Informationen in Leichter Sprache

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© Reinhild Kassing

Sie haben Ihre Papiere verloren?

Zum Beispiel:

  • Personal-Ausweis,
  • Reise-Pass,
  • Führer-Schein,
  • Fahrzeug-Schein,
  • Bank-Karte,
  • Versicherungs-Karte
  • oder ähnliches?
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Vielleicht hat jemand Ihre Papiere gefunden

und sie im Fund-Büro abgegeben.

Dann können Sie die Papiere bei uns abholen.

Wichtig:

Die Sachen werden meistens 1 bis 2 Wochen

nach Verlust bei uns abgegeben.

Bitte haben Sie Geduld,

wenn die Sachen nicht sofort im Fund-Büro sind.

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Achtung:

Wenn Ihre Papiere bei uns abgegeben werden

und Ihre Adresse in Ihren Papieren steht,

dann bekommen Sie

eine Nachricht vom Fund-Büro.

Das heißt:

Wir schicken Ihnen dann eine Nachricht an Ihre Adresse.

In der Nachricht steht:

Dass Ihre Papiere gefunden wurden.

Dass Sie die Papiere bei uns abholen können.

Wenn Sie keine Nachricht von uns bekommen,

können Sie auch selbst im Fund-Büro

nach Ihren Papieren suchen.

Auf dieser Seite erklären wir, wie das geht.

Wie erfahre ich, ob meine Papiere im Fund-Büro sind?

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1. Sie fragen telefonisch nach:

Das sind unsere Telefon-Nummern:

115 oder 02 21 / 22 10

Wenn Sie bei uns anrufen,

müssen Sie uns Ihre persönlichen Daten sagen.

Zum Beispiel:

  • Wie Sie heißen.
  • Wo Sie wohnen.
  • Wann Sie geboren sind.

 

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Sie können uns zu den Zeiten anrufen:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:

von 8 bis 12 Uhr

Dienstag:

von 13 bis 16 Uhr

Wichtig:

Mittwochs ist das Fund-Büro geschlossen.

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2. Sie kommen persönlich vorbei:

Sie können persönlich im Fund-Büro nachfragen,

ob Ihre Papiere bei uns abgegeben wurden.

Das ist unsere Adresse:

Fund-Büro
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Weitere Informationen zum Fund-Büro
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Achtung:

Der Eingang ist an der Dillenburger Straße 25.

Wenn Sie persönlich ins Fund-Büro gehen,

dann müssen Sie sich ausweisen.

Zum Beispiel:

Sie können sich mit Ihrem Führer-Schein ausweisen,

wenn Sie Ihren Ausweis oder Pass verloren haben.

Wichtig:

Auf dem Nachweis muss ein Foto von Ihnen sein.

Sie können zu den Zeiten persönlich kommen:

Dienstag

von 13 bis 16 Uhr

Donnerstag

von 8 bis 12 Uhr 

Wichtig:

Mittwochs ist das Fund-Büro geschlossen.

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3. Sie informieren sich im Internet

Sie können auch online

nach Ihren Sachen suchen.

Online heißt:

Sie suchen im Internet.

Das Fund-Büro hat eine Internet-Seite.

Auf der Internet-Seite können Sie nachsehen,

welche Sachen gerade im Fund-Büro sind.

Und ob jemand das abgegeben hat,

was Sie verloren haben.

Wir schreiben viele Sachen dort auf,

die Menschen bei uns abgeben.

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Wichtig:

Wir können nicht alle Sachen

auf die Internet-Seite schreiben.

Auf der Internet-Seite finden Sie nur eine Auswahl

von den Fund-Sachen, die bei uns sind.

Schreiben Sie uns bitte:

Wenn Sie Ihre Sache

in unserer Übersicht gefunden haben.

Wenn etwas aus der Liste der Fund-Sachen Ihnen gehört.

Sie können dafür unser Kontakt-Formular benutzen.

Beschreiben Sie dort Ihren verlorenen Gegenstand.

Wir melden uns dann bei Ihnen.

Wenn Ihre Beschreibung passt und

die Fund-Sache Ihnen gehören könnte.

Online nach Fund-Sachen suchen

Was passiert mit den Fund-Sachen?

