Das Dach ist wesentlich für das Erscheinungsbild eines Baudenkmals und bedarf bei der Sanierung hoher Aufmerksamkeit. Verbesserungen von Wärme- und Brandschutz sowie die Erfüllung von Dachdeckerrichtlinien sind Faktoren, die in Abstimmung mit uns realisierbar sind.

Das sollten Sie beachten

© Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege

Folgende Punkte sind bei der Sanierung des Daches eines Baudenkmals zu berücksichtigen:

  • Keine Veränderung der Dachform und wesentlichen Anschlussdetails
  • Erhalt der originalen/vorhandenen Dachkonstruktion, gegebenenfalls Ergänzung, Auswechselung, Ertüchtigung
  • Dacheindeckung gemäß Original oder dem historischen Vorbild
    (= bauzeittypisch)
  • Ortgänge und Traufen gemäß dem Original oder bauzeittypisch
  • Austausch der Dachentwässerung gemäß dem Original oder an historischen Vorbildern orientiert
  • Kamine sind zu erhalten und nicht zu verkleiden
  • Erhöhung der Dachhaut um fehlende Konterlattung (bis maximal 6 Zentimeter) möglich, Ausnahme historisch wertvolle Dachkonstruktionen
  • Anschlüsse an aufgehende Bauteile mit Blei(-nocken) beziehungsweise gekantetem Zink (-Kappleisten); ohne sichtbare Alu-Anpressschiene
  • Lüfter im gleichen Material wie Dacheindeckung
  • Bei Doppel-/Reihenhäusern ist die durchgehende Dachfläche für das einheitliche Erscheinungsbild zu gewährleisten; Anschluss neu/alt mit "Zinkschwert"
  • Austausch von Dachflächenfenstern ohne Aufbauten (flächenbündig); im Spitzboden nur Ausstiegsluke/-fenster; zweiter Flucht- und Rettungsweg ohne Aufbauten

Es ist empfehlenswert, vor der Planung in Kontakt mit uns zu treten, um frühzeitig Lösungen zu erarbeiten, die dem Denkmal gerecht werden.

Hinweis zur Erlaubnispflicht

Dachdeckerarbeiten bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 DSchG NW. Was bei der Antragstellung zu beachten ist, haben wir Ihnen zusammengestellt:

Erlaubnis nach § 9 DSchG NW
Merkblatt Dacheindeckungen
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