Historische Fenster sind für das Erscheinungsbild von Gebäuden von großer Bedeutung und haben darüber hinaus einen eigenen Quellen- und Zeugniswert. Vorrangiges denkmalpflegerisches Ziel ist ihre Erhaltung. In Verbindung mit Ertüchtigungen können die Originale den heutigen Anforderungen angepasst werden.

Mögliche Maßnahmen

Es bestehen folgende Möglichkeiten, um originale, einfachverglaste Fenster an den baulichen Wärmeschutz, die damit in Verbindung stehende Energieeinsparung, sowie den Schallschutz anzupassen:

© Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Detailaufnahme eines historischen Fenstergriffes
  • Innenvorsatzscheiben:
    Montage einer zusätzlichen Verglasung auf die originalen Fensterflügel. Durch diese einfache, aber sehr effiziente Maßnahme verbessert sich die Wärmedämmeigenschaft der Verglasung (Ug-Wert) gegenüber dem Bestand um das Dreifache, das heißt von Ug 5,7 W/(m²K) auf 1,9 W/(m²K). Eine zweite Glasscheibe in der Ausführung einer speziellen Einscheiben-Energiesparsicherheitsglasscheibe wird dazu mit Hilfe von kleinen Beschlägen und einer umlaufenden Dichtung auf die originalen Fensterflügel montiert. Der Scheibenzwischenraum kann zu Reinigungszwecken geöffnet werden.
  • Kastenfenster:
    Einbau eines zusätzlichen zweiten Fensters, das raumseitig vor das originale Fenster, das unverändert erhalten bleibt, installiert wird. Dadurch wird eine historisch weit verbreitete Fensterkonstruktion nachträglich hergestellt, die sich durch eine herausragend gute Wärmedämmung auszeichnet: Ug 1,1 W/(m²K). Durch den größeren Scheibenabstand der Fensterebenen wird dabei gleichzeitig ein optimaler Schallschutz erzielt. Zusätzlich stellen diese Fensterkonstruktionen einen sehr guten Einbruchschutz dar.
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Innenansicht eines Kastenfensters
  • Einbau einer Isolierverglasung:
    Eine nicht originale Einfachverglasung wird durch eine dünne Zweischeiben-Isolierverglasung ersetzt. In Abhängigkeit der bestehenden Falztiefe muss diese ggf. im Schreinerfachbetrieb etwas vergrößert werden. Die Wärmedämmeigenschaft der Verglasung verbessert sich gegenüber dem Bestand um das Vierfache, das heißt von Ug 5,7 W/(m²K) auf 1,4 W/(m²K).

Eine begleitende Maßnahme stellt bei allen zuvor genannten Methoden die Einbringung einer zusätzlichen Silikonschlauchdichtung ("Quetschdichtung") dar. Diese wird in eine zuvor gefräste Nut eingelassen. Die Dichtigkeit der Rahmen wird deutlich verbessert, Zuglufterscheinungen werden verhindert.

Es ist empfehlenswert, vor der Planung in Kontakt mit uns zu treten, um die verschiedenen Möglichkeiten gemeinsam zu erörtern.

Weitergehende Informationen finden Sie unter anderem auf folgenden Internetseiten:

Landschaftsverband Rheinland: Historische Fenster und ihre Sicherung und Erhaltung im Bestand
Vereinigung der Landesdenkmalpfleger: Holzfenster im Baudenkmal - Hinweise zum denkmalgerechten Umgang

Hinweis zur Erlaubnispflicht

Fensterarbeiten bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 DSchG NW. Was bei der Antragstellung zu beachten ist, haben wir Ihnen zusammengestellt:

Erlaubnis nach § 9 DSchG NW
Merkblatt Ertüchtigung bauzeitlich originaler Fenster
PDF, 116 kb