuungs-Verfügung?

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In die Betreuungs-Verfügung schreiben Sie:

Wer Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin sein soll.

Sie können hier auch aufschreiben:

Wer nicht Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin werden soll.

 

Die Betreuungs-Verfügung muss eine bestimmte Form haben.

Dabei helfen wir Ihnen.

Bei Fragen können Sie Hilfe von uns bekommen.

Betreuungs-Stelle der Stadt Köln

Ottmar-Pohl-Platz 1

51103 Köln

Muss ich persönlich vorsprechen?

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Ja.

Sie müssen persönlich vorsprechen.

 

Bitte rufen Sie uns vorher an.

Und machen Sie einen Termin aus.

Unsere Telefon-Nummer ist: 0221 / 221 – 27 610

 

Wir helfen Ihnen gerne.

Was kostet die Betreuungs-Verfügung?

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Das Amt beglaubigt die Betreuungs-Verfügung.

Beglaubigt heißt:

Ein Amt sagt:

Die Verfügung ist echt.

Die Beglaubigung kostet 10 Euro.

 

Sie können mit Bar-Geld bezahlen.

Das heißt:

Sie können mit Geld-Scheinen und Münzen bezahlen.

 

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Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.

Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.

Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.

Und Sie können damit Geld an einem Automaten abheben.

Dazu geben Sie Ihre Geheim-Nummer in ein Gerät ein.

Diese Geheim-Nummer heißt PIN.

Das Geld wird dann von Ihrem Bank-Konto abgebucht.

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