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Wenn Ihre Papiere bei uns sind,

schreiben wir Ihnen innerhalb von 1 Woche.

Oder wir leiten Ihre Papiere weiter

an die zuständigen Dienst-Stellen.

Dann bekommen Sie einen Brief

von der zuständigen Dienst-Stelle.

Zum Beispiel:

Wenn Ihr Führer-Schein gefunden wurde,

leiten wir ihn an die Führer-Schein-Stelle weiter.

Die Führer-Schein-Stelle

ist im Amt für öffentliche Ordnung.

Wenn Ihr Fahrzeug-Schein (Zulassungs-Bescheinigung Teil 1)

gefunden wurde,

leiten wir ihn an die Zulassungs-Stelle

von der Stadt Köln weiter.

Wenn Ihr Fahrzeug-Brief (Zulassungs-Bescheinigung Teil 2)

gefunden wurde,

leiten wir ihn an die Zulassungs-Stelle

von der Stadt Köln weiter.

Wenn Ihre Bank-Karte gefunden wurde,

leiten wir sie an die Bank oder Sparkasse weiter.

 

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Wenn Papiere von Personen gefunden wurden,

die nicht in Köln wohnen,

leiten wir sie an das Fund-Büro

in ihrem Wohn-Ort weiter.

Zum Beispiel:

Wenn jemand seine Papiere in Köln verliert,

aber nicht in Köln wohnt.

Dann schicken wir die Papiere

zum Fund-Büro in seinem Wohn-Ort.

Dann kann die Person ihre Papiere dort abholen.

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Die Papiere von Menschen aus dem Ausland,

die nicht in Deutschland wohnen,

leiten wir an die zuständige Botschaft weiter.

Oder an das zuständige Konsulat.

Also an die Auslands-Vertretung von dem Land.

Wann brauche ich eine Verlust-Anzeige?

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Wenn Sie Ihren Personal-Ausweis

oder Reise-Pass verloren haben,

dann müssen Sie sofort

eine Verlust-Anzeige stellen.

Das können Sie in jedem Kunden-Zentrum in Köln tun.

Hier finden Sie die Adressen und Öffnungs-Zeiten

von den Kunden-Zentren.

Kunden-Zentren in Köln
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Wichtig:

Wenn Sie Ihren Personal-Ausweis oder Pass verlieren,

dann müssen Sie immer

eine Verlust-Anzeige stellen.

Das steht im Personal-Ausweis-Gesetz.

Es gibt ein Formular für die Verlust-Anzeige.

Das Formular können Sie hier herunter laden.

Sie können das Formular

am Computer ausfüllen.

Dann können Sie das fertige Formular ausdrucken.

Verlust-Anzeige Formular
Infos zur Verlust-Anzeige
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Im Fund-Büro stellen wir Ihnen auch eine Bescheinigung aus,

wenn Ihr verlorener Gegenstand

nicht im Fund-Büro ist.

Die Bescheinigung ist aber keine Verlust-Anzeige.

Sie ist nur eine Bestätigung,

dass der verlorene Gegenstand nicht im Fund-Büro ist.

Die Bescheinigung brauchen Sie zum Beispiel

für Ihre Versicherung.

Wo kann ich neue Papiere beantragen?

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Wenn Ihre Papiere nicht im Fund-Büro sind,

dann können Sie neue Papiere beantragen.

Im Kunden-Zentrum bekommen Sie diese Papiere:

  • Personal-Ausweis
  • Reise-Pass oder
  • Führer-Schein
Adresse und Öffnungs-Zeiten von den Kunden-Zentren

Auf den passenden Internet-Seiten steht,

welche Papiere Sie zum Beantragen brauchen:

Personal-Ausweis
Reise-Pass
Führer-Schein
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In der Zulassungs-Stelle bekommen Sie

neue Fahrzeug-Papiere.

Zum Beispiel:

  • Die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1.
    Früher sagte man dazu: Fahrzeug-Schein

  • Oder die Zulassungs-Bescheinigung Teil 2.
    Früher sagte man dazu: Fahrzeug-Brief
Adresse und Öffnungs-Zeiten von der Zulassungs-Stelle Köln

Auf den passenden Internet-Seiten steht,

welche Papiere Sie zum Beantragen brauchen:

Ersatz für die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – in Alltags-Sprache

Muss ich persönlich ins Fund-Büro kommen?

