In den meisten Fällen sind auch die Innenräume von eingetragenen Baudenkmälern geschützt. Insbesondere sind noch viele Treppenhäuser weitestgehend in ihrer historischen Ausstattung bis heute erhalten. Gleichzeitig müssen diese Räume Anforderungen an den Brandschutz einhalten.

Selbstverständlich müssen auch Baudenkmäler für ihre Nutzerinnen, Nutzer, Bewohnerinnen und Bewohner ausreichend sicher ausgestattet sein. Dennoch gibt es häufig verschiedene Möglichkeiten, der Sicherheit und den Anforderungen der Feuerwehr gerecht zu werden - und darunter auch denkmalgerechte Lösungen.

Beispiele für denkmalgerechte Lösungen

© Stadtkonservator/in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Statt einer Beplankung mit Feuerschutzplatten besteht die Möglichkeit, die Holztreppen mit einem Flammschutzanstrich zu versehen.
  • Oberlichter von Wohnungseingangstüren müssen wohnungsseitig mit einer Feuerwiderstandsverglasung ergänzt anstatt mit Feuerschutzplatten verschlossen zu werden.
  • Wenn schützenswerte historische Holztüren im Treppenhaus vorhanden sind (Keller, Spitzboden, Abstellräume), ist ein Brandabschluss an anderer Stelle (zum Beispiel im Keller) herzustellen.
  • Bei sehr aufwendig gestalteten Holztreppenhäusern können gegebenenfalls in Absprache mit der Feuerwehr und uns Lösungen mit Kompensationsmaßnahmen erarbeitet werden.

Es ist empfehlenswert, frühzeitig in Kontakt mit uns zu treten, um in enger Zusammenarbeit Lösungen zu erarbeiten, die neben der erforderlichen Sicherheit auch denkmalpflegerische Kriterien erfüllen.

Hinweis zur Erlaubnispflicht

Da die Brandschutzmaßnahmen Veränderungen der denkmalgeschützten Substanz und des Erscheinungsbildes darstellen, bedürfen auch diese einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 DSchG NW. Was bei der Antragstellung zu beachten ist, haben wir Ihnen zusammengestellt:

Erlaubnis nach § 9 DSchG NW
Merkblatt Brandschutz
PDF, 130 kb