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Ja.

Sie müssen persönlich ins Fund-Büro gehen,

wenn Sie Ihre Papiere abholen wollen.

Sie können auch eine andere Person

mit dem Abholen beauftragen.

Dafür braucht die Person

eine Vollmacht von Ihnen.

Eine Vollmacht ist eine schriftliche Erlaubnis zum Abholen.

Das heißt:

Die beauftragte Person muss eine Vollmacht mitbringen.

Und uns den eigenen Personal-Ausweis zeigen.

Und den Ausweis von der Person,

die die Vollmacht geschrieben hat.

Wichtig:

Auf dem Ausweis muss ein Bild von der Person sein.

Zum Beispiel:

Sie können den Führer-Schein von der Person mitbringen,

wenn Sie einen Personal-Ausweis oder Pass verloren haben.

Muss ich für meine Fund-Sachen bezahlen?

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Sie müssen manchmal für das Aufbewahren

im Fund-Büro bezahlen.

Sie müssen erst bezahlen,

wenn Sie die Sache bei uns abholen.

Und wenn die Sache einen Wert über 25 Euro hat.

Wie viel Sie bezahlen müssen,

hängt ab vom Wert von dem Gegenstand:

  • im Wert von 0 bis 25 Euro = kosten-frei
  • im Wert von 26 bis 150 Euro = 10 Euro
  • im Wert von 151 Euro bis 500 Euro = 15 Euro
  • im Wert über 500 Euro = 20 Euro
  • je weitere angefangene 500 Euro = 20 Euro
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Das heißt:

Je teurer die Sache ist,

desto mehr müssen Sie bezahlen.

Bescheinigung vom Fund-Büro

Wenn die verlorene Sache nicht im Fund-Büro ist,

können wir Ihnen eine Bescheinigung geben.

Auf der Bescheinigung steht:

Das Ihre Sache nicht bei uns im Fund-Büro ist.

Die Bescheinigung brauchen Sie manchmal für die Versicherung.

Die Bescheinigung kostet 12 Euro.

Wo stehen die Gesetze dazu?

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Die Gesetze dazu stehen im Bürgerlichen Gesetz-Buch.

Die Abkürzung dafür ist: BGB.

Und in den Regeln vom

Innen-Ministerium Düsseldorf.

Das schwere Wort für die Regeln ist:

Rund-Erlass.

Die Regeln zu der Verlust-Anzeige stehen in

Paragraf § 7

Ziffer 5

vom Personal-Ausweis-Gesetz.

Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.

Das Zeichen für einen Paragrafen sieht so aus: §

Wo kann ich meine Papiere abholen?

Das ist unsere Adresse:

Fund-Büro
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Weitere Informationen zum Fund-Büro
© Reinhild Kassing

Achtung:

Der Eingang ist an der Dillenburger Straße 25.

Zugänglichkeit:

Es gibt Behinderten-Park-Plätze.

Der Eingang ist für Rollstuhl-Fahrer

und Rollstuhl-Fahrerinnen zugänglich.

Es gibt Aufzüge für Rollstuhl-Fahrer

und Rollstuhl-Fahrerinnen.

Es gibt Toiletten für Rollstuhl-Fahrer

und Rollstuhl-Fahrerinnen.

Es gibt Hilfen für Blinde und Seh-Behinderte.

Sie können uns auch anrufen.

Das sind unsere Telefon-Nummern:

115 oder 02 21 / 22 10

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.

Eine E-Mail ist eine Nachricht im Internet.

E-Mail an das Fund-Büro

Wie sind die Öffnungs-Zeiten vom Fund-Büro?

© Reinhild Kassing

Sie können uns zu den Zeiten anrufen:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:

von 8 bis 12 Uhr

Dienstag

von 13 bis 16 Uhr

Sie können zu den Zeiten persönlich kommen:

Dienstag

von 13 bis 16 Uhr

Donnerstag

von 8 bis 12 Uhr

Wichtig:

Mittwochs ist das Fund-Büro geschlossen.